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Verkehrsunfall mit Todesfolge

Hallo v6freak,

ich freue mich, dass du dich wieder gemeldet hast, um vom Fortgang zu berichten,
und drücke die Daumen für das Urteil.

LG
 
Hallo zusammen,


kleines Update.
Wir hatten am 15.10.2021 unser Urteil erhalten (mit Feststeller)
Dieser besagt ja, dass die Versicherung alle Schäden die auf den Unfall zurückzuführen sind, tragen muss.
Daher ist das Urteil schon ein voller Erfolg.
Die Summe X abzüglich des Vorschusses ist ok, ich hätte echt mit nen bissel mehr gerechnet. Aber, wir wollen ja nicht gierig werden.
Die Versicherung ist in Berufung gegangen.

Ein paar Wochen später ist der Anwalt der Versicherung an uns (Kanzlei) angetreten und haben nachgefragt ob wir uns abfinden lassen wollen.
(hier liest man ja ständig, dies nicht zu machen)
Allerdings waren wir etwas neugierig und haben signalisiert, dass wir evtl. das machen könnten.
Summe X aus dem Urteil mal Faktor 2,5 und das Schreiben ging wieder Richtung Versicherung.
Diese meldeten sich auch ein Tag später mit einer gekürzten Variante. Eine Summe die im mittleren 5stelligen Bereich leigt. Quasi viel Geld.
Nach ein bissel hin und her, war die Versicherung verärgert und diese haben über die Feiertage das Angebot zurückgenommen.

Heute hatten wir einen Gerichtstermin zwecks meiner Tochter.
Dieser ist super verlaufen und wir erhalten Anfang Februar das Urteil incl. Anpassung des Schmerzensgeldes.

Auf mich bezogen hat unser Anwalt abgeraten sich abfinden zu lassen und die negativen Sachen in Vordergrund gestellt.
Ich habe meine Bedenken geäußert, dass ich wenig Chancen sehe, zu einen Späteren Zeitpunkt zu beweisen, dass die Schmerzen von dem Unfall vor ein paar Jahren kommen.
Er sieht es nicht Problematisch und möchte uns in den nächsten Wochen ein ppar Strategien erklären.
Ich halte Euch auf den laufenden und wäre dennoch über ein paar Tipps zwecks Abfindungen dankbar.

VG
 
Hallo v6freak,

Danke für 's Update! Freut mich, dass es vorangeht!

Ich wünsche, du wirst noch kompetente Antworten erhalten.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Grüß Dich, V6Freak,

bescheidene Frage: Ist in dem Urteil auch Geld für entgangenen Verdienst enthalten?

Falls ja:

01
Da müssen wir ein wenig aufpassen - aber keine Sorge, das Problem ist in Griff zu bekommen - damit es nicht versehentlich zur Steuerhinterziehung kommt.

02
In der Regel wird der Nettolohn ersetzt.

(a)
Dieser Nettolohn ist leider steuerpflichtig: § 24 EStG.

(b)
Hinterziehen? Brandgefährlich.

(ba)
Es steht zu befürchten, dass der Gesetzgeber die Versicherungen zwingt, solche Verdinestentgangszahlungen dem Bundesamt der Finanzen zu melden, das die Infos an die Finanzämter verteilt.... das ist noch nicht Gesetz. Aber ich fürchte, das kommt bald mal.

(bb)
Es droht wirklich. Die Zahlungen, die die privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen, müssen die Versicherer schon seit vielen Jahren melden. Da liegt es bleischwer in der Luft: Bald kommen die Kraft-Haftpflichtversicherer auch dran.

Und dann: Dann gute Nacht. Da tagt's fürchterlich!


03
Schimpfe nicht, dass das Finanzamt auch schon wieder da ist!

Das holst Du Dir wieder:

Denn: Unfall weggedacht, hättest Du kaum mit dem Finanzamt zu tun gehabt. Und zwar deswegen, weil Du einen Bruttolohn verdient hättest, und davon hätte Dein Arbeitgeber Lohnsteuer abgeführt. Wovon man als Arbeitnehmer wenig sieht, denn: Das wandert direkt ans Finanzamt, an Deiner Lohntüte vorbei.

04
Jetzt hast Du keinen Arbeitgeber mehr, der für Dich Steuern abführt. Die Folge ist: Der gegnerische Versicherer muss Dir den Steuerschaden ersetzen!

So urteilte das OLG München, Zweigstelle Augsburg im Urteil 24 U 3570/19. Inzwischen hat auch der BGH Steuerschaden für ersatzpflichtig beurteilt: VI ZR 924/20, Urteil vom 8.6.2021.

05
Wozu eine Straftat riskieren, und das allein zu Gunsten der Versicherung des Unfallgegners?

06
Ich höre Dich fluchen: "Finanzamt auch noch! Da möchte man ja fast auswandern!".
Der Isländer empfiehlt: Nur nicht nach Island! Da haben wir nämlich auch Finanzämter ("Skatta skrifstofa"), da kommst Du vom Regen in die Traufe.

ISLÄNDER
 
Hallo ISLÄNDER,


vielen Dank für Dein Feedback.
Ich muss wirklich mal schauen, ob der Lohn mit im Urteil aufgeführt ist.

Was den weiteren Fall angeht, möchte unser Anwalt in den nächsten Wochen schauen, wie man die Strategie verändern könnte.
Wir lassen uns einfach mal überraschen.

VG
 
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