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Verkehrsunfall mit Personenschaden Frage

Ronin85

Nutzer
Registriert seit
29 Aug. 2007
Beiträge
6
Hallo zusammen ich bin neu hier, und hab sogleich ein paar Fragen.
Wisst Ihr wie hoch normalerweise eine Abfindung bei einem Unfall ist der nicht selbstverschuldet war.

Also mehr zur geschädigten Person: männlich unter 25 Jahre, zZT. berufsunfähig aus der Reha entlassen, Kein Hartz 4(Arbeitslosengeld noch sonstiges, wirklich 0 Money im Monat,lebt bei den Eltern) wurde Ende letzten Jahres bei einem Verkehrsunfall mit einer Humerussmerfachsfraktur (am Rechten Arm,Rechtshänder!)und Quetschungen von Lunge sowie Prellung der gesamten Wirbelsäule inkluse HWS eingeliefert. kam danach in Reha wurde da als Arbeitsunfähig entlassen, bekamm vor 2 Monaten einen Draht aus dem Gelenk operiert inklusive Schleimbäutel da der im Eimer war. Der 4 und 5 Finger sowie teile des Handrückens, Ellenbogen und Oberschenkel sind immer noch taub. Der Patient darf auch nichts heben was schwerer als 2 kg ist. Metallentfernung erst Ende 2008 möglich. Wird also bis dahin Arbeitsunfähig bleiben.Behindertenausweiß ist beantragt.

So jetzt mal das was er schon bekommen hat. 10000€ Schmerzensgeld inklusive Regulierungsleistungen für die Klamotten die beim Unfall kaputt gingen.

Meine Frage:

1. wie gehts weiter was kann mann machen, weder Arbeitsamt noch BFA/LVA oder AOK fühlt sich hier verantwortlich.
2. wie hoch sieht eigentlich so ein Schmerzensgeld entgültig aus
und wie hoch müsste die Abfindung für die 2 Jahre sein.

Danke schon mal im Vorraus.

Grüße Ronin85
 
Hallo Ronin,

Die Versicherung des Verursachers ist für alle Zahlungen zuständig. Achtung: Lasse Dich keinesfalls endgültig abfinden. Gerade weil die Krankenkasse und die Rentenversicherung sich nicht verantwortlich fühlen, ist dies besonders wichtig.
Die Frage des Schmerzensgeldes solltest Du mit einem Anwalt besprechen. Sicher kann man Dir Anhaltspunkte geben, aber schau mal in eine Bibliothek. Dort solltest Du Urteilsdatenbanken finden und in den FAQ´s erste Hinweise.

Gruß von der Seenixe
 
Ich frage deswegen nach der Abfindung, weil ich mich entweder in Deutschland oder in einem anderen EU Land selbsständig machen möchte. Und da ist sehr viel Eigenkapital ein muss.
 
Update:
habe heute meinen brief vom versorgungsamt erhalten.gdb 30%. Arbeitsamt fühlt sich jetzt doch zuständig.umschulung ab januar 2008,jedoch ohne leistungen da ich ja jetzt auch schon nix bekomme.buz versicherung lässt sich noch ein wenig zeit,laut vertretter habe ich aber sehr gute chancen das ich die buz monatlich ausbezahlt bekomme.laut arzt bleibt das metall für immer in meinem arm da eine operation zu riskant wäre wegen den nerven.4 und 5 finger sind immer noch irritiert.heben vom sachen mit mehr als 1 kg unmöglich da starke schmerzen im gelenk und oberarm.bei der streckung fehlen noch 10% (metallbedingt!)

jetzt meine frage, kann ich bei der gegnerischen versicherung auch die umschulungsjahre(24 monate) in die abfindung hineinfließen lassen?ich steh ja dann so gesehen drei jahre ohne geld da.weil ohne unfall hätte ich sie ja nicht gebraucht.
Ich dachte da so an 40000 euro.ist das gerechtfertigt für mein leben das ich jetzt durch den unfall habe?
 
Hallo Ronin85,

ich verstehe nicht ganz warum du dich so ""schnell"" abfinden lassen
möchtest, bzw. bloß weil du dich event. selbstständig machen möchtest.

Hast du eigentlich auch einwenig an Folgeschäden (unfallbedingt) gedacht?

Geht es bei dir jetzt um eine Gesamtabfindung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, oder nur um das Schmerzensgeld?

Die Versicherung muss auch einen event. materiellen Schaden (Verdienstausfall) oder Minderung ausgleichen. Wenn du weiter
Unfallbedint eingeschränkt bist oder deinen Shop nicht ausführen kannst,
dann müssen die unter Umständen, viele Jahre zahlen.

Die Versicherung würde sich bei deinem Alter, unter Umständen sehr freuen wenn du dich ganz abfinden lassen würdest.

Auch kann es sein, dass du nach der Umschulung keinen Shop bekommst oder
nur mit einem Minderverdienst und dann sind die paar € schnell verbraten.

Hast du einen Anwalt bzw. wenn, was sagt er?

V. G.

Siegfried21
 
Mein anwalt meint das es schwer werden(vor gericht sowieso!) wird weil ich als der unfall passiert ist schon hartz 4 nichtempfänger war Und ja schließlich nicht sicher war ob ich überhaupt nen job in der nächsten zeit bekommen hätte. Das ist das problem.so gesehen bin ich durch ein verdammtes soziales loch gefallen.was mich nur interessieren würde wäre ob es mehr solche fälle gibt und wie diese gelöst wurden.

und zu der frage der abfindung halber.der mensch muss leben und zur zeit häufen sich die mahnungen und geld ist leider ein notwendges übel das irgendwie jeder braucht.
 
Mein anwalt meint das es schwer werden(vor gericht sowieso!) wird weil ich als der unfall passiert ist schon hartz 4 nichtempfänger war Und ja schließlich nicht sicher war ob ich überhaupt nen job in der nächsten zeit bekommen hätte. Das ist das problem.so gesehen bin ich durch ein verdammtes soziales loch gefallen.was mich nur interessieren würde wäre ob es mehr solche fälle gibt und wie diese gelöst wurden.

und zu der frage der abfindung halber.der mensch muss leben und zur zeit häufen sich die mahnungen und geld ist leider ein notwendges übel das irgendwie jeder braucht.

hallo ronin85,

hier hat dein ra schon nicht ganz unrecht, verweist er auf prozessrisiken.
du sagst, du bist 25 jahre alt und hartz4 empfänger. sollte es so sein, dass du weder eine ausbildung abgeschlossen hast, noch einer stetigen und regelmässigen erwerbsarbeit vor dem unfall nachgegangen bist, wirst du es schwer haben, den beweis zu erbringen, dass du auch ohne unfall zukünftig eine erwerbstätigkeit mit einem durchschnittseinkommen erzielt hättest. gerade bei jungen menschen, die durch einen unfall einen erwerbsschaden erlitten haben, sind die chancen, eine regelmässige erwerbstätigkeit zukünftig auszuführen nicht schlecht. dies wird bei gericht auch oft so bewertet. nur sollte ein junger mensch zum unfallzeitpunkt über keine angemessene qualifikation und erwerbsbiographie verfügt haben, dürfte es sehr schwer werden, dass gericht von einer positiven zukünftigen karriere zu überzeugen.

prüfe für dich, ob deine schulischen und beruflichen qualifikationen so aussagekräftig sind, dass du ein gerichtsverfahren riskieren und dabei obsiegen kannst.
denke daran, du bist in der beweislast bei arbeitslosigkeit konkrete tatsachen dem gericht vorzulegen, die eine positive prognose zu deiner zukünftigen erwerbstätigkeit auch ohne unfall aussagen !

viel erfolg wünscht

scooterplus
 
jetzt meine frage, kann ich bei der gegnerischen versicherung auch die umschulungsjahre(24 monate) in die abfindung hineinfließen lassen?ich steh ja dann so gesehen drei jahre ohne geld da.weil ohne unfall hätte ich sie ja nicht gebraucht.
Ich dachte da so an 40000 euro.ist das gerechtfertigt für mein leben das ich jetzt durch den unfall habe?

Hi Ronin,

ich seh das Dollarzeichen in deinen Augen blitzen ;)
Jetzt mal im Ernst. Man kann ganz schlecht pauschale Summen fordern/nennen. Du hast also bisher 10.000,-- Euro Schmerzensgeld bekommen. Du fragst, ob 40.000,-- gerechtfertigt sind.

Scooter hat dir erklärt, worauf es ankommt: eine aussagekräftige Darstellung einer positiven Prognose für deine berufliche Zukunft ohne Unfall - und das, egal ob für das Gericht oder für die Versicherung bzgl. Abfindung. Ohne handfeste Begründung geht bei beiden nichts.

Magst du schreiben, ob du eine Ausbildung abgeschlossen und danach gearbeitet hast? Vielleicht können wir dir noch den ein oder anderen Rat geben.

Es gab mal den Fall:
Erwerbsschaden eines jungen Arbeitslosen

Aber immer gilt: die beruflichen Perspektiven des Verletzten ohne den Unfall müssen geklärt werden.

Gruß
Cindy
 
abgeschloßene berufsausbildung ist vorhanden, gearbeitet hab ich auch schon mal, das steht aber alles oben drin! Wenn der Unfall nicht gewesen wäre hätte ich einen sehr gut bezahlten job (1500 netto im Monat). Jedoch hat sich der Arbeitgeber anders entschieden weil ich diese Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Hab sogar einen Brief von Ihm in dem er bedauert das ich nicht bei ihm anfangen kann.(Vertrag wäre nicht befristet gewesen...) Jetzt kommt ihr...
 
Hi Ronin,

bisher hatte ich nur gelesen, dass du bei deinen Eltern ohne Einkünfte lebst. Es war unklar, was du bisher beruflich gemacht hast.

Nun aber sieht das Ganze doch schon gut aus, wenn ich richtig verstanden habe.
Dein Beinahe-Arbeitgeber hätte dich tatsächlich eingestellt, wenn der Unfall nicht passiert wäre? Würde er das schriftlich bestätigen? Dann bitte so bald wie möglich - mit Gehaltsangabe, unbefristet, etc.
Du bist in der Beweispflicht.
Und du musst sehr genau überlegen, ob du eine (kleine) Abfindung annimmst oder die kommende Zeit mit Hilfe deiner Eltern überbrücken willst und währenddessen die wirklichen Ansprüche durchsetzt.

Ist deinem Anwalt die Sache mit der 'verlorenen' Arbeitsstelle bekannt? Dann wäre zu überlegen, ob er der 'Richtige' ist.

Übrigens musst du darauf achten, dass du deiner Schadensminderungspflicht nachkommst, also z.B. dich um eine Umschulung oder anderweitige Einsatzmöglichkeiten deiner verbliebenen Arbeitskraft kümmerst.

Ich kann dir versichern, ich dachte auch einmal, dass alles ganz logisch und einfach wäre (hatte auch eine 'verlorene' Arbeitsstelle) - aber im schwierigsten Fall musst du jedes Detail beweisen und jeden Euro erkämpfen.

Viel Glück - vielleicht geht es ja bei dir ruck zuck.

Gruß
Cindy

PS: Prognosebildung Zukunftseinkommen
 
Unser rechtswesen und unser reales leben laufen leider nicht hand in hand sondern in die entgegengesetze richtung. Ich hoffe ich schaffe das .....
 
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