Grüß Dich, V6Freak,
bescheidene Frage: Ist in dem Urteil auch Geld für entgangenen Verdienst enthalten?
Falls ja:
01
Da müssen wir ein wenig aufpassen - aber keine Sorge, das Problem ist in Griff zu bekommen - damit es nicht versehentlich zur Steuerhinterziehung kommt.
02
In der Regel wird der Nettolohn ersetzt.
(a)
Dieser Nettolohn ist leider steuerpflichtig: § 24 EStG.
(b)
Hinterziehen? Brandgefährlich.
(ba)
Es steht zu befürchten, dass der Gesetzgeber die Versicherungen zwingt, solche Verdinestentgangszahlungen dem Bundesamt der Finanzen zu melden, das die Infos an die Finanzämter verteilt.... das ist noch nicht Gesetz. Aber ich fürchte, das kommt bald mal.
(bb)
Es droht wirklich. Die Zahlungen, die die privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen, müssen die Versicherer schon seit vielen Jahren melden. Da liegt es bleischwer in der Luft: Bald kommen die Kraft-Haftpflichtversicherer auch dran.
Und dann: Dann gute Nacht. Da tagt's fürchterlich!
03
Schimpfe nicht, dass das Finanzamt auch schon wieder da ist!
Das holst Du Dir wieder:
Denn: Unfall weggedacht, hättest Du kaum mit dem Finanzamt zu tun gehabt. Und zwar deswegen, weil Du einen Bruttolohn verdient hättest, und davon hätte Dein Arbeitgeber Lohnsteuer abgeführt. Wovon man als Arbeitnehmer wenig sieht, denn: Das wandert direkt ans Finanzamt, an Deiner Lohntüte vorbei.
04
Jetzt hast Du keinen Arbeitgeber mehr, der für Dich Steuern abführt. Die Folge ist: Der gegnerische Versicherer muss Dir den Steuerschaden ersetzen!
So urteilte das OLG München, Zweigstelle Augsburg im Urteil 24 U 3570/19. Inzwischen hat auch der BGH Steuerschaden für ersatzpflichtig beurteilt: VI ZR 924/20, Urteil vom 8.6.2021.
05
Wozu eine Straftat riskieren, und das allein zu Gunsten der Versicherung des Unfallgegners?
06
Ich höre Dich fluchen: "Finanzamt auch noch! Da möchte man ja fast auswandern!".
Der Isländer empfiehlt: Nur nicht nach Island! Da haben wir nämlich auch Finanzämter ("Skatta skrifstofa"), da kommst Du vom Regen in die Traufe.
ISLÄNDER