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Verkehrsunfall mit Personenschaden

chiara

Nutzer
Registriert seit
1 Juni 2007
Beiträge
2
Hallo
kann mir jemand einen Rat geben?
Mein Sohn ist auf der Autobahn schwer verunglückt.
Offenes Schädel-Hirn-Trauma
Im anderen Wagen ist eine Frau zu Tode gekommen, der Mann verletzt.
Ich hab nun die Vormundschaft bezügl. der Operationen zugesprochen bekommen. Mein Sohn wird lange nicht Geschäftsfähig sein. Nun drückt mich die Schuldfrage, was soll ich tun, kann ich einfach einen Rechtsanwalt bestellen? Wer kommt vorläufig für die Kosten auf? Er hat keine Rechtsschutzversicherung.
Wie verhalten wir uns richtig? Was kostet eine Beratung beim RA?
 
Hallo :)

Hallo
kann mir jemand einen Rat geben? > Ich versuche es mal !
Mein Sohn ist auf der Autobahn schwer verunglückt.> Tut mir Leid
Offenes Schädel-Hirn-Trauma
Im anderen Wagen ist eine Frau zu Tode gekommen, der Mann verletzt.
Ich hab nun die Vormundschaft bezügl. der Operationen zugesprochen bekommen. Mein Sohn wird lange nicht Geschäftsfähig sein. Nun drückt mich die Schuldfrage, was soll ich tun, kann ich einfach einen Rechtsanwalt bestellen? Wer kommt vorläufig für die Kosten auf? Er hat keine Rechtsschutzversicherung.> Wer hat den Unfall verursacht ? Wenn dein Sohn den Unfall verursacht hat , dann muß dein Sohn den Anwalt bezahlen. Sollte er nicht der Verursacher sein , Kann Er / Du auf Kosten der Unfallversicherung des Verursachers einen Anwalt ( am besten für Verkehrsrecht ) in Anspruch nehmen.
Wie verhalten wir uns richtig? Was kostet eine Beratung beim RA? > Ich denke mal eine Rechtsberatung max 150 € ( Ohne Gewähr )

Alles ohne Gewähr !

MfG

Maik
 
Hallo Maik
wer den Unfall verursacht hat steht noch nicht fest, meinst du wir sollen noch warten? Wenn er Schuld hat, braucht er sowieso einen Anwalt.
 
Hallo :)

Ich persönlich würde abwarten was die Polizei zu der Schuldfrage sagt....

Aber wie gesagt es stellt meine persönliche Meinung dar.


MfG

Maik
 
Hallo chiara,

eine Erstberatung beim Anwalt kostet max. EUR 190,00 zzgl MwSt. lt. RVG. Du kannst auch mit dem Anwalt eine Gebührenvereinbarung treffen bei der du evtl. weniger bezahlst. Das liegt dann am Anwalt.

Kannst auch probieren beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu bekommen. Da kostet dich die Beratung max. EUR 10,00, die Staatskasse übernimmt EUR 85,00. Teile dies aber dem Anwalt vorher mit.

Trotzdem alles Gute für alle Beteiligten

Gruß Jens
 
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