Hallo v6freak,
leider greifen die Versicherungen immer offensiver die Unfallopfer an. Das ist leider so. Es gibt allerdings Verhaltensregeln, an die sich ein Anwalt halten sollte:
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Zu den Grundpflichten des Rechtsanwalts gehört nach § 43 a Abs. 3 BRAO das Gebot der Sachlichkeit. Ein anwaltsgerichtlich oder mit einer Rüge zu ahndendes unsachliches Verhalten des Rechtsanwalts liegt dann vor, wenn eine strafbare Beleidigung gegeben ist. Da der Verstoß gegen die allgemeinen Strafgesetze im Zusammenhang mit der anwaltlichen Berufsausübung auch eine anwaltsgerichtlich zu ahndende Pflichtverletzung ist, ist der Rechtsanwalt, der bei der Ausübung seines Berufs in strafbarer Weise beleidigt, nicht nur strafrechtlich, sondern nach Maßgabe des § 115 b BRAO auch berufsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. "
Heft 05/2014: Anwaltliche Äußerungen – Sachlichkeitsgebot und Ehrverletzungsdelikte - Rechtsanwaltskammer Hamm
"(3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben."
§ 43a BRAO - Einzelnorm
Du könntest mit deinem Anwalt prüfen, ob solch ein strafbares Verhalten vorliegt. Falls nicht, würde es evtl. Wirkung zeigen, wenn du die beleidigenden Passagen herauskopierst und ein Schreiben mit einer Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer deines Bundeslandes einlegst. Das solltest du allerdings nur tun, wenn es - aus sachlicher Sicht - wirklich Beleidigungen waren. Aber das kannst du auch mit deinem Rechtsanwalt besprechen.
Wahrscheinlich wird eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer nicht viel bewirken, aber vielleicht fühlst du dich dann besser?! Auf der anderen Seite hast du wieder Schreibkram damit ... aber auf jeden Fall musst du bei einem Schreiben sachlich bleiben! Lass es evtl. von einer neutralen Person oder deinem Rechtsanwalt gegenlesen, damit du dir nicht selbst ein Bein stellst, falls du beabsichtigst, ein solches Schreiben aufzusetzen.
Ich denke, es kann im Prinzip nicht schaden, wenn sich die UO über solche beleidigenden Schreiben beschweren. Das ändert auf lange Sicht evtl. ein wenig den Ton der Anwälte!? Wäre jedenfalls meine Hoffnung. Denn wenn alle das ohne Protest hinnehmen, wird es in Zukunft wahrscheinlich noch schlimmer werden.
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In welchen Fällen hilft die Rechtsanwaltskammer weiter?
Die Rechtsanwaltskammer wird u. a. tätig, wenn gegen ein Kammermitglied eine Beschwerde erhoben wird oder der Mandant um Vermittlung bittet, um Unstimmigkeiten im Mandatsverhältnis zu bereinigen. Erforderlich ist allerdings stets, dass Ursache der Streitigkeit etwaige Verstöße gegen anwaltliche Berufspflichten sind. Dies ist z. B. bei einem Bruch der Verschwiegenheitspflicht,
einem Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot, einer Vertretung widerstreitender Interessen oder bei verzögerter Weiterleitung von Fremdgeld der Fall."
FAQ - Rechtsanwaltskammer Hamm
Ich kann deinen Ärger gut verstehen, wir haben auch schon viel schlucken müssen.
Viele Grüße,
Rudinchen