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Verkehrsunfall Schmerzensgeld beantragen usw. HILFE bitte

ellinas

Mitglied
Registriert seit
26 Dez. 2015
Beiträge
29
Hallo Leute, ich versuche mich kurz zu fassen...
Ich hatte vor ca. 1 Woche einen Unfall, ein geparktes Auto fuhr in den fliessenden Verkehr vor mir ein und hat mich nicht kommen sehen denke ich, und somit kam es zur Kollision und ich landete auf der anderen Straßenseite ( über Randsteine und Verkehrsschild drüber ) - mein Auto ist Schrott denke ich mal. Die Polizei nahm das ganze auf und sagte der andere sei Schuld, aber das müssen die Versicherungen klären. Der Gegner sagte er geht zum Anwalt, mittlerweile hat er es der Vers. gemeldet und ich auch - aber es sind ja Feiertage also kam noch nichts zu Stande bis jetzt. Ich bin nach dem Unfall ins KKH und im Bericht steht :

HWS Distursion, BWS Prellungen und Connotis Ceutri oder sowas ( Gehirnerschütterung )

am nächsten Morgen ging ich zum HA da ich extreme Rücken, Naken und Kopfschmerzen hatte - und immernoch habe. Ich wurde erstmal für 10 Tage Krankgeschrieben und soll dann nochmal kommen und evtl. MRT machen lassen und evtl. weiter krank schreiben. Dieser Arzt schrieb auch einiges auf unter anderem Schleudertrauma.

Mir wurde des öfteren gesagt ich soll zum RA gehen wegen der ganzen Sache, Rechtsschutz habe ich ja...aber ich werde vor Neujahr bestimmt keinen Termin bekommen, und ich weis nicht ob ich am 4.1 wieder arbeiten gehen soll und ob das evtl. Nachteile für mich hat, ich hab im Moment Naken Kopf und Rückenschmerzen...ist leider so.

Ich habe noch nie so etwas gehabt mit Schmerzensgeld oder sowas, kann mir evtl. jemand Tipps geben oder so ?

Ich bedanke mich schonmal und wünsche allen noch ein frohes Weihnachtsfest und guten Rutsch ...

LG
 
Grüß Dich, Ellinas!

Zuerst mal: Gute Besserung.

Zum Zweiten: Schön dass Du hierher gefunden hast.

Zum Dritten: Was kann man zu Deinem Unfall sagen?

01
Die komischen lateinischen Brocken bedeuten:

(a) HWS-Distorsion: Eine Verrenkung in der Halswirbelsäule.
(b) BWS-Prellung: Ein kräftiger Schlag kam auf die Brustwirbelsäule
(c) Commotio cerebri (commotio: -heftige Bewegung, cerebri: Des Gehirnes) Die gute, alte Gehirnerschütterung.

In etwa 80 % der Fälle heilen diese Dinge im Laufe eines halben Jahres von selbst aus.

02
Bitte führe Tagebuch. Hier im Forum findest Du bei den "Verkehrsunfällen mit personenschaden" eine Rubrik "90-jähriger fährt in eine Kutsche". Da schaust Du mal, da habe ich vor kurzem einen Tippzettel des Unfallopfer-Bayern e.V. "Tagebuch führen" weidergegeben. Da steht auch, was da rein muss und wieso. Das ist erfahrungsgemäß *) viel wichtiger, als am Anfang eingeschätzt: Vor allem ist es wichtig dann, wenn Die Heilung doch länger dauert, als gehofft.

03
Eine Halsdistorsion I Grade hinterlässt im Röntgenbild in der Regel keine Spuren. Deswegen sprich mit dem Arzt. Er soll, und zwar nicht, damit er die Heilbehandlung damit bewirkt, sondern, um Dir Beweise zu sichern, alle kleinen Beulen am Kopf beschreiben. Aus dem gleichen Grund möge er bitte einen manualmedizinischen Tastbefund von Hals, Schulter und Rückenmuskulatiur erstellen. Das zahlst Du privat, sag ihm das vorher, damit er sich auch gründlich ans Werk macht.

04
Was tun, wenn er verlegen schaut und sagt, dass er das nicht recht kann, so einen manualmedizinischen Tastbefunde? Dann lasse Dich überweisen, aber bitte nicht an den Orthopäden, sondern an einen Facharzt für physikalische und rehabilitative Medizin.

05
Und dann scheust Du das Geld nicht und gehst zum Physiotherapeuten, der soll ebenfalls so einen Maunalmedizinischen Befund herstellen, die können das oft sehr viel besser als die Ärzte. Nur: Seltsamerweise glauben viele Richter den Physiotherapeuten weniger zu, und deshalb brauchen wir's eben auch noch vom Facharzt.

06
So, wie Du das schilderst, ist am 4.1.2016 nicht an Arbeit zu denken.


07
Bitte schildere, damit ich Weiteres sagen kann, ob Du folgendes hast:

- Hals ist steif. Kopf drehen - oh je, lieber nicht.
- Schwindel
- Übelkeit, auch Erbrechen
- Hörstörungen (etwa: Wie durch Watte hören; Ohrgeräusche)
- Zeitunglesen: Geht nicht recht, alles verschwimmt, Du kannst Dir nicht merken, was Du gelesen hast, alles so furchtbar anstrengend.
- Jemand spricht mit Dir. Das hörst Du. Aber was er nur meint? Irgendwie kommst Du nicht dahinter. ("Dunkel, oh Herr, ist Deiner Rede Sinn....").

Erzähl mal ein bischen.

08
Anwalt: Ohne wird's nichts. Dazu hast Du ja Rechtschutzversicherung. Wichtig ist jetzt nicht, ob Du eine Woche früher oder später Deinen Schaden ersetzt bekommst, wichtig ist, dass Du die Beweise sicherst.

09
Bitte schildere ein wenig aus Deinem Familienleben und, wie es eingeschränkt war. WIe viele Personen sind im Haushalt, wie alt? Wie habt ihr Euch die Haushaltsarbeit aufgeteilt vor dem Unfall, wie geht es jetzt? Denn - wenn Du nur auf dem Kanapee liegen kannst, dann macht sich die Haushaltsarbeit nicht von selbst. UNd da gibt es etwas Nettes: Den Haushaltsführungsschaden. Dazu aber später, wenn ich mal weiß, wie es Dir geht.

10
Oben hatte ich was von "erfahrungsgemäß" gesprochen: Solche Unfälle sind seit 37 Jahren meine Arbeit.

ISLÄNDER
 
Hallo,
mache doch einfach am Montag einen Termin bei einem (Fach)Anwalt, es muss nicht unbedingt ein Anwalt aus deiner Umgebung sein, ich kommuniziere ausschließlich per Mail und Telefon mit meinem Anwalt.
Der Empfehlung, sich einen Anwalt zu nehmen, kann ich mich nur anschließen und würde auch dringend dazu raten.

Ich sehe keinen Nachteil wenn du wieder arbeiten gehst, entscheidend ist wie dein Arzt deinen Gesundheitszustand einschätzt, hält er dich für arbeitsfähig, spricht nichts dagegen aus meiner Sicht.

Gruß Markus
 
Hallo,
erstmal Danke für die ausführliche Antwort...

ja was soll ich sagen also mein Hausarzt bzw. seine Vertretung hat mich komplett abgetastet am Rücken und Kopf und am Naken, in jede Richtung gedreht und alles aufgeschrieben wie zb. ab wieviel % der Neigung es weh tut usw. .... er meinte halt dann er schreibt mich gleich länger Krank aber das wollte ich nicht denn eigentlich hatte ich eh Urlaub aber jetzt bin ich halt krank statt Urlaub und am 4.1 würde ich wieder anfangen. hab eine Überweisung für MRT ABER dank meiner extremen Platzangst musste ich schon 2x ein MRT vom Kopf abbrechen :-( .

Zu den Beschwerden :

Naken tut beidseitig stark weh bei jeder Bewegung, Kopfschmerzen kommen dann hinzu...den ganzen tag über fast. Rückenschmerzen sind unterschiedlich, beim tief einatmen und beim liegen tut es sehr weh zb. . Übelkeit und Erbrechen war nur die ersten 2 Tage eigentlich, laut Arzt durch die Gehirnerschütterung.

Ich werde schauen das ich Montag gleich bei Rechtsanwälten anrufe, aber ich glaube das muss schon mit einem persönlichen Termin gehen und nicht telefonisch wie hier oben in der Antwort steht...ich weis nicht was ich davon halten soll wenn man keinen persönlichen Ansprechpartner hat.

Haushalt, ja ich lebe hier allein und muss jetzt schauen wie ich das allein mache logischerweise.

LG
 
Hallo,

wenn du Angstpatient bist (da brauchst du eine ärztliche Bescheinigung - und ich denke, das dürfte kein Problem sein, weil du schon 2 MRT abgebrochen hast), hast du ein Recht auf ein offenes MRT. Das heißt, du musst nicht in eine Röhre, sondern das MRT fährt als Rundung über dich hinweg:

http://www.mta-r.de/blog/nie-mehr-platzangst-in-der-roehre-das-offene-mrt/

Wenn du eine Bestätigung bekommen hast, dass du Angstpatient bist, musst du mit der Krankenkasse klären (bitte schriftlich!) ob sie die Kosten für das offene MRT übernimmt. Das müsste am besten der Arzt dann dringend machen - ist natürlich jetzt zwischen den Feiertagen nicht so einfach.

Erst nach Zusage der Krankenkasse kannst du das offene MRT machen lassen - ansonsten eben wieder ins "normale" MRT gehen...

Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Arzt auch ein Funktions-MRT der HWS inkl. craniozervikalem Übergang auf die Überweisung schreibt, damit auch wirklich die ganze Halswirbelsäule drauf ist.

Ansonsten: Kann dir evtl. mal ein Freund bzw. jemand aus der Familie bei anstrengenden Arbeiten wie z.B. Einkaufstüten tragen helfen?

Viele Grüße und gute Besserung,

Rudinchen
 
Grüß Euch, Rudinchen und Ellinas!

01
Ich teile die Ansicht von Rudinchen, auch zu der Taktik, wie man das mit der Kasse hinbekommt.

Vielleicht mögliche Alternative: Sedierung. Anders als bei der Vollnarkose bist Du völlig tranig und losgelöst und es ist Dir alles viel zu mühsam, auch das Aufregen. Nachteil: Danach muss Dich ein anderer nach Hause fahren.


02
Wenn Dir die Familie hilft bei der Arbeit, sollten die anderen emsig aufschreiben, was wann von...bis...Uhr zusätzlich übernommen wurde. Daraus stricken wir hinterher den Haushaltsführungsschaden. Denn: Deine Familie will Dich entlasten: Nicht die Versicherung. Deshalb gibt es für diese, von der Familie übernommene (oder: Schlicht liegengebliebene) Arbeitszeit Entschädigung (sogenannter "Haushaltsführungs-Schadensabrechnung auf fiktiver Basis"). Das ist übrigens kein Schwindel: Der BGH sagt, das kann man so machen. Im ürbigen: Wir sind ja kein Schwindler-Forum!

03
RA: Wir jetzt zwischen den Jahren schwer. Denn zu,m 31.12.2015 gibt's vermutlich wieder allerhand Verjährungen, deren Lauf per Klage unterbrochen werden muss, und einige Tage danach gönnen sich viele RAe.
Dafür ist wichtig, dass das Tagebuch in Gang kommt: Um die verderbliche Macht des Vergessens wichtiger Dinge auszuschalten.


ISLÄNDER
 
O. k. das hilft mir schon ein bisschen weiter, ich schreibe jetzt ein Schmerzen Tagebuch, und das mit der Haushaltshilfe schaue ich mir auch noch genauer an aber wie gesagt das sind nur Kleinigkeiten kochen staubsaugen einkaufen mehr ist da nicht, und ich will es ja nicht übertreiben ehrlich gesagt. Ich habe ja keine Ahnung was mir wegen diesen Schmerzen und diesen Arztbericht an Schmerzensgeld zu steht circa, ich werde Montag in der Früh gleich los telefonieren um noch nächste Woche einen Anwaltstermin zu bekommen, ob ich am 4. Januar wieder in die Arbeit gehe das weiß ich nicht der Arzt meinte das dauert 3-4 Wochen mindestens bis die Beschwerden weg sind, allerdings möchte ich auch meinen Arbeitgeber nicht verärgern aber ich glaube dem steht ja auch etwas zu wegen meinem fehlen wenn ich mich nicht täusche .
 
Ellinas, du darfst in diesem Fall gerne an DICH denken -> du hattest einen Unfall, das muss dein Arbeitgeber verkraften können. Du kannst ja nix dafür, er wird und muss dies verstehen.
Auch deine eingebüßten Urlaubstage bekommst du wieder zurück, wenn du eine Krankmeldung für diese Zeit vorlegst.
 
Ja ich weis, aber Man hat halt trotzdem ein schlechtes Gewissen. Wie ist das denn habe gehört dass meinem Arbeitgeber auch etwas zusteht wegen meinem Ausfall, stimmt das ? Und ich bin gespannt wie das weitergeht denn ich möchte ja selber einen Gutachter von meiner Versicherung holen, ich glaube das darf ich ja erst wenn sich die gegnerische Versicherung bei mir gemeldet hat . und mir steht ja auf pro Tag ohne Fahrzeug einen Leihwagen zu beziehungsweise ein bestimmter Betrag muss ich das auch über den Anwalt machen oder kriege ich das von der Versicherung automatisch? Fragen über Fragen .....:)

Liebe Grüße
 
Grüß Dich, Ellinas!

WAs Deinen Arbeitgeber betrifft:

01
Es gibt ein Entgeltfortzahlungsgesetz. Das ist das Gesetz, das Dir Deine 6 Wochen Lohnfortzahlung garantiert.

Dort steht (verinfacht): Was der Arbeitgeber aufwendet in diesen Krankentagen, das bekommt er als Schadensersatz vom Unfallgegner zurück. Einschließlich aller Arbeitgeberbeiträge in dieser Zeit.

02
Damit er das durchführen kann, hilf ihm damit: Er braucht Namen und Anschrift des Unfallgegners sowie dessen Autonummer, und Namen und Anschrift der Versicherung, dazu noch einen Unfallbericht. Ganz toll und hilfreich, sobald Du es hast: Die Schadennummer (= Aktenzeichen des gegnerischen Versicherers).

03
Tipp für Deinen Arbeitgeber:

Der Arbeitgeber kann auch verlangen, dass der anteilige Urlaubslohn, der auf Deine Ausfalltage entfällt vom Unfallgegner ersetzt wird.
Das übersehen gerade Kleinbetriebe oft.


04
Leihwagen: VORSICHT, FALLE!

(a)
Vor Anmietung bitte anwaltlich beraten lassen, da ist man im Ja-hast-Du's-nicht-gesehen auf juristischem Glatteis und bleibt im Hui auf saftigen Kosten sitzen. Das Zeug hat's in sich.

(b)
ISLÄNDERS WARNBLINKER:

(ba)
So lange Dein Hals steif ist, kannst Du beim Spurwechel nicht über die Schulter nach hinten schauen. Der Budnesgerichtshof (= BGH) sagt: Das muss man aber tun. Seitenspiegel allein langt nicht. Sagt der BGH.

(bb)
Wenn sich jetzt alles gegen Dich verschwört, fährst Du trotzdem, obwohl Du körperlich nicht in der Lage bist, das so zu tun, wie der BGH das verlangt. Folge: Du begehst damit eine Straftat (§ 315 c StGB), von der das Gesetz (§ 69 a StGB) sagt: "Dann ist in aller schöner Regel auch der Führerschein weg - und darf nicht vor Ablauf von 6 Monaten wieder erteilt werden".

§ 315 c StGB ist übrigens der gleiche Paragraph, der für die Trunkenheitsfahrt gilt.

(bc)
Als gescheiter Mann wirst Du einen Teufel tun, einen Teufel, und Dich in Gefahr begeben! Das geht ja gerade noch ab, dass dann der Pappendeckel weg ist. Von Geldstrafe u.s.w. nicht zu reden.

Da zitiert der Mann von Vernunft aus dem Buche Jesus Sirach 3, 21 Satz 27:

"Wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um." - und dann hält er von so Lage einen tüchtigen Sicherheitsabstand.

Merke: Wer als Elektriker etwas von seiner Riester-Rente haben will, dreht vorher die Sicherung raus....!


ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Isländer und vielen vielen Dank für deine ausführlichen Antworten bis jetzt du hast mir schon sehr geholfen, es ist eigentlich kein kleiner Betrieb eher im Gegenteil also werden die schon wissen was zu tun ist denke ich mal. Heute zum Beispiel habe ich so extreme Rückenschmerzen, dass ich nicht mal etwas aus dem Schrank in der Höhe rausholen kann ohne Schmerzen, ich gehe stark davon aus dass ich am vierten wieder zum Arzt gehe und mich weiter krankschreibe. Jetzt schaue ich erst mal morgen in der Früh gleich das ich vom Rechtschutz die Deckungszusage bekomme und einen Termin beim Anwalt, außerdem habe ich heute eine Vorladung von der Polizei bekommen wo ich als Zeuge aussagen muss und da steht in der Ermittlung wegen fahrlässiger Körperverletzung, das sagt doch alles oder dass er schuld ist ?

Lg
 
Thema Leihwagen, brauch ich sowieso nicht aber mir steht das doch zu - pro Tag ein Betrag wenn man kein Auto nimmt oder? Soll ich die Woche nochmal zum Arzt oder erst am 4. um AU zu holen ? Der kann eh nichts machen...? Jemand ne Ahnung wie das mit der Höhe des Schmerzensgeld geregelt ist ? Lg
 
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