User06
Erfahrenes Mitglied
die private Versicherungswirtschaft (ergo keine BG) betreibt gerne ein (unbekanntes) internes Konto, ein so genanntes Abwicklungskonto für jeden Unfall-Personenschaden.
Versicherer arbeiten auch gerne mit Abwicklungsgewinn und Abwicklungsschaden.
Desto weniger an den Versicherungsnehmer ausgekehrt wird- desto logischer die Höhe des Abwicklungsgewinn.
Fragt doch mal euren Anwalt dass er bei der Versicherungsgesellschaft nachfrägt,welche Summe sie in eurem Fall auf das Abwicklungskonto eingestellt hat.
Meines Wissen hat hier noch kein Richter nachgefragt. Ist doch interessant wie hoch der Versicherer den Schaden selbst geschätzt hat ( wäre dann die eingestellte Summe in das fallbezogene Abwicklungskonto)
Versicherer arbeiten auch gerne mit Abwicklungsgewinn und Abwicklungsschaden.
Desto weniger an den Versicherungsnehmer ausgekehrt wird- desto logischer die Höhe des Abwicklungsgewinn.
Fragt doch mal euren Anwalt dass er bei der Versicherungsgesellschaft nachfrägt,welche Summe sie in eurem Fall auf das Abwicklungskonto eingestellt hat.
Meines Wissen hat hier noch kein Richter nachgefragt. Ist doch interessant wie hoch der Versicherer den Schaden selbst geschätzt hat ( wäre dann die eingestellte Summe in das fallbezogene Abwicklungskonto)