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Verkehrsunfall Schmerzensgeld beantragen usw. HILFE bitte

Grüß Dich, Ellinas!

Volltreffer!

Noch immer hört man gern folgenden Sätze: "Die Kassenversorgung ist optimal und ausreichend. Wer sich bei den gesetzlichen Kasen oder Ersatzkassen angemeldet hat, der gibt damit zu erkennen, dss ihm diese Versorgung ausreicht. Dann kann er nicht auf Kosten der gegnerischen Versicherung eine höhere medizinische Versorgungsstufe verlangen".

Das stimmt so nicht.

01 Schon die Voraussetzung stimmt nicht.

(a)
Nur wenige Versicherte hatten überhaupt die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern, rd. 90 % der Bürger sind Pflichtmitglied der Kassen.

(b)
Die, die die Wahl hatten, haben durch die Wahl der Versicherung nichts zu erkennen gegeben, die Wahl haben sie im Stillen getroffen: Und die gegnerische Versicherung hat auch aus der Wahl nichts erkannt, weil sie nicht dabeigewesen ist und nicht wusste, dass sie Dir in ....Jahren mal Schadensersatz zahlen werde.


02
Der Wahrheitswert des Restes ist nicht besser. Wer erhebliche Leiden hat, die seine Lebensqualität erheblich beeinträchtigen, unternimmt oft Investitionen, damit es wieder besser wird. Es gibt einen riesigen Markt der Gesundheitsleistungen, die nicht über die Kassen laufen, der jedes Jahr größer wird. z.B.: Die Kassen zahlen weder Brillen, noch Erkeältungsmittel, noch Massagen. Und bei Physiotherapie wird oft mehr gebremst, als gut ist.


03
Die oben angegebene These befindet sich auf dem Rückzug wie die Gletscher in den Alpen. Angefangen hat es mit dem Urteil des OLG (Oberlandesgericht) Hamburg (VersR 88/60): Ein schwerverletztes Kind wurde in Deutschland vergebens behandelt. Dei Eltern verzweifelten. Die Kinderärztin riet -als letzte Chance- zu einem Spezialisten in Israel. Die Eltern packten ihr Kind und flogen hin. Die Versicherung wollte den Flug nciht zahlen. Wurde aber vom OLG dazu verurteilt.

Seit dieser Entscheidung kommen immer mehr Entscheidungen, die immer weniger dramatische Lagen verlangen.

04
Lass Dir ja nicht imponieren von folgenden Sätzen:

(a) "Das ist nicht notwendig!" (Im Gesetz steht nämlich nirgends, dass der Schaden nur soweit ersetzt wird, damit eine Not abgewedet ist.)

(b) "Damit haben Sie gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen!" (Die spielt bei Eingriff in die Gesundheit nur eine minimale Rolle.)

Wenn Dir das nicht recht deutlich ist: Dann frag im Forum nach. Wir machen dann schon, wie der Berliner sagt: "Man eben 'n Licht uffjesteckt!".


ISLÄNDER
 
Hallo,

ja, das alltägliche "Bla Bla vom "§ 12" hört man immer wieder erstmals
von der KK, wobei man schon als zweiter Schritt............ so einiges in der Einzelfallprüfung "mehr" aushandeln kann.


Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)

§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.

(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__12.html


Jetzt nochmals auf die geg. Versicherung zurück zu kommen:

BGB § 249
Art und Umfang des Schadensersatzes:


(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Quelle:
http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html


Natürlich ist auch hier "mehr" möglich bzw. ergibt sich schon aus (§ 249) wie das medizinisch Notwenige und wird von den Vers. i. d. R. auch erstmals bezahlt, aber wenn
der Fall xy chronisch-teuer-aussichtlos auch für eine Erwerbstätigkeit wird, dann wird auch hier von der Vers. gerne die Stellschraube nach rechts gedreht.

Und trotzdem muss die Versicherung ggf. Behandlungen usw. auch z. B. bei einem Heilpraktiker bezahlen, wenn es
eine Chance auf Heilung, Linderung oder Verhinderung einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes gebe.


Hierzu:
LG München II • Urteil vom 7. März 2011 • Az. 5 O 1837/09

30
Im Übrigen beantragen die Beklagten übereinstimmend, die Klage abzuweisen.
31
Die Beklagten tragen vor:

Die Kosten für die Heilpraktikerbehandlung seien nicht zu erstatten, da nicht nachgewiesen sei, dass diese Behandlung aufgrund des Verkehrsunfalls medizinisch erforderlich geworden sei und zum Heilungsverlauf beigetragen habe.


Entscheidung:
37
1. Die Klägerin hat Anspruch auf Ersatz der für ihre Heilbehandlung entstandenen Kosten. Hierzu gehören die Kosten ihrer Heilpraktikerbehandlung in Höhe von 290 Euro. In angemessenem Umfang ersatzfähig sind die Kosten für solche Heilbehandlungen, bei denen ein Geschädigter davon ausgehen durfte, eine solche Behandlung könne eine Verbesserung seines unfallbedingt beeinträchtigten Gesundheitszustandes herbeiführen (vgl. OLG Brandenburg vom 10.06.2008, 11 U 32/07, BeckRS 2008, 13144). Das ist nicht nur bei Förderung der Heilung, sondern auch bei bloßer Linderung von Schmerzen der Fall.

Die Aufwendungen für medizinische Außenseitermethoden sind ersatzfähig, wenn wissenschaftlich betrachtet die Chance eines Heilungserfolges, einer Linderung oder einer Verhinderung weiterer Verschlechterung besteht.

Entgegen der Auffassung der Beklagten ist es hierbei irrelevant, ob die Behandlungskosten üblicherweise in Leistungskatalogen gesetzlicher Krankenkassen enthalten sind.

Das Gericht hat unter anderem zur Beurteilung der medizinischen Erforderlichkeit der Durchführung einer Heilpraktikerbehandlung ein Sachverständigengutachten des Sachverständigen Prof. Dr. W. erholt. Der Gutachter hat die Behandlungsunterlagen umfassend ausgewertet und die Klägerin auch persönlich untersucht. Der Gutachter hat festgestellt, dass die Heilpraktikerbehandlung zur Linderung von unfallbedingten Nackenschmerzen und Zerrungen der Klägerin medizinisch angezeigt und angemessen war. Das gilt laut Gutachter auch für den Umfang der Behandlung. An der fachlichen Richtigkeit der im Gutachten schlüssig und nachvollziehbar dargelegten Einschätzung bestehen für das Gericht keine vernünftigen Zweifel. Die Parteien haben gegen die gutachterlichen Feststellungen auch keine Einwände erhoben.

Quelle:
https://openjur.de/u/439299.html


Hierzu auch:
Brandenburgisches OLG • Urteil vom 10. Juni 2008 • Az. 11 U 32/07


Im Rahmen des zivilrechtlichen Schadensersatzes sind die für die Heilpraktikerin angefallenen Kosten ( 357,21 € ) ebenfalls ersatzfähig. Die Tätigkeit des Heilpraktikers ist gesetzlich anerkannt; die Klägerin durfte bei der Schwere der erlittenen Verletzungen neben dem Schulmediziner auch dessen Hilfe in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für die von der Heilpraktikerin verschriebenen Arzneimittel (Anl. K 20, 21; 70,13 € ). Die Beklagte kann sich insoweit nicht darauf zurückziehen, dass die Klägerin medizinisch nicht erforderliche Maßnahmen ergriffen hätte.

Es ist ausreichend, dass die Klägerin als medizinischer Laie jedenfalls davon ausgehen durfte, dass die Behandlung durch eine Heilpraktikerin und die Medikation u. a. mit homöopathischen Medikamenten zu ihrer Genesung beitragen konnte. Gleiches gilt schließlich für die Rechnung der Kurärztin Dr. R. ( 154,74 € ). Soweit die Klägerin darüber hinaus Rechnungen für Medikamente einreicht, die nicht auf einer Verschreibung durch Arzt oder Heilpraktiker beruhen, ist die Erforderlichkeit nicht hinreichend belegt, sodass die Klage insoweit der Abweisung unterliegt (Anl. K18, 19, 22, 23, 25).

Quelle:
https://openjur.de/u/278144.html


Grüße und ein gutes-gesundes neues Jahr!

Siegfried21
 
Grüß Dich, Siegfried 21,

ich danke Dir für Deinen Beitrag, Du bist einfach ein nützlicher Mensch! Kannst stolz darauf sein, was Deine Herde, das Forum machst!

ISLÄNDER
 
Hallo ISLÄNDER,

dito das Gleiche zurück;)


Mit den Jahren als Unfallopfer-Geschädigter-Anspruchsteller
und Advokaten Helfer....... kam schon einiges zusammen
bzw. wurde bis zum Ultimo durchgekaut.

V. Grüße
Siegfried21
 
Hey Leute habe jetzt mal meinem RA geschrieben ....


Sehr geehrter Herr ......,





Der Arzt hat mich ja zum MRT geschickt wegen dem Unfall vom 22.12.2015, ich musste aber vor kurzem erst 2x eine Untersuchung in solch einer Röhre abbrechen wegen meiner Panikattacken/Klaustrophobie. Ich leide schon länger darunter und bin auch in ärztlicher bzw. psychologischer Behandlung deswegen und nehme regelmässig Medikamente ein.
Ich habe eine Private Praxis in München gefunden die ein sogenanntes Upright MRT haben für solche Fälle, der Kostenvoranschlag beläuft sich allerdings auf 683,59 €, die AOK zahlt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen - wird aber schwierig. Meine Frage lautet jetzt, können wir diese Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers zurück verlangen, schliesslich brauche ich diese Untersuchung nur wegen dem Unfall ?



Ich werde mich trotzdem schonmal um ein ärztliches Attest kümmern was mein Panik Problem angeht.


Sie können mich gerne zurückrufen unter meiner Handynummer, diese habe ich Ihnen bei unserem Termin mitgeteilt.


Mit freundlichen Grüßen ...


was sagt ihr dazu ? :)
 
Hallo Elias,

dein
dieses halb offene mrt ist auch nicht besser ... Ich pack das nicht, ich hab So eine heftige Panik
Ich habe eine privat Praxis gefunden mit einem upright mrt wo man drinn steht/sitzt.

Meine Frage lautet jetzt, können wir diese Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers zurück verlangen, schliesslich brauche ich diese Untersuchung nur wegen dem Unfall ?

Ja i. d. R. schon muss aber erstmals über die KK laufen!

Ich kenne Fälle bei denen, dass "halb offene MRT" von der KK bezahlt wurden ist!
Du musst mit oberen Etagen von der KK verhandeln. Für die Angelegenheit braucht die KK normalerweise
die Arschkriecher vom MdK nicht, dass ist bloß reine Verzögerungstaktik!
(MdK wird u. a. eine Sedierung empfehlen)

Dass Attest von einem Facharzt wegen deiner Agoraphobie müsste eigentlich der KK
ausreichen und wenn nicht, dann würde ich die Kosten vom "upright mrt", der geg. Vers. in Rech.-stellen.
(Oder den Mehrbetrag vom normalen auf das upright mrt, die "Normalkosten" müsste die KK dir erstatten)

V. Grüße
Siegfried21
 
Grüß Dich, Ellinas!

01
Der Weg, den Siegfried21 aufgezeigt hat, ist logisch und gangbar.

02
Du kannst schon mal die Briefmarken auf Deinen Brief pappen.

Ich habe jedes Verständnis, dass ein RA ein vorsichtiges Gesicht bekommt, wenn der Mandant mit Rechtstipps aus einem Forum kommt. Richtig ist, dass es im Internet neben viel Wertvollem noch mehr Schrott gibt. Was ist damit zu tun?

(a) Ungeprüft kann er das natürlich nicht übernehmen.

(b) Aber er muss sich damit bitte auseinandersetzen. Er kann sich ja mal gerne dieses Forum gründlich ansehen, dann wird er schon merken: Wir haben nicht nur Unfallopfer, die inzwischen besser fachlich Bescheid wissen also so mancher RA. Hier sind auch allerhand Profis unterwegs.

(c) Bricht die Diskussion aus, gibt es für Dich eine einfache Frage an den, der sich gerade äußert: "Aufgrund welcher Tatsachen bist Du dieser Ansicht?"

Diese Frage bringt viel ein. Denn dann müssen die Gründe hergezeigt werden. Da kommt ja auf: Wer arbeitet mit belastbaren Gründen und tüchtigen Argumenten?
Deeshalb: Lege Wert auf diese Frage!

ISLÄNDER
 
Hallo Leute ich war heute beim Hausarzt und bin weiter krankgeschrieben bis zum 11. Januar erst mal, ein Rezept für die Halskrause kann er mir nicht geben aber das bekomme ich vom Orthopäden sagt er, zu dem hat er mich übrigens auch überwiesen jetzt, sowie eine neue Überweisung was das MRT betrifft, und zwar für HWS BWS und LWS, das wären dann quasi dreimal 680 € in dieser privaten Praxis. Ich lasse mir heute einen neuen Kostenvoranschlag senden und sende diesen dann inklusive einem Attest meiner Psychologin und der Bescheinigung vom Hausarzt dass ich diese Untersuchung benötige - an die Aok ...
Ich bin gespannt ob ich das bekomme, und was ich noch Scheiße finde ist das man dreimal ein MRT machen muss an drei verschiedenen Tagen und nicht alles auf einmal geht .
 
Grüß Dich, Ellinas!

Kleiner Trost: Wenn Dich das MRT so stark belastet, dann ist das immerhin ein Grund, das beim Schmerzensgeld wirken zu lassen. Da ist das nämlich ein Gesichtspunkt. Denn das ist für Dich eine besondere Schinderei.


ISLÄNDER
 
Hallo Ellinas ,
geht es aus technischen Gründen nicht oder weil es zu lange dauern würde für dich ? ich habe vor ein paar Jahren ein MRt von der kompletten Wirbelsäule bekommen .Technisch dürfte das eigentlich kein problem sein .
lieben Gruss Anna
 
Hallo Leute also folgende Neuigkeiten :

Die AOK hat geschrieben das ich erst noch die Möglichkeit habe ein offenes MRT zu probieren bevor ich dieses teure UpRight MRT mache...selbst dann würden sie es nicht zahlen glaube ich, haben zwar gesagt falls des auch nicht klappt muss ich eine Bestätigung bringen, aber naja...

Ich bin jetzt bis 11.01. krankgeschrieben und am 12.01. hab ich einen Termin beim Orthopäden wegen der Beschwerden. Ich werde mich noch krankschreiben nächste Woche, und dann entweder am 18. oder am 25. wieder in die Arbeit gehen...krankgeschrieben bin ich ja seit 22.12. - Unfalltag.

Der RA hat von der gegnerischen Versicherung 1. eine Bestätigung bis zum 14.1. verlangt das sie den Schaden zu 100% übernehmen, und 2. das sie bis 13.1. eine Schmerzensgeld Anzahlung von 400 € überweisen.

Das Gutachten sagt, das Auto ist Totalschaden, Wiederbeschaffungswert 6900 € und Restwert 1900 € , habe aber paar Leute die locker 500 € mehr zahlen würden als diese Leute von Gutachter seiner Börse die 1900 € zahlen.

Der RA hat gesagt wenn ich wieder arbeiten gehe soll trotzdem dokumentiert werden das ich noch Beschwerden usw. habe und in Behandlung bin, er hat etwas gesagt das man dann irgendwie erst 30% dann 50% dann 80% oder sowas ist - das hab ich nicht ganz verstanden.

LG
 
Schade das keiner mehr antwortet :-( ...bin jetzt weiter krank geschrieben bis 18.1.....geht langsam auf die 4 Wochen AU zu....
 
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