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Verkehrsunfall mit Motorradfahrer!

Phlari

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Juli 2008
Beiträge
4
Hallo,

ich habe mal eine Frage:
Ich hatte letzten Juli einen Verkehrsunfall mit einem Motorradfahrer!
Der Motorradfahrer verstarb unglücklicherweise am Unfallort!
Ich war nun angeklagt vor dem Amtsgericht wegen fahrlässiger
tötung. Vom Staatsanwalt und vom Richter wurden mir nun eine
eine geringe Schuld bescheinigt. gefordert wurden nun vom Staatsanwalt 90 tagessätze, bekommen habe ich 75 tagessätze.
es wurde keine weitere starfe (führerscheinentzug oder so) gefordert, und somit wurde ich auch nur zu den tagessätzen verdonnert.
Nun ist aber die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen!
kann mir jemand sagen, ob die Staatsanwaltschaft nun in der Berufung
eine wesentlich höhere Strafe fordern kann?
Kann die Staatsanwaltschaft in 2. Instanz über die Forderung in der 1. Instanz hinausgehen? Das würde sich ja dann eigentlich selbst widersprechen, oder?
 
Hallo Phlari,

Nun ist aber die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen!
Kann mir jemand sagen, ob die Staatsanwaltschaft nun in der Berufung
eine wesentlich höhere Strafe fordern kann. Kann die Staatsanwaltschaft in 2. Instanz über die Forderung in der 1. Instanz hinausgehen?

Wird mit der Berufung ein höheres Strafmaß gefordert?

Ich bin keine Juristin, denke aber, dass, wenn sich aus der Sicht der Staatsanwaltschaft neue Erkenntnisse ergeben haben sollten die ein höheres Strafmaß rechtfertigen, dies auch gefordert werden kann.

Gruß
Luise
 
... gefordert wurden nun vom Staatsanwalt 90 tagessätze ... kann mir jemand sagen, ob die Staatsanwaltschaft nun in der Berufung eine wesentlich höhere Strafe fordern kann?
Kann die Staatsanwaltschaft in 2. Instanz über die Forderung in der 1. Instanz hinausgehen? Das würde sich ja dann eigentlich selbst widersprechen, oder?
Hallo Phlari,
zu Deinen Fragen: Alle knnen mit "JA" beantwortet werden, wobei die Formulierung "wesentlich hhere Strafe" Spielräume offen lässt. Aber 90 statt 75 Stunden sind ja schon einige Prozent mehr. Und Luise hat Dir ja schon angedeutet, dass es auch mglich sein kann, das es andere Erkenntnisse gibt.
Was mich mehr wundert ist, dass Du wohl keinen Anwalt hast.:eek:
Und da dies ja nur der strafrechtliche Teil ist und der zivilrechtliche wohl noch kein Thema ist, würde ich mich da irgendwie nicht wohl fühlen.:eek:
Von daher denke ich, dass es seris ist, wenn man Dir empfiehlt dringend zu einem Anwalt zu gehen.

Viel Erfolg.

Grüße
oohpss
 
Bislang gibt es keine neuen Erkenntnisse.
Anwalt habe ich natürlich, den konnte ich allerdings dazu bislang noch
nicht befragen.
 
... Anwalt habe ich natürlich, den konnte ich allerdings dazu bislang noch nicht befragen. ...
Hallo Phlari,
herzlichen Dank für Dein Vertauen in dieses Board.
Abbe rmri erscheint es dann doch sinnvoller, wenn Du Deinen Anwalt ansprichts, denn hier weiß keiner so viel wie der.
Und alle anderen Antworten waren ja nur von der Qualität "Kann sein, muss aber nicht."

Grüße
oohpss

PS.: Wer hat meine "ös" geklaut?
 
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