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Verkehrsunfall mit Personenschaden

hille

Nutzer
Registriert seit
23 Okt. 2008
Beiträge
3
Hallo,
ich bin am Di. 21.10 auch Opfer eines Verkehrsunfalles geworden.
Ich bin selber nicht gefahren, aber bin der Besitzer und Halter von dem Auto. (Wir hatten uns vom Flughafen abholen lassen...).
Auf der Stadtautobahn werden wir von einem jungen Fahrer (18 Jahre alt), der auf dem Beschleunigungsstreifen ist übersehen, er fährt direkt zu Beginn auf die rechte Spur, übersieht uns dabei und touchiert uns, so dass wir (trotz Ausweich-Versuch) nach rechts gedrückt werden.
Der Unfallgegner versucht nicht zu bremsen sondern fährt geradeaus weiter, so dass wir ihn nun unsererseits mit dem Kotflügel vorne rechts an der Seite treffen, was dazu führt, dass beide Fahrzeuge in der Böschung landen.
Ausser mir ist zum Glück niemandem etwas passiert.
Die Polizei sieht den Unfallgegner als Schuldigen.
Im Krankenhaus wurde folgendes diagnostiziert:
LWK1 Fraktur mit Vorderkantenbeteiligung
Das Auto ist direkt zur Werkstatt (auch Gutachter) geschleppt worden.
Nun meine konkreten Fragen:
- mit einem wie hohen Schmerzensgeld kann ich rechnen?
- bezahlt das eigentlich die HP-Versicherung des Gegners oder der aus eigener Tasche?
- der Gegner ist bei der Provinzial versichert. Mein Anwalt sagte, dass es Versicherungen gebe, die anstandslos regulieren und andere, die versuchen würden sämtliche juristischen Tricks anzuwenden. Gibt es Erfahrungen mit der Provinzial diesbezüglich?
- auf ein wie lange dauerndes Verfahren kann ich mich einstellen?
- die Polizei hat mir dann auch erklärt, dass es zu nem Strafverfahren kommen kann, da er sich einer fahrlässigen Körperverletzung schulig gemacht hat. Ich -als GEschädigter, könne aber Strafantragsverzicht erklären, wenn es denn soweit sei. Gibt es hier Empfehlungen, was ich machen sollte?
und zum Schluss, auch wenn es etwas gemein ist:
bekommt der Knabe eigentlich wenigstens n Fahrverbot?

Vielen Dank

Jörg
 
Hallo Jörg,

schön das Dir und Deinen Mitfahrern nicht schlimmeres passiert ist, obwohl eine Fraktur ja auch nichts leichtes ist. Hätte aber auch alles ganz anderes ausgehen können.

Lies Dich hier durchs Forum, dann wirst Du verstehen das Dir keiner sagen kann wie lange alles dauert und wie es ausgehen wird.
Manche hier im Forum klagen 10 Jahre:eek: mit der Gegenversicherung.

Viel wichtiger ist zZ ob Du selber eine private Unfallversicherung hast, dann mußt Du dieser schnellstens den Unfall melden.

An einer große Schmerzensgeldzahlung würde ich nicht denken, wir leben ja nicht in den USA:D.
Aber wirklich Ahnung habe ich davon nicht.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
ja, es hätte alles sehr viel übler ausgehen können (Baum / Schallschutzmauer ...) gar nicht dran zu denken.
Mein PRoblem ist, dass der Wagen sehr wahrscheinlich n wirtschaftlicher Totalschaden sein dürfte, ich mich also, da ich auf den Wagen beruflich angewiesen bin, mich schon mal auf seat marbella o.ä. einstelle :(

Ich habe dann den Tipp bekommen, dass man während einer AU (in der ich zur Zeit bin), auf einen Mietwagen verzichten sollte, da ansonsten die Gegenversicherung dies als Argument der gar-nicht-so-schlimmen-Verletzung heranziehen könnte.
 
Hallo Hille,

für deine umfassende Fragen brauchst du wohl einen Rechtanwalt und
umfangreiche Rechtsberatung.

Unfall am 21.10.08 "mit einem wie hohen Schmerzensgeld kann ich rechnen"

Ich denke dies Frage ist auch noch zu früh weil keiner weis wie mit deiner LKW1 weitergeht und ob Einschränkungen bleiben.

Dei Bezeichnug MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit wird ersetzt durch Grad der Schädigungsfolge (GdS)

Im Zusammenhang mit der Neubezeichnung GdS statt MdE hat sich demnach auch der Wortlaut des § 30 Abs. 1 BVG geändert. Bislang hieß es, dass die MdE "nach der körperlichen und geistigen Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben zu beurteilen" sei. Jetzt ist die Formulierung so, dass der GdS "nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen gedingt sind, in allen Lebensbereichen zu beurteilen" sind.


Grüße


Siegfried21
 
Hallo Hille,

ich glaube - die materiell-rechtliche Abwicklung deines erlittenen Unfalls
ist Dir wichtiger - als die erlittene Unfallverletzung und die weiteren mög-
lichen körperlichen Folgen, die durchaus noch eintritten können.

Deshalb ist Dir zu empfehlen - sich mit einem versierten Anwalt der insbe-
besondere ein Monopol auf Schadensregulierung mit Kfz.-Haftpflichtver-
sicherern hat - sich zu disponieren.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Jörg,

dann habt ihr vor 4 Tagen wirklich Glück gehabt, dass nichts Schlimmeres passiert ist. Obwohl.... eine LWK-Fraktur ist schon sehr schmerzhaft.
Bist du noch im KH?

Das Schmerzensgeld kann nach 4 Tagen niemand abschätzen. Hat man dir gesagt, wie lange du voraussichtl. arbeitsunfähig sein wirst?

Ob der Knabe wenigstens ein Fahrverbot bekommt?
Er wird als Fahranfänger schon entsprechend bedacht werden und sowieso seine Kosten haben.
Wohl dem, der immer mustergültig und korrekt gefahren ist und reagiert hat.

Gute Besserung
Cindy
 
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