Grüß Dich, Ellinas!
Volltreffer!
Noch immer hört man gern folgenden Sätze: "Die Kassenversorgung ist optimal und ausreichend. Wer sich bei den gesetzlichen Kasen oder Ersatzkassen angemeldet hat, der gibt damit zu erkennen, dss ihm diese Versorgung ausreicht. Dann kann er nicht auf Kosten der gegnerischen Versicherung eine höhere medizinische Versorgungsstufe verlangen".
Das stimmt so nicht.
01 Schon die Voraussetzung stimmt nicht.
(a)
Nur wenige Versicherte hatten überhaupt die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern, rd. 90 % der Bürger sind Pflichtmitglied der Kassen.
(b)
Die, die die Wahl hatten, haben durch die Wahl der Versicherung nichts zu erkennen gegeben, die Wahl haben sie im Stillen getroffen: Und die gegnerische Versicherung hat auch aus der Wahl nichts erkannt, weil sie nicht dabeigewesen ist und nicht wusste, dass sie Dir in ....Jahren mal Schadensersatz zahlen werde.
02
Der Wahrheitswert des Restes ist nicht besser. Wer erhebliche Leiden hat, die seine Lebensqualität erheblich beeinträchtigen, unternimmt oft Investitionen, damit es wieder besser wird. Es gibt einen riesigen Markt der Gesundheitsleistungen, die nicht über die Kassen laufen, der jedes Jahr größer wird. z.B.: Die Kassen zahlen weder Brillen, noch Erkeältungsmittel, noch Massagen. Und bei Physiotherapie wird oft mehr gebremst, als gut ist.
03
Die oben angegebene These befindet sich auf dem Rückzug wie die Gletscher in den Alpen. Angefangen hat es mit dem Urteil des OLG (Oberlandesgericht) Hamburg (VersR 88/60): Ein schwerverletztes Kind wurde in Deutschland vergebens behandelt. Dei Eltern verzweifelten. Die Kinderärztin riet -als letzte Chance- zu einem Spezialisten in Israel. Die Eltern packten ihr Kind und flogen hin. Die Versicherung wollte den Flug nciht zahlen. Wurde aber vom OLG dazu verurteilt.
Seit dieser Entscheidung kommen immer mehr Entscheidungen, die immer weniger dramatische Lagen verlangen.
04
Lass Dir ja nicht imponieren von folgenden Sätzen:
(a) "Das ist nicht notwendig!" (Im Gesetz steht nämlich nirgends, dass der Schaden nur soweit ersetzt wird, damit eine Not abgewedet ist.)
(b) "Damit haben Sie gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen!" (Die spielt bei Eingriff in die Gesundheit nur eine minimale Rolle.)
Wenn Dir das nicht recht deutlich ist: Dann frag im Forum nach. Wir machen dann schon, wie der Berliner sagt: "Man eben 'n Licht uffjesteckt!".
ISLÄNDER
Volltreffer!
Noch immer hört man gern folgenden Sätze: "Die Kassenversorgung ist optimal und ausreichend. Wer sich bei den gesetzlichen Kasen oder Ersatzkassen angemeldet hat, der gibt damit zu erkennen, dss ihm diese Versorgung ausreicht. Dann kann er nicht auf Kosten der gegnerischen Versicherung eine höhere medizinische Versorgungsstufe verlangen".
Das stimmt so nicht.
01 Schon die Voraussetzung stimmt nicht.
(a)
Nur wenige Versicherte hatten überhaupt die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern, rd. 90 % der Bürger sind Pflichtmitglied der Kassen.
(b)
Die, die die Wahl hatten, haben durch die Wahl der Versicherung nichts zu erkennen gegeben, die Wahl haben sie im Stillen getroffen: Und die gegnerische Versicherung hat auch aus der Wahl nichts erkannt, weil sie nicht dabeigewesen ist und nicht wusste, dass sie Dir in ....Jahren mal Schadensersatz zahlen werde.
02
Der Wahrheitswert des Restes ist nicht besser. Wer erhebliche Leiden hat, die seine Lebensqualität erheblich beeinträchtigen, unternimmt oft Investitionen, damit es wieder besser wird. Es gibt einen riesigen Markt der Gesundheitsleistungen, die nicht über die Kassen laufen, der jedes Jahr größer wird. z.B.: Die Kassen zahlen weder Brillen, noch Erkeältungsmittel, noch Massagen. Und bei Physiotherapie wird oft mehr gebremst, als gut ist.
03
Die oben angegebene These befindet sich auf dem Rückzug wie die Gletscher in den Alpen. Angefangen hat es mit dem Urteil des OLG (Oberlandesgericht) Hamburg (VersR 88/60): Ein schwerverletztes Kind wurde in Deutschland vergebens behandelt. Dei Eltern verzweifelten. Die Kinderärztin riet -als letzte Chance- zu einem Spezialisten in Israel. Die Eltern packten ihr Kind und flogen hin. Die Versicherung wollte den Flug nciht zahlen. Wurde aber vom OLG dazu verurteilt.
Seit dieser Entscheidung kommen immer mehr Entscheidungen, die immer weniger dramatische Lagen verlangen.
04
Lass Dir ja nicht imponieren von folgenden Sätzen:
(a) "Das ist nicht notwendig!" (Im Gesetz steht nämlich nirgends, dass der Schaden nur soweit ersetzt wird, damit eine Not abgewedet ist.)
(b) "Damit haben Sie gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen!" (Die spielt bei Eingriff in die Gesundheit nur eine minimale Rolle.)
Wenn Dir das nicht recht deutlich ist: Dann frag im Forum nach. Wir machen dann schon, wie der Berliner sagt: "Man eben 'n Licht uffjesteckt!".
ISLÄNDER