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Verkehrsunfall ohne eigenes Verschulden

wolkenwuschel

Vorübergehend gesperrte Mitglieder
Registriert seit
19 Feb. 2008
Beiträge
3
Hallo Zusammen,
bin neu in diesem Forum und wünsche Euch allen vorab mal einen schönen Tag.
Ich hatte am 8. November 2008 einen erheblichen Autounfall bei dem ich keinerlei Verschulden hatte. Habe auch gleich einen Rechtsanwalt beauftragt zwecks der ganzen Schadenregulierung. Ich bin immer noch jede Woche 2 x in ambulanter Behandlung im Krankenhaus wegen der erlittenen Verletzungen. Die Versicherung hat zwar zwei kleine Beträge als Schmerzensgeldvorschuß (insgesamt für die ganze Zeit bisher € 500,00) bezahlt ansonsten bis dto. noch nichts.
Nun hatte meine Tochter einen Autounfall mit Ihrer Freundin. Es ist Ihnen ein Reh vor das Auto gelaufen, die Fahrerin wollte ausweichen, kam ins Schleudern und fuhr dann gegen einen Baum. Bei der Polizei wollte meine Tochter (die außerdem noch minderjährig ist) keine Anzeige erstatten (wir als Erziehungsberechtigte wurden gar nicht gefragt). Sie hat folgende Ver-
letzungen: HWS Syndrom, Rippenprellungen, blaue Flecken, und typische
Sicherheitsgurtverletzungen, leichte Schnittverletzungen.
Auf Grund meiner eigenen Erfahrung mit Versicherung hätte ich gerne gewußt, kann Sie selbst bei der Versicherung ein Schmerzensgeld fordern
und wenn ja, geht dies formlos. Wie lange hat man Zeit eine Schmerzensgeldforderung zu stellen.
Wäre für ein paar Informationen sehr dankbar
:):):)
 
Ich hatte am 8. November 2008 einen Autounfall.:confused:
 
also da habe ich mich verschrieben sollte eigentlich 08.November 2007 heißen.:rolleyes:
 
Hallo wolkenwuschel,

natürlich kann deine Tochter von der Versicherung der Fahrerin Schmerzensgeld verlangen. Auch Kosten für Aufwendungen die mit dem Unfall im Zusammenhang stehen. Auf jeden Fall den Schaden zeitnah bei der Versicherung melden, am besten gleich.

Die Regulierung nimmt dann eh etwas Zeit in Anspruch, genau wie die Genesung deiner Tochter. Musst ja nicht gleich Forderungen stellen und beziffern, lediglich von der Versicherung ein Schreiben über die Anerkenntnis fordern, und sich später wieder melden.

Den Rat eines Fachanwalts würde ich hinzuziehen.

Gruß Jens
 
Vielen Dank für deine Antwort, werden heute noch Schreiben an die Versicherung machen, Ihr geht es wenigstens größtenteils wieder gut, einen Rechtsanwalt möchte ich vorab wegen schlechter Erfahrungen in meiner eigenen Unfallsache noch nicht hinzuziehen. Danke nochmals
 
Hallo!
Kann Dir nur den Tipp geben suche in beiden Fällen einen Anwalt auf der auch Fachanwalt für Verkehrssachen ist keinen anderen ist ein sehr großes Gebiet. Dir steht auch Geld zu für eine Haushaltshilfe solange Du Arbeitsunfähig bist. Hoffe ich habe Dir damit helfen können
 
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