wolkenwuschel
Vorübergehend gesperrte Mitglieder
- Registriert seit
- 19 Feb. 2008
- Beiträge
- 3
Hallo Zusammen,
bin neu in diesem Forum und wünsche Euch allen vorab mal einen schönen Tag.
Ich hatte am 8. November 2008 einen erheblichen Autounfall bei dem ich keinerlei Verschulden hatte. Habe auch gleich einen Rechtsanwalt beauftragt zwecks der ganzen Schadenregulierung. Ich bin immer noch jede Woche 2 x in ambulanter Behandlung im Krankenhaus wegen der erlittenen Verletzungen. Die Versicherung hat zwar zwei kleine Beträge als Schmerzensgeldvorschuß (insgesamt für die ganze Zeit bisher € 500,00) bezahlt ansonsten bis dto. noch nichts.
Nun hatte meine Tochter einen Autounfall mit Ihrer Freundin. Es ist Ihnen ein Reh vor das Auto gelaufen, die Fahrerin wollte ausweichen, kam ins Schleudern und fuhr dann gegen einen Baum. Bei der Polizei wollte meine Tochter (die außerdem noch minderjährig ist) keine Anzeige erstatten (wir als Erziehungsberechtigte wurden gar nicht gefragt). Sie hat folgende Ver-
letzungen: HWS Syndrom, Rippenprellungen, blaue Flecken, und typische
Sicherheitsgurtverletzungen, leichte Schnittverletzungen.
Auf Grund meiner eigenen Erfahrung mit Versicherung hätte ich gerne gewußt, kann Sie selbst bei der Versicherung ein Schmerzensgeld fordern
und wenn ja, geht dies formlos. Wie lange hat man Zeit eine Schmerzensgeldforderung zu stellen.
Wäre für ein paar Informationen sehr dankbar
bin neu in diesem Forum und wünsche Euch allen vorab mal einen schönen Tag.
Ich hatte am 8. November 2008 einen erheblichen Autounfall bei dem ich keinerlei Verschulden hatte. Habe auch gleich einen Rechtsanwalt beauftragt zwecks der ganzen Schadenregulierung. Ich bin immer noch jede Woche 2 x in ambulanter Behandlung im Krankenhaus wegen der erlittenen Verletzungen. Die Versicherung hat zwar zwei kleine Beträge als Schmerzensgeldvorschuß (insgesamt für die ganze Zeit bisher € 500,00) bezahlt ansonsten bis dto. noch nichts.
Nun hatte meine Tochter einen Autounfall mit Ihrer Freundin. Es ist Ihnen ein Reh vor das Auto gelaufen, die Fahrerin wollte ausweichen, kam ins Schleudern und fuhr dann gegen einen Baum. Bei der Polizei wollte meine Tochter (die außerdem noch minderjährig ist) keine Anzeige erstatten (wir als Erziehungsberechtigte wurden gar nicht gefragt). Sie hat folgende Ver-
letzungen: HWS Syndrom, Rippenprellungen, blaue Flecken, und typische
Sicherheitsgurtverletzungen, leichte Schnittverletzungen.
Auf Grund meiner eigenen Erfahrung mit Versicherung hätte ich gerne gewußt, kann Sie selbst bei der Versicherung ein Schmerzensgeld fordern
und wenn ja, geht dies formlos. Wie lange hat man Zeit eine Schmerzensgeldforderung zu stellen.
Wäre für ein paar Informationen sehr dankbar