• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Verkehrsunfall mit Fahrerflucht

Berti46

Nutzer
Registriert seit
13 Sep. 2008
Beiträge
1
Hallo,
mein Sohn 16 Jahre alt ist heute morgen von einem Auto angefahren worden.
Der Fahrer/in ist flüchtig.
Mein Sohn hat beide Oberschenkel gebrochen und lag 11 Stunden im Op.
Habe eine PUV für Ihn abgeschlossen aber er war angetrunken :mad:
Ich hoffe das der Fahrer/in noch ermittelt wird aber was wenn nicht.
Zahlt die PUV auch in diesen Fall.
Ich habe den Unfall noch nicht gemeldet (Wochenende)
möchte aber auch keinen Fehler machen.
Wohlgemerkt ich bin froh das er überlebt hat und hoffe der Unfallflüchtige wird gefasst.

Vielen Dank

Berti 46
 
Hallo Berti,

Herzlich Willkommen hier im Forum. Natürlich mußt Du den Unfall....aber Montag reicht natürlich....Deiner PUV melden. Da er hoffentlich nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich vor das Auto gelaufen sein wird, muß die PUV auch leisten. Das wichtigste ist jetzt die Genesung Deines Sohnes. Die OP war anstrengend und der Körper muß sich erholen. Wir wollen hoffen, dass so wenig wie möglich Spätfolgen bleiben. Auch der Polizei ist ein gutes Händchen bei den Ermittlungen zu wünschen.

Dir eine Mütze voll Schlaf und etwas Ruhe. Denkt bereits jetzt daran, euch alle medizinischen Unterlagen in Kopie geben zu lassen und alle, wichtigst, alle Verletzungen festhalten lassen. Gegenüber der PUV auch alle Verletzungen angeben, auch wenn sie momentan ganz banal klingen sollten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Berti46,

Deinem Sohn alles Gute für seine Genesung.
Du solltest frühzeitig einen Anwalt einschalten, der sich auch direkt mit der Polizei in Verbindung setzt. Wirkt sich oft positiv auf die Intensität der Fahndung nach dem Fahrerflüchtigen aus. Wird das Unfallfahrzeug festgestellt, wird der Anwalt Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung durchsetzen. Die Kosten des Anwalts muss die Assekuranz übernehmen. Anwälte findet man auch im Internet, auch in den Anzeigen auf dieser Site. Habe selbst gute Erfahrungen mit www.opfer-anwalt.de gemacht, der auch bundesweit vertritt.

Grüße

Justy2000
 
Hallo justy,

du hast jetzt schon das zweite Mal "Werbung" für deinen Anwalt gemacht. Werbung ist hier im Forum grundsätzlich unerwünscht, anderes gilt für konkrete Erfahrungsberichte. Daher bitte ich dich mal deine konkreten Erfahrungen mit diesem Anwalt näher zu beschreiben.

Was ist dir passiert?
Hast du einen Dauerschaden davongetragen?
Welche Institutionen waren involviert (Haftpflicht, BG)?
Bei wem hat dein Anwalt Ansprüche angemeldet?
Welche Schäden hat dein Anwalt geltend gemacht?
Wurden sämtliche Schäden durch den Verursacher/Haftpflicht ersetzt?
Wie lange hat die Regulierung gedauert?
Ist die Sache vor Gericht gegangen?
Habt ihr euch verglichen oder gab es ein Urteil?
Was hat die Zusammenarbeit mit deinem Anwalt besonders ausgezeichnet, warum bist du so zufrieden?

Gruß
Joker
 
Top