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nikki12

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Sep. 2017
Beiträge
3
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MVP
Hallo Zusammen,

ich bin neu hier im Forum und schildere mal meine Geschichte.
1995 hatte ich als Beifahrerin einen Verkehrsunfall, dabei habe ich mir eine Kompressionsfraktur des 2. LWK zugezogen mit Einengung des Spinalkanals, wurde dann operiert. Es wurden zur Stabilisierung Schrauben eingesetzt(Fixateur interne) und ca. 1 Jahr später wieder entfernt. Es ist damals auch alles relativ gut verheilt. Es war natürlich nicht wie vorher,sehr langes Stehen und schweres Heben waren vorbei. Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters hatte mir eine Abfindung angeboten. Mein Vater hat diese auch unterschrieben, da ich damals erst 17 Jahre alt war. Nun hat sich seit meiner Schwangerschaft (2016) alles verändert, ich kann nicht mehr lange stehen,sitzen, gehen. Fast immer Schmerzen. Mein Orthopäde hat nun eine Verschlechterung festgestellt. Nerven sind aber zum Glück nicht betroffen (nach MRT)
Seit Februar 2017 bin ich nun auf Grund dessen teilweise erwerbsgemindert, mein Arbeitgeber hat mir statt vorher 8 h einen 5 h Vertrag angeboten. Ich arbeite im Büro nun mit höhenverstellbaren Tisch, da ich nicht durchgängig sitzen oder stehen kann.
Nun meine Frage, kann ich nach dieser langen Zeit (22 jahre) mich nochmal an die Haftpflichtversicherung wenden, zwecks Nachforderungen?
Die Erwerbsminderung ist eindeutig auf den Unfall zurück zu führen. Vielleicht hat jemand ähnliches erlebt oder kann mir einen Tipp geben. Vielen Dank schon mal.
 
Abfindungsvergleich

Hallo nikki12,

das wird schwierig, weil Dein Vater in Deinem Namen eine Abfindung unterschrieben hat.

Schwierig deshalb, weil nicht unmöglich. Aber, es müssen dabei mehrere Dinge bachtet werden:

- Es muss der Nachweis geführt werden, dass es tatsächlich eine Spätfolge des Unfalls ist, denn genau das wird die gegnerische Versicherung bestreiten
- Die Abfindungserklärung muss sittenwidrig gewesen sein. Auch dieser Nachweis ist sehr schwierig.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo RekoBär,

danke für deinen Beitrag. Das es schwierig wird habe ich mir schon gedacht. Es war damals wirklich nur eine kleine Summe, die gezahlt wurde. Für die Verletzung wäre lt. meiner Recherchen über das zehnfache fällig gewesen. Aber damals habe ich leider nicht daran gedacht, wie es mir in 20 Jahren geht.
Ich habe mir von der Rentenversicherung mal das Gutachten angefordert, ist leider noch nicht da. Mein Orthopäde bestätigt auf jeden Fall dass dies eine Folge des Unfalls ist, aber ob dies alleine reicht für die Versicherung bezweifle ich.
Aber dann gibt es ja auch noch die Verjährung, auf die sich die Vers. beziehen kann oder?
Da werde ich wohl einen guten Anwalt brauchen.
 
Verjährung

Hallo nikki12,

bei einem Vergleich gibt es keine Verjährung, weil abgeschlossen. Stellt sich allerdings heraus, dass der Vergleich sittenwidrig war und Du das zum Zeitpunkt des Vergleiches nicht absehen konntest, dann gilt der Tag der Erkenntnis als Verjährungsbeginn.

Da ich allerdings kein Anwalt, sondern lediglich technischer Gutachter bin, ist es auf jeden Fall notwendig, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Was ich mache, kannst Du hier nachlesen, falls Du nicht schon auf meiner Seite warst.

www.unfallreko.de

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo nikki,

wie #Rekobär schon schrieb ist es schwer bis unmöglich einen (korrekt!) abgeschlossenen vergleich nochmal zu ändern bzw nachforderungen zu stellen.

aber als erstes musst du den genauen inhalt des vergleichs prüfen, ob hier überhaupt irgendwelche ansatzpunkte gegeben sein könnten. als nächstes bist du gut beraten, wenn du das zustandekommen des vergleichs (anwaltliche beratung, hinweise, vorbehalte, warnungen) mit deinem vater besprichst und die damalige ausarbeitung und beratung schriftlich (!) festhältst. selbst dann, wenn dir/euch lediglich der standardsatz des vergleichsinhalts vorgelegt wurde.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant & recobär,

ich war heute noch zur Rechtsberatung bei einem Anwalt, habe ihm alle Unterlagen, die ich noch vom Unfall habe gegeben, er liest sich da rein und gibt mir dann eine Prognose.
Die Abfindungserklärung liegt mir auch noch vor, allerdings lebt mein Vater leider nicht mehr und meine Mutter hatte nicht unterschrieben und sich damals damit auch nicht befasst.
Der Anwalt sagte erstmal nur, daß wenn eine unvorhersehbare, wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt man diese anfechten könnte.
Ausserdem benötigt er das Gutachten der Rentenversicherung, wo drin steht dass die Verschlechterung auf den unfall zurück zu führen ist.
Was kann man da überhaupt geltend machen,falls eine Anfechtung möglich ist, eine höhere schmerzensgeldsumme, erwerbsschaden,haushaltsführungsschaden? Kennt sich da jemand aus?

LG
 
Grüß Dich, Nikki!

Ich muss Dich leider enttäuschen:

01
Zwar war der Vergelich vermutlich sehr bedenklich: Dein Vater hatte keine alleinige Vertretungsmacht. Mutter hätte mit unterchreiben müssen. Ein Kind wird nicht durch eines der beiden Eltenteil vertreten, sondern nurch beide!

Die Abfindungsvereinbarung wäre demnach ungültig.


02
Zudem ist sehr zweifelhaft, ob -wenn beide Eltern unterschrieben hätten, nicht gem. § 1822 I Nr. 1 BGB, § 1643 BGB nicht ungültig ist, da nicht vom Amtsgerichte genehmigt. Begrüundung: De facto haben Deine Eltern über Dein damaliges geasmes Vermögen verfügt. Das geht nur mit Genehmigung des Familiengerichtes.


03
Aber: Deine Ansprüche sind, fürchte ich, leider Gottes verjährt.

Letzter Notnagel aber ist § 199 BGB:

"Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des ... Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an."

So, und jetzt lass das mal prüfen. Ich kann leider genaueres gerade nicht sagen: Ich bin gerade im Urlaub und daher rd. 300 km von meinen Büchern entfernt.

Viel Glück!

ISLÄNDER
 
Hallo,

in einem Parallel Fall (auch um WS-Angelegenheit) hatte ich mein Credo s. u. dargelegt.

Es hat nichts mit Gescheitheit oder Hellseherei zu tun, dass die Angelegenheiten zu
Spätschäden führen können, die auch eine Erwerbsminderung nach sich ziehen
können.

Ich hatte dies hier im Forum wahrscheinlich schon "seitenweise" dargelegt!


Ja, Nikki12,

so eine Abfindung könnte heute ein Anwalt nur noch schwer unterschreiben, ohne sich
selber "regressfähig" zu machen.

Zumal schon damals "sehr langes Stehen und schweres Heben waren vorbei"
Probleme machte.

Auch deine Eltern hätten sich a bissel mehr informieren u. a. bei Ärzten sollen wie-was-wo
später "unfallbedingt" auftreten könnte.

Die Angelegenheit wurde jetzt mit der Schwangerschaft virulent, weil sich hierbei
die Hormone verändern und das Gewebe "weich" machen u. a. auf Vorbereitung auf die
Schwangerschaft.

Danach gehört so eine Verletzung min 1 mal im Jahr von einem Orthopäden kontrolliert.

Das Problem ist und da wird ggf. die Versicherung und §§ darauf herumreiten, dass
dies keine unvorhersehbare Folgewirkung ist.

Es hilft nur, wenn der Entschädigungsbetrag, im krassen Gegensatz zu der ganzen Angelegenheit steht.

Dito......sehr sehr sehr guten Anwalt und keine Schnarchkappe!

Grüße



http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=37098&page=2

in Unkenntnis der Sachlage, würde ich dir sowieso aus "materieller Hinsicht"
nicht zu einer vollen Abfindung raten, außer du würdest vor der G. Rente stehen.

Es geht um den Aspekt, wenn du Unfallbedingt, deine Arbeit nicht mehr oder nur teilweise
ausüben köntest.

Zitat: einen Folgeschaden nachzuweisen, würde auch nicht leicht sein, denke ich. Deshalb gibt dieser Vorbehalt auch keine wirkliche Sicherheit für die Zukunft.
Folgeschäden sind noch nicht absehbar.

Das ist ein Gerücht bzw. natürlich solltest du, in Abständen, in fachärtliche Kontrolle begeben, dass hier eine saubere Dokumentation auf dem Papier steht.

Ein Anwalt darf §§ keiner Abfindung zustimmen, wenn Folgeschäden nicht absehbar sind, außer die Summer wäre adäquat hoch, was ich hier nicht sehe.
 
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