Hallo zusammen,
Ich hatte voriges Jahr einen Verkehrsunfall mit Personenschaden, den ich verursacht habe.
Zum Unfallgeschehen :
Ich fuhr mit dem Pkw bei Regen und leicht laubbedeckter Fahrbahn in eine schlecht überschaubare Rechtskurve. Ich unterschätze diese Kurve und kam auf die linke Fahrbahn ab. Es kam Gegenverkehr, ich bremste, lenkte stärker ein, rutschte aber nur geradeaus mit ca 50km/h und kollidierte mit dem entgegenkommenden Pkw. Beide Autos wirtschaftlicher Totalschaden. Die Fahrerin des mir entgegenkommenden Pkw's wurde schwerverletzt (Prellungen u. Stauung des Brustkorbes, des linken Unterarmes, sowie beider Knie und Schleudertrauma). Ihr ging es eigentlich ganz gut fand ich und sie wurde auch am selben Tag wieder (wie ich) aus dem Kankenhaus entlassen. Ich selber erlitt Prellungen und leichte Schnittverletzungen.
Nachdem Unfall:
Es kam zu keinem Kontakt/Adressen - austausch mit der Frau. Sie wollte nicht mit mir sprechen. Ich habe mich mehrmals am Unfallort/ im Rettungswagen/Krankenhaus nach Ihrem Zustand erkundet und keine Auskunft erhalten. Ich erfuhr dann später durch ein Telefonat mit der Polizei das Sie schwerverletzt sei, besorgte mir Ihre Adresse und schrieb einen Brief, da die Telefonnr nich herausfindbar war. In dem Brief habe mich nach ihrem Zustand erkundet, meine Telefonnr. hinterlassen und mich entschuldigt! Ich habe bis jetzt nichts von ihr gehört.
3,5 Monate später wurde ich zur Polizei vorgeladen und habe eine Aussage zum Unfall gemacht. Mir wurde gesagt, jene Frau habe keinen Strafantrag gestellt und bereits eine Aussage gemacht. Da war ich erst einmal froh.
Anklageschrift:
Gestern erhielt ich eine Anklagechrift in dem mir der Sachverhalt (Unfall) zur Last gelegt wird und ein Strafantrag von der Frau Frist- und Formgerecht gestellt wurde. Ich werde beschuldigt durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung e. anderen Person verursacht zu haben, gemäß §§ 223 Abs. 1, 229, 230 Abs. 1 StGB. Die öffentliche Klage wurde erhoben und es wurde beantragt das Hauptverfahren zu eröffnen.
Meine Aussage bei der Polizei ist als Beweismittel "Geständnis" aufgelistet.
Ich habe jetzt Gelegenheit mich binnen 1 Woche zu äußern. Ich habe das Recht,
- Einwendungen gg. die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen,
- die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor d. Entscheidung ü. die Eröffnung des Hauptverfahrens zu beantragen.
Problem/Fragen:
Leider habe ich keine Ahnung, wie genau ich mich jetzt verhalten soll und ob ich mir gleich einen Anwalt holen soll oer nicht. Beweismittel/Zeugen habe ich nicht.
Finde ich binne der 1 Woche heraus was die Frau will (Schmerzensgeld, evtl Arbeitsaufall,...)
Wie verhalte ich mich und was mache ich am besten jetzt
Anwalt?
Ich hoffe jmd kennt sich besser mit dem Strafrecht aus und kann mir helfen!
mit freundlichen Grüßen
Martin
Ich hatte voriges Jahr einen Verkehrsunfall mit Personenschaden, den ich verursacht habe.
Zum Unfallgeschehen :
Ich fuhr mit dem Pkw bei Regen und leicht laubbedeckter Fahrbahn in eine schlecht überschaubare Rechtskurve. Ich unterschätze diese Kurve und kam auf die linke Fahrbahn ab. Es kam Gegenverkehr, ich bremste, lenkte stärker ein, rutschte aber nur geradeaus mit ca 50km/h und kollidierte mit dem entgegenkommenden Pkw. Beide Autos wirtschaftlicher Totalschaden. Die Fahrerin des mir entgegenkommenden Pkw's wurde schwerverletzt (Prellungen u. Stauung des Brustkorbes, des linken Unterarmes, sowie beider Knie und Schleudertrauma). Ihr ging es eigentlich ganz gut fand ich und sie wurde auch am selben Tag wieder (wie ich) aus dem Kankenhaus entlassen. Ich selber erlitt Prellungen und leichte Schnittverletzungen.
Nachdem Unfall:
Es kam zu keinem Kontakt/Adressen - austausch mit der Frau. Sie wollte nicht mit mir sprechen. Ich habe mich mehrmals am Unfallort/ im Rettungswagen/Krankenhaus nach Ihrem Zustand erkundet und keine Auskunft erhalten. Ich erfuhr dann später durch ein Telefonat mit der Polizei das Sie schwerverletzt sei, besorgte mir Ihre Adresse und schrieb einen Brief, da die Telefonnr nich herausfindbar war. In dem Brief habe mich nach ihrem Zustand erkundet, meine Telefonnr. hinterlassen und mich entschuldigt! Ich habe bis jetzt nichts von ihr gehört.
3,5 Monate später wurde ich zur Polizei vorgeladen und habe eine Aussage zum Unfall gemacht. Mir wurde gesagt, jene Frau habe keinen Strafantrag gestellt und bereits eine Aussage gemacht. Da war ich erst einmal froh.
Anklageschrift:
Gestern erhielt ich eine Anklagechrift in dem mir der Sachverhalt (Unfall) zur Last gelegt wird und ein Strafantrag von der Frau Frist- und Formgerecht gestellt wurde. Ich werde beschuldigt durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung e. anderen Person verursacht zu haben, gemäß §§ 223 Abs. 1, 229, 230 Abs. 1 StGB. Die öffentliche Klage wurde erhoben und es wurde beantragt das Hauptverfahren zu eröffnen.
Meine Aussage bei der Polizei ist als Beweismittel "Geständnis" aufgelistet.
Ich habe jetzt Gelegenheit mich binnen 1 Woche zu äußern. Ich habe das Recht,
- Einwendungen gg. die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen,
- die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor d. Entscheidung ü. die Eröffnung des Hauptverfahrens zu beantragen.
Problem/Fragen:
Leider habe ich keine Ahnung, wie genau ich mich jetzt verhalten soll und ob ich mir gleich einen Anwalt holen soll oer nicht. Beweismittel/Zeugen habe ich nicht.
Finde ich binne der 1 Woche heraus was die Frau will (Schmerzensgeld, evtl Arbeitsaufall,...)
Wie verhalte ich mich und was mache ich am besten jetzt
Anwalt?
Ich hoffe jmd kennt sich besser mit dem Strafrecht aus und kann mir helfen!
mit freundlichen Grüßen
Martin