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Verkehrsunfall mit Fahrrad

muellermadl

Nutzer
Registriert seit
18 Jan. 2012
Beiträge
1
Hallo,
wurde am 02.02.2011 als ich mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit war von einem PKW angefahren.War ambulant im Krankenhaus und die Diagnose war Prellung und Stauchung der Wirbelsäule und schwere Prellung am Knie und am Ellenbogen,hatte auch längere Zeit Kopfschmerzen,Schwindel,Angstzustände und Depressionen,war auch vom BG-Arzt bis zum 01.05.2011 krankgeschrieben ,da es ja ein Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall war.Am Ende der Krankschreibung waren alle Sachen weg bis auf die starken Rückenschmerzen,diese wurden zwar die ersten beiden Monate etwas besser,sind aber seitdem gleichbleibend geblieben.Kann nichts heben und mich nicht bücken,aber der BG-Arzt meinte ich war jetzt schon lange krankgeschrieben ich muss mal wieder zur Arbeit gehen(kam mir so vor wie das er denkt ich hab ja eh nix) und hat den Unfall von der BG aus abgeschlossen.Er meinte wenn es net besser wird muss ich über die Krankenkasse zum Orthopäden.Das bin ich seit Juni 2011 auch,hatte 10mal Akkupunktur,20mal Krankengymnastik und bin jetzt drei Wochen auf Reha gewesen,aber die Rückenschmerzen werden einfach nicht besser und sind immer gleichbleibend,der Arzt von der Reha meinte da ich ja nix schlimmes hab sollte ich das mit viel Sport in Ordnung bringen.Kann mich nicht bücken,nichts heben,und bekomme starke Schmerzen bei langem stehen,sitzen oder liegen.Muss ja jetzt nach der Reha wieder zum Orthopäden,und bin gespannt was dann kommt.Einen Anwalt hatte ich nach dem Unfall sofort eingeschalten,da ich ja schuldlos war und Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen kann,der Unfall ist auch beim Anwalt noch nicht abgeschlossen..Wollt jetzt mal Fragen wie das weiter gehen soll da ich mit sowas keine Erfahrung habe und ein Rechtsbestand von der Reha meinte ich soll so eine Teilbehinderung beantragen.Kann man das und habe ich da eine Chance.Die Reha lief jetzt über die Rentenversicherung die sich jetzt auch noch eingeschalten hat.Würde mich freuen wenn mir da jemand helfen könnte und weiss wie das ganze jetzt weitergeht,oder was ich machen soll.Bin schon langsam bisschen verzweifelt.

Gruß Marius.:)
 
Hallo Marius,

ertmal ein herzliches willkommen im Forum.

Wurde der Unfall denn von der Polizei aufgenommen? Meiner Erfahrung nach müssen erst nachweisbare Verletzungen bzw. Einschränkungen vorliegen, bevor Forderungen gestellt werden können. Eigentlich müßte Dir da Dein Anwalt entsprechende Hinweise zu geben können. Tut er das nicht, solltest Du vielleicht mal über die Verbraucherzentrale dazu weitere Informationen einholen.

Wenn Dir der Rechtsbeistand von der Reha vorschlug, eine Teilbehinderung zu beantragen, dann müßte er Dir auch nähere Informationen dazu geben können. Tat er das nicht? Dann frag doch nochmak nach. Gerade über Ärzte der Rehaeinrichtung müßten dann erforderliche Nachweise dafür zu erhalten sein, meine ich. Auch den Orthopäden würde ich darauf hin mal ansprechen.

Ich hoffem Dir zumindest etwas geholfen zu haben. Viel Erfolg und gute Besserung soweit als möglich.

Aponavi
 
Hallo Marius,

vor allem wäre mal wichtig, welche Verletzungen (insbesondere der Wirbelsäule) evtl. festgestellt, verifiziert und behandelt wurden. Welche Untersuchungen wurden dahingehend eingeleitet, mit welchem Ergebnis?

Abhängig vom Hergang des Unfalls, den Du sicher beim Arzt geschildert hast, sollten entsprechende Verletzungen in Betracht gezogen werden, auch wenn gerne und man muss auch sagen vorsätzlich (will sagen durch "Druck von oben" in entsprechender Literatur und Handlungsanweisungen wie zB Leitlinien) Patienten in aller Regel unbehandlet bleiben.

Dränge auf entsprechende Abklärung, wenn diese Untersuchungen nicht stattgefunden haben!


Gruss

Sekundant
 
Hallo Marius,

da ist wohl gestern irgend etwas schief gelaufen: ich erhielt zu Deiner Nachricht eine Antwort von "Sekundant", welche ich Dir jetzt nachfolgend sende:

Hallo Marius,

vor allem wäre mal wichtig, welche Verletzungen (insbesondere der Wirbelsäule) evtl. festgestellt, verifiziert und behandelt wurden. Welche Untersuchungen wurden dahingehend eingeleitet, mit welchem Ergebnis?

Abhängig vom Hergang des Unfalls, den Du sicher beim Arzt geschildert hast, sollten entsprechende Verletzungen in Betracht gezogen werden, auch wenn gerne und man muss auch sagen vorsätzlich (will sagen durch "Druck von oben" in entsprechender Literatur und Handlungsanweisungen wie zB Leitlinien) Patienten in aller Regel unbehandlet bleiben.

Dränge auf entsprechende Abklärung, wenn diese Untersuchungen nicht stattgefunden haben!


Gruss

Sekundant


Hallo,
wurde am 02.02.2011 als ich mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit war von einem PKW angefahren.War ambulant im Krankenhaus und die Diagnose war Prellung und Stauchung der Wirbelsäule und schwere Prellung am Knie und am Ellenbogen,hatte auch längere Zeit Kopfschmerzen,Schwindel,Angstzustände und Depressionen,war auch vom BG-Arzt bis zum 01.05.2011 krankgeschrieben ,da es ja ein Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall war.Am Ende der Krankschreibung waren alle Sachen weg bis auf die starken Rückenschmerzen,diese wurden zwar die ersten beiden Monate etwas besser,sind aber seitdem gleichbleibend geblieben.Kann nichts heben und mich nicht bücken,aber der BG-Arzt meinte ich war jetzt schon lange krankgeschrieben ich muss mal wieder zur Arbeit gehen(kam mir so vor wie das er denkt ich hab ja eh nix) und hat den Unfall von der BG aus abgeschlossen.Er meinte wenn es net besser wird muss ich über die Krankenkasse zum Orthopäden.Das bin ich seit Juni 2011 auch,hatte 10mal Akkupunktur,20mal Krankengymnastik und bin jetzt drei Wochen auf Reha gewesen,aber die Rückenschmerzen werden einfach nicht besser und sind immer gleichbleibend,der Arzt von der Reha meinte da ich ja nix schlimmes hab sollte ich das mit viel Sport in Ordnung bringen.Kann mich nicht bücken,nichts heben,und bekomme starke Schmerzen bei langem stehen,sitzen oder liegen.Muss ja jetzt nach der Reha wieder zum Orthopäden,und bin gespannt was dann kommt.Einen Anwalt hatte ich nach dem Unfall sofort eingeschalten,da ich ja schuldlos war und Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen kann,der Unfall ist auch beim Anwalt noch nicht abgeschlossen..Wollt jetzt mal Fragen wie das weiter gehen soll da ich mit sowas keine Erfahrung habe und ein Rechtsbestand von der Reha meinte ich soll so eine Teilbehinderung beantragen.Kann man das und habe ich da eine Chance.Die Reha lief jetzt über die Rentenversicherung die sich jetzt auch noch eingeschalten hat.Würde mich freuen wenn mir da jemand helfen könnte und weiss wie das ganze jetzt weitergeht,oder was ich machen soll.Bin schon langsam bisschen verzweifelt.

Gruß Marius.:)
 
Irrläufer

Hallo Sekundant,

da ist wohl gestern irgend etwas schief gelaufen: ich erhielt Deine Nachricht an "muellermadl (Marius)", welche ich mit gleichem Hinweis soeben an ihn weiter leitete.

Gruß

Aponavi

Hallo Marius,

vor allem wäre mal wichtig, welche Verletzungen (insbesondere der Wirbelsäule) evtl. festgestellt, verifiziert und behandelt wurden. Welche Untersuchungen wurden dahingehend eingeleitet, mit welchem Ergebnis?

Abhängig vom Hergang des Unfalls, den Du sicher beim Arzt geschildert hast, sollten entsprechende Verletzungen in Betracht gezogen werden, auch wenn gerne und man muss auch sagen vorsätzlich (will sagen durch "Druck von oben" in entsprechender Literatur und Handlungsanweisungen wie zB Leitlinien) Patienten in aller Regel unbehandlet bleiben.

Dränge auf entsprechende Abklärung, wenn diese Untersuchungen nicht stattgefunden haben!


Gruss

Sekundant
 
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