Chevytruck schrieb im alten Forum:
http://unfallopfer.de/modules.php?op=modload&name=phpBB_14&file=index&action=viewtopic&topic=3126&forum=1
Am 18.11.2005 wurden meine Frau und ich unverschuldet bei einem Verkehrsunfall verletzt
Wir erlitten beide ein HWS. Meine Frau erlitt zudem noch einen Einriss der rechten, hirnversorgenden Arterie, was am Montag, 21.11.2005 zu einem Schlaganfall (Hirninfarkt) führte.
Vom 22.11.2005 bis 23.12.2005 befand sie sich zur stationären Behandlung in verschiedenen Krankenhäusern. Am 23.12.2005 wurde sie mit der Auflage entlassen, daß bis auf weiteres immer jemand in ihrer Nähe sein muß. Aus diesem Grund habe ich mich ab dem 27.12.2005 ohne Gehalt beurlauben lassen, um die Pflege meiner Frau zu übernehmen, da die Kostendeckungsfrage noch nicht geklärt war und die Beauftragung eines Pflegedienstes rund 1700€/Woche (60,5 h à 28,30€) gekostet hätte.
Die Folgen des Schlaganfalls waren eine linksseitige Hemiparese, starke Orientierungsstörungen, Sprachstörungen sowie ein teilweise gestörtes Zeitgefühl. Durch diese Folgen ist meine Frau momentan immer noch auf Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens angewiesen. Zusätzlich leidet sie seit einigen Wochen unter starken Depressionen und einer Bursitis in beiden Schultergelenken. Da meine Frau bereits vor dem Unfall schwerbehindert war (Spina bifida), ist sie durch die nun hinzugekommenen Folgen fast hilflos, da es ihr momentan nur unter starken Schmerzen möglich ist, sich mit ihrem Rollstuhl in der Wohnung fortzubewegen. Durch die Behandlung mit Marcumar besteht zudem die Gefahr des Verblutens, selbst bei kleineren Verletzungen, da sie diese oftmals nicht wahrnimmt.
Eine Besserung des Zustandes ist nach Meinung der behandelnden Ärzte momentan nicht erkennbar, der weitere Heilungsverlauf ist nicht vorhersehbar.
Bislang erfolgte, trotz eingeschalteten Rechtsanwalt, noch keinerlei Schadensregulierung durch die Versicherung des Unfallgegners (HUK-Coburg), da der Sachbearbeiter immer neue "Ausreden" findet, um eine Zahlung zu verhindern.
Zwischenzeitlich mußte ich auch unseren, eigentlich dringend benötigten, Pkw verkaufen (weit unter dem Listenpreis), da wir zum einen die fälligen Raten an die Bank nicht mehr begleichen konnten, zum anderen blieb nach Bezahlung der Ablösesumme noch ein Restbetrag von 650.- € für uns übrig.
Bis wann eine Zahlung durch die HUK-Coburg erfolgt ist momentan noch nicht absehbar. Es wurden alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und alle Ärzte wurden von ihrer Schweigepflicht entbunden, jedoch macht die HUK keinerlei Anstalten, die Schadensregulierung zu beschleunigen und beruft sich seit neuestem auf die Angaben der Unfallgegnerin, nach der nur ein minimaler Anstoß stattgefunden hat, durch den kein Schaden entstanden sein kann.
Es gibt in Deutschland für alles ein Gesetz. Leider gibt es kein Gesetz, daß Unfallopfern hilft, schnell an Ihr Geld zu kommen. Die HUK-COBURG hat genügend Kapital um den Rechtsstreit noch Jahre fortzuführen. Wir nicht, da wir bis dahin verhungert oder verdurstet sind.
Link zum alten Forum und den Antworten
http://unfallopfer.de/modules.php?op=modload&name=phpBB_14&file=index&action=viewtopic&topic=3126&forum=1
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Am 18.11.2005 wurden meine Frau und ich unverschuldet bei einem Verkehrsunfall verletzt
Wir erlitten beide ein HWS. Meine Frau erlitt zudem noch einen Einriss der rechten, hirnversorgenden Arterie, was am Montag, 21.11.2005 zu einem Schlaganfall (Hirninfarkt) führte.
Vom 22.11.2005 bis 23.12.2005 befand sie sich zur stationären Behandlung in verschiedenen Krankenhäusern. Am 23.12.2005 wurde sie mit der Auflage entlassen, daß bis auf weiteres immer jemand in ihrer Nähe sein muß. Aus diesem Grund habe ich mich ab dem 27.12.2005 ohne Gehalt beurlauben lassen, um die Pflege meiner Frau zu übernehmen, da die Kostendeckungsfrage noch nicht geklärt war und die Beauftragung eines Pflegedienstes rund 1700€/Woche (60,5 h à 28,30€) gekostet hätte.
Die Folgen des Schlaganfalls waren eine linksseitige Hemiparese, starke Orientierungsstörungen, Sprachstörungen sowie ein teilweise gestörtes Zeitgefühl. Durch diese Folgen ist meine Frau momentan immer noch auf Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens angewiesen. Zusätzlich leidet sie seit einigen Wochen unter starken Depressionen und einer Bursitis in beiden Schultergelenken. Da meine Frau bereits vor dem Unfall schwerbehindert war (Spina bifida), ist sie durch die nun hinzugekommenen Folgen fast hilflos, da es ihr momentan nur unter starken Schmerzen möglich ist, sich mit ihrem Rollstuhl in der Wohnung fortzubewegen. Durch die Behandlung mit Marcumar besteht zudem die Gefahr des Verblutens, selbst bei kleineren Verletzungen, da sie diese oftmals nicht wahrnimmt.
Eine Besserung des Zustandes ist nach Meinung der behandelnden Ärzte momentan nicht erkennbar, der weitere Heilungsverlauf ist nicht vorhersehbar.
Bislang erfolgte, trotz eingeschalteten Rechtsanwalt, noch keinerlei Schadensregulierung durch die Versicherung des Unfallgegners (HUK-Coburg), da der Sachbearbeiter immer neue "Ausreden" findet, um eine Zahlung zu verhindern.
Zwischenzeitlich mußte ich auch unseren, eigentlich dringend benötigten, Pkw verkaufen (weit unter dem Listenpreis), da wir zum einen die fälligen Raten an die Bank nicht mehr begleichen konnten, zum anderen blieb nach Bezahlung der Ablösesumme noch ein Restbetrag von 650.- € für uns übrig.
Bis wann eine Zahlung durch die HUK-Coburg erfolgt ist momentan noch nicht absehbar. Es wurden alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und alle Ärzte wurden von ihrer Schweigepflicht entbunden, jedoch macht die HUK keinerlei Anstalten, die Schadensregulierung zu beschleunigen und beruft sich seit neuestem auf die Angaben der Unfallgegnerin, nach der nur ein minimaler Anstoß stattgefunden hat, durch den kein Schaden entstanden sein kann.
Es gibt in Deutschland für alles ein Gesetz. Leider gibt es kein Gesetz, daß Unfallopfern hilft, schnell an Ihr Geld zu kommen. Die HUK-COBURG hat genügend Kapital um den Rechtsstreit noch Jahre fortzuführen. Wir nicht, da wir bis dahin verhungert oder verdurstet sind.
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