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Verkehrsunfall mit Personenschaden

Heyne738

Neues Mitglied
Registriert seit
8 Juni 2018
Beiträge
5
Guten Abend zusammen,

ich möchte mich gerne mit euch austauschen, über einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit Personenschaden.
Am Donnerstag, 24.05.2018 hatte ich einen Verkehrsunfall. Ein anderes Fahrzeug hat mir die Vorfahrt genommen und mir frontal in die linke Fahrerseite gefahren.
Ich wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, untersucht und geröntgt. Zum Glück hat man nicht schlimmes festgesellt. Im Krankenhaus habe ich erbrochen, mir war schwindelig und ich hatte starke Kopfschmerzen sowie starke Schmerzen im Nacken und Schulterbereich. Außerdem hatte bzw. habe ich auf dem linken Ohr ein ständiges Rauschen, piepen.
Nach all diesen Untersuchungen durfte ich nach etwa vier Stunden das Krankenhaus entlassen. Entlassen wurde ich mit einem Rezept (IBU800 und Magenschutz).
Am nächsten Tag Freitag, 25.05.2018 allerdings kam ich wieder, da ich über massive Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich hatte. Ich habe daraufhin Tilidin verordnet bekommen.
Am darauffolgenden Montag 28.05.2018 ging ich zum Orthopäden, der gab mir sechs Spritzen in den Nacken- und Schulterbereich (sehr schmerzhaft) und verordnete mir als Schmerzmittel Gelonida.
Außerdem hat er mich für eine Woche krankgeschrieben.
Noch am selben Tag suchte ich einen HNO Arzt auf, der nach einer Untersuchung und Messung festgestellt habe, dass ich einen Tinnitus habe. Er verschrieb mir ebenfalls Medikamente.
Aufgrund der starken Schmerzen und der krassen Wirkung von Tilidin und Gelonida konnte ich die ganze Woche nichts machen, außer mich schonen.
Am Montag, 02.06.2018 ging ich wieder zum Orthopäden und teilte Ihm mit, dass ich nach wie vor, unverändert Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich habe. Daraufhin untersuchte er mich nochmals und sagte mir, ich solle Krankengymnastik machen und verschrieb mir eine Verordnung, zudem nochmals Tilidin und eine weitere Krankmeldung um zwei Wochen.
Die Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich sind nach wie vor da, und wenn ich keine Schmerzmittel nehme, sind sie unerträglich.
Paralell zu diesem ganzen Sachverhalt, habe ich mit meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen und Ihnen den Vorfall geschildert, sie teilten mir daraufhin Rechtsschutzdeckung für die Geltendmachung von Schadens- und Schmerzensgeld. Ich habe daraufhin meinen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt.
Ich habe ein paar Fragen und vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.
1. Mit welcher Höhe an Schmerzensgeld kann man rechnen, was ist realistisch?
2. Wie lange kann so etwas dauern? Lässt sich das auch außergerichtlich klären oder nur gerichtlich?
3. Wenn nach Ablauf der letzten Krankmeldung, welche bis zum 15.06.18 gilt, ich eine weitere Krankschreibung benötige, hat das Einfluss auf das Schmerzensgeld?
 
Hallo Heyne738,

die Frage zu beantworten, wieviel Schmerzensgeld dabei heraus kommt, ist so, als würde man in einer Glaskugel lesen. Abgesehen davon ist die Höhe des Schmerzensgeldes in Deutschland ohnehin maginal.

Viel wichtiger ist doch, dass Du alle notwendigen Behandlungen bezahlt bekommst, um Deinen Gesundheitszustand wesentlich zu verbessern. Und das sind weitaus höhere Summen.

Wie lange Deine Beeinträchtigungen dauern können, kann ich Dir nicht sagen. Das kann in vier Wochen schon wieder alles in Ordnung sein, es kann aber auch danach nichts in Ordnung sein. Das kann Dir wohl eher Dein Arzt sagen, wenn er denn der Ursache der Schmerzen tatsächlich auf den Grund geht. Ich habe nämlich den Eindruck, dass Dein Orthopäde erst einmal auf gut Glück Dir Spritzen verpasst hat, ohne genau zu wissen, wo der eigentliche Schmerzherd liegt. Und das ist gar nicht gut.

Du siehst also, die Höhe des Schmerzensgeld ist Dein geringstes Problem. Im Übrigen gibt es dafür eine Urteilssammlung in Buchform, wo verschiedene Schmerzensgeldhöhen zu verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zugeordnet wurden. Das sind aber nur Urteile und an die muss sich weder die Versicherung, noch irgendein Richter halten.

Sicher hat auch die Länge der Krankschreibung eine Auswirkung auf die Höhe des Schmerzensgeldes. Aber rechne damit, dass die gegnerische Versicherung auch die Notwendigkeit der Länge Deiner Krankschreibung bestreiten wird.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Heyne738,

lies Dir mal den Beitrag von User Iswasdoc für Aramis durch. Da sind schon sehr viel wichtige Hinweise.

Auch wichtig ist, mach Dir von allen Krankschreibungen Kopien sowie auch von allen Arztberichten. Diese Dokumentation ist sehr wichtig.

Die Röntgenbilder lasse Dir auch auf CD brennen.

Manchmal bekommt man dies kostenfrei und manchmal muss man ein paar Euros für die CD bezahlen. Lass Dir die Quittung geben sowie
in Apotheken, beim Physio die Quittungen für Deine Zuzahlungen.

Stelle alle Fahrten auf km, damit Du die Aufwendungen auch einfordern kannst.

Notiere Dir zum Thema Haushaltsführungsschaden wer Dir aktuell hilft, was er macht und wie lange täglich.

Das braucht Dein RA dann auch.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Natürlich habe ich die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben, welcher sich auch darum kümmert.

Mir ging es hier einfach mal darum, den Fall zu schildern und Erfahrungen und Tipps von anderen zu erfahren. Ich hatte bisher ein solchen Verkehrsunfall nicht und möchte mich nicht 100% auf den Anwalt verlassen, sondern mich mit anderen über das Thema besprechen. Tipps, Anregungen sind immer hilfreich. Mein Anwalt hält ein Schmerzensgeld von EUR 5000,- für angemessen.

Um eins klar zu stellen; mir geht es bei der Sache nicht darum, so viel Schmerzensgeld wie möglich heraus zu bekommen, anderseits bin ich seit 3 Wochen krankgeschrieben, muss starke Medikamente (Tilidin etc.) nehmen und habe tatsächlich starke Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich. Aus diesem Grund halte ich ein Schmerzensgeld schon für angemessen allerdings im Rahmen und verhältnismäßig.

Was meine gegenwärtige gesundheitliche Lage angeht; heute weitere Krankschreibung um zwei Wochen, Verordnung vom Tilidin, sowie MRT der HWS wegen HWS-Distorsion lt. Diagnose: S13.4 G

Kann ich die Kosten für Fahrten zum Arzt ebenfalls in Rechnung stellen? Kilometer?

Gibt es weitere Dinge die ich beachten sollte?

Viele Grüße

Bernd
 
Hallo Bernd,

alle Kosten, die Dir im Zusammenhang mit Deinem Unfall entstehen, sind Schadenersatzposition. Du solltest also auch alle Quittungen aufheben. Wenn Du mit dem eigenen Auto fährst, dann solltest Du den jeweiligen Anfangs-Km-Stand und den End-Km-Stand notieren, wann und zu welcher Zeit Du wohin fahren musstest. Das erleichtert dann den Nachweis für die Erstattung der Kosten.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Das eigene Auto ist aufgrund des Unfalls stark beschädigt und befindet sich seither in der Reparatur. Ich habe zwar umgehend, also am nächsten Tag einen Leihwagen zur Verfügung gestellt bekommen, das Problem ist aber, dass ich überhaupt nicht Autofahren darf. Aufgrund der Einnahme von Tilidin, welches ein Betäubungsmittel ist, würde ich mich wahrscheinlich strafbar machen, wenn ich Auto fahre. Oder sehe ich das falsch? Ich muss daher ständig mit dem Taxi alle Wege erledigen, Freunde Fragen oder meine Partnerin. Aber auf Dauer ist das ja auch keine Lösung. Die Frage ist halt, ob die gegnerische Versicherung die Kosten für Taxi tatsächlich übernimmt, wenn ich mir gleichzeitig ein Leihfahrzeug zur Verfügung stellen.
 
Hallo Heyne738,

ich möchte dir einen guten Tipp geben. Wenn Du den Leihwagen weder nutzen kannst noch ärztlicherseits darfst, dann gib ihn schnellstmöglichst zurück. Denn auch Du hast gegenüber der Versicherung eine Schadensminderungspflicht. Sofern Du dieser nicht nachkommst, dürfte dir das sonst noch lange vorgehalten werden. Sicherlich würde die Versicherung auch argumentieren „hattest ja einen Leihwagen auf ihre Kosten besorgt, also hast du dich fit genug gefühlt diesen auch zu führen, also kann die Verletzung nicht so schlimm gewesen sein“.

Anders sieht die Sachlage aus, wenn dein PKW zuvor nachweislich regelmäßig durch Familienangehörige genutzt wurde und diese jetzt einen Ersatzwagen benötigen. Hierfür gilt es dann aber Beweise zu sichern (Fahrtenbuch, eidesstattliche Versicherung o.ä.)

Gruß
Joker
 
Hallo zusammen,

ich konnte leider nicht früher antworten, da es mir in den vergangenen Wochen nicht gut ging.

Seit dem unverschuldeten Verkehrsunfall am 24.05.2018 ist von Seiten des RA nicht viel passiert. War hat er ein Schreiben rausgeschickt, wonach der RA EUR 7500,- geltend machen will.

Die Frist läuft aber bereits am 01.10.2018 ab. Mein behandelter Orthopäde hat bis zum heutigen Tag keinerlei Anfragen von Seiten der Gegnerischen Versicherung erhalten, nicht mal einen Vorschuss.

Seit dem 25.05.2018 bis heute nehme ich regelmäßig Tilidin wegen der Schmerzen und ansonsten bin ich seither auch krankgeschrieben, die Krankmeldung wurde heute erneut um zwei weitere Wochen verlängert.

Wenn es nach mir geht, nehme ich auch die Hälfte des Schadensersatzes aber ein solches außergerichtliches Verfahren dauert ja echt ewig. Es sind bisher fast vier Monate vergangen und wirklich was passiert ist nichts.

Überhaupt bin ich mit dem Rechtsanwalt nicht zufrieden, keine Kommunikation, ich muss ständig nachfragen, ob die Gegnerische Seite sich schon gemeldet hat.

Am Freitag, 17.08.18 hat die gegnerische Versicherung meinen Anwalt angeschrieben, weil Sie nicht eine Schweigepflichtentbindungserklärung von meinem Behandelten Orthopäden brauch. Das Schreiben ging bei mir allerdings erst nach Nachfrage ein, das war der Donnerstag, 23.09.18.

Ich habe schon mit meiner Rechtsschutz Versicherung Kontakt aufgenommen, ein Wechsel wäre zwar möglich, aber die Folgekosten müsste ich tragen.

Ich verstehe das alles nicht, das Schadenbild zeigen eindeutig, dass er schuld ist, zum gibt es mindesten 6 Zeugen, die von der Polizei notiert worden sind.

Hat jemand eine Idee, einen Rat für mich.
 
Hallo Heyne738,

wurde die Frist 01.10.2018 durch Deinen Anwalt gesetzt? Hat er mit Klage gedroht? Da Du ja eine RSV hast, wäre eine Klage überhaupt kein Problem.

Die Versicherer verzögern grundzätzlich die Regulierung, wenn sie dafür einen Grund sehen. Was genau ist denn in den geforderten 7.500,--€ enthalten als Schadenersatzleistung?

Was Deinen Orthopäden angeht, hätte er zunächst mal Geld von Deiner Krankenkasse bekommen müssen. Fühlt die sich nicht zuständig?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Heyne738,

bei dir läuft doch alles normal, wofür sind denn die 7.500 Euro, wenn du Dauerschäden hast ist das ja sehr wenig. Werde doch erst mal gesund, wurden denn eine MRT oder ähnliches gemacht. Was würde sich denn mit 3.750 Euro in deinem Leben ändern, die Zeit spielt doch für dich. Sind die Schäden an deinem Auto bezahlt, Wertminderung, Leihwagen usw.

MFG Marima
 
Hallo Heyne738,

Tilidin aha, dann hast du ja sicher einen Bandscheibenvorfall oder ähnliches! Tilidin wird wegen seine starken Nebenwirkungen bei Rheuma oder Krebs eingesetzt! Was hast du den eigentlich für eine Verletzung davon getragen? Warst du schon bei einem Schmerzarzt?

Die Wahrscheinlichkeit an den Nebenwirkungen des Tilidin zu sterben ist wesentlich Höher als durch die 7500 € Glücklich zu werden!

MfG


GSXR
 
Hallo Heyne738,
lass Dich am besten richtig durchchecken und ein komplettes Gutachten machen Körper und was das auf dein Arbeitsleben und Einkommen ausgelöst hat. Materialschäden durch einen "eigenen" Kfz Gutachter bewerten lassen, dazu für Sich als Mensch auch einen Gutachter. Dann hast du das gesamte Ausmaß deiner Entschädigungsforderung.

Zwar ist das viel Arbeit, aber mit unabhängigen Gutachten hast du die besten Chancen außergerichtlich und vor Gericht. Die Versicherung wird natürlich versuchen vor dem Gericht alles zu regeln, das ist auch für die Günstiger.

Es gibt auch unabhängige Schadensregulierer, die nehmen die ganze Arbeit für Unfallgeschädigte ab und sich auch für dich kostenlos. Das ist gesetzlich geregelt also problemlos. Schau mal im Netz nach "sorgenfreie schadensregulierung".

Lass dich nicht nicht entmutigen, die Versicherung muss für alle deine Schäden und Schmerzen aufkommen, dafür brauchst Du nur einen Profi an deiner Seite.

lieben gruß
 
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