• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Verkehrsunfall mit Personenschaden

User06

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Jan. 2016
Beiträge
591
Ort
in Bayern - Niederbayern
die private Versicherungswirtschaft (ergo keine BG) betreibt gerne ein (unbekanntes) internes Konto, ein so genanntes Abwicklungskonto für jeden Unfall-Personenschaden.
Versicherer arbeiten auch gerne mit Abwicklungsgewinn und Abwicklungsschaden.
Desto weniger an den Versicherungsnehmer ausgekehrt wird- desto logischer die Höhe des Abwicklungsgewinn.
Fragt doch mal euren Anwalt dass er bei der Versicherungsgesellschaft nachfrägt,welche Summe sie in eurem Fall auf das Abwicklungskonto eingestellt hat.
Meines Wissen hat hier noch kein Richter nachgefragt. Ist doch interessant wie hoch der Versicherer den Schaden selbst geschätzt hat ( wäre dann die eingestellte Summe in das fallbezogene Abwicklungskonto)
 
Grüß Dich, Unser06,

das Thema ist ganz ähnlich dem: Was hat die Versicherung für den Schadensfall an Rückstellungen kalkuliert?

Gerne wüßte man's. Aber außer einem "Also hörn Se mal - das sind Geschäftsinterna" wird man wohl kaum eine Antwort erhalten, fürchte ich.


ISLÄNDER
 
Servus Isländer,
Rückstellung ist nicht gleich Abwicklungskonto. Rückstellung ist im Jahresabschluss /Jahresbilanz, Abwicklungskonto = je Einzelfall, Kalkulation bzw. Schätzung der Auskehrung.
Da kann mal doch mal für den eigenen Fall fragen, wie die Vers. den Schaden denn selbst
geschätzt hat. Oder ? Wer nicht fragt - bekommt nie eine Antwort.
 
hallo,

das wird schon an handels- und aktienrechtlichen gründen und aufzeichnungs- bzw publikationspflichten scheitern. dass jede buchhaltungspflichtige firma gewisse interne sammel- und verrechnungsaufzeichnungen (-konten, auch nach namen) führt ist logisch, die ergebnisse werden aber summarisch in der buchhaltung erfasst. ist aber auch nur intern fürs rechnungswesen und kalkulatorisches wichtig, und darauf einen zugriff zu bekommen wäre investigativ.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
das fallbezogene Abwicklungskonto hält keine formale buchhalterische Relevanz. Fall für Fall wird hier der Abwicklungsgewinn/- Verlust errechnet.
Jeder Fall ist einzigartig gelagert. Hat nicht jeder das recht zu erfahren welche Höhe die
Versicherung geschätzt hat ? Man sollte -doch- nachfragen.
 
das fallbezogene Abwicklungskonto hält keine formale buchhalterische Relevanz. Fall für Fall wird hier der Abwicklungsgewinn/- Verlust errechnet.

genau das meinte ich. aber wie gesagt geht es hier nach regeln des HGB, AG u.a. je nach form der gesellschaft. aber solche "unterkonten" sind weder publikationspflichtig noch wirst du deren inhalt bekommen. es sind reine hilfskonten. da müsste aber zum verständnis ein bwl-kurs her :rolleyes:

das geht nur über whistleblower, insider und investigative recherchen.


gruss

Sekundant
 
Abend Sekundant,
bevor ich das Lager richte, noch die kurze Antwort. Das Ganze hat nichts mit Betriebswirtschaft zu tun. Es gab bisher, meines Wissens, wenig bis garkeine Anwälte oder
Zivilrichter die nach der Höhe der eingestellten "geschätzten Schadenshöhe" explizit gefragt haben. Vielleicht liegt es daran dass die Abwicklungsgewinne steuerfrei sein könnten und daher nicht in der Bilanz Aufnehmer sind.
 
hallo,

das versteh ich nicht so ganz.
welche "Abwicklungsgewinne" und weshalb steuerfrei? für die zu erwarteten aufwendungen werden ganz normale rückstellungen gebildet, die dann bilanztechnisch wieder aufgelöst werden, wenn sie nicht verbraucht werden.

Zivilrichter die nach der Höhe der eingestellten "geschätzten Schadenshöhe" explizit gefragt haben.

da könnte ich mir in dem zusammenhang hier auch keinen plausiblen grund vorstellen, weshalb es für eine forderungsklage von bedeutung wäre und den richter interessieren würde. da halte ich die konkreten und wichtigen auskünfte zb über beratungsärzte für zielführender.


gruss

Sekundant
 
Morgen Sekundant,
nicht jeder hier im Forum hat mit der BG zu tun. Viele Opfer von Versicherungen haben sich hier auch informiert.
Rückstellungen sind was ganz anderes- als Eigenschätzungen der Versicherer je Schadenfall-.
 
Hallo User06, servus Sekundant,

ich bin leider ahnungslos was diese "geschätzten Schadenshöhe", oder auch die Rückstellungen gegenüber dem Finanzamt bringen:eek:
Kann man nicht das Finanzamt der Versicherung mit ins Boot holen?
Oder einfach gesagt, dem zuständigen Finanzamt - Behörde mitteilen, dass die zwar den Schaden zu regulieren haben- es seit Jahren verweigern?
Jeder Schaden, der nicht ordentlich reguliert wird, geht zu Lasten aller Steuerzahler und den Finanzbehörden , das Geld fehlt überall !
Weitergedacht: es wäre sinnvoll die Versicherer nicht weiter zu schonen und zu "peppeln", sondern ihnen rechtlich Grenzen zu setzen:rolleyes:

LG
Aramis
 
Hallo @,

Sekundant hat es beschrieben, es entsteht kein Schaden, da nach Abwicklung des Schadens alles aufgelöst wird!
Die Jahresbilanzen fallen anders aus, diese kann man nach außen steuern, damit das in der Übersicht etwas besser oder schlechter ausschaut!
Aber mit Steuergelder hat das nichts zu tun!
Es ist ein Durchlaufposten!
 
....nix Durchlaufposten.

die Rüclstellung mindert jedes Jahr den Gewinn und damit jedes Jahr die Steuerlast.

Meine Versicherung wird -unterstellt sie zahlt nächstes Jahr den vollen Schadenersatz - einen Gewinn von 2,1 Millionen EUR in Form von niedriegeren Steuerszahlungen an meinem verpfuschten Leben gemacht haben.

Das ist menscchenverachtend!

Gruß
tamtam
 
Top