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Verkehrsunfall!Anklageschrift erhalten!Was hab ich zu tun?

Martin007

Nutzer
Registriert seit
29 Mai 2008
Beiträge
1
Hallo zusammen,

Ich hatte voriges Jahr einen Verkehrsunfall mit Personenschaden, den ich verursacht habe.


Zum Unfallgeschehen :


Ich fuhr mit dem Pkw bei Regen und leicht laubbedeckter Fahrbahn in eine schlecht überschaubare Rechtskurve. Ich unterschätze diese Kurve und kam auf die linke Fahrbahn ab. Es kam Gegenverkehr, ich bremste, lenkte stärker ein, rutschte aber nur geradeaus mit ca 50km/h und kollidierte mit dem entgegenkommenden Pkw. Beide Autos wirtschaftlicher Totalschaden. Die Fahrerin des mir entgegenkommenden Pkw's wurde schwerverletzt (Prellungen u. Stauung des Brustkorbes, des linken Unterarmes, sowie beider Knie und Schleudertrauma). Ihr ging es eigentlich ganz gut fand ich und sie wurde auch am selben Tag wieder (wie ich) aus dem Kankenhaus entlassen. Ich selber erlitt Prellungen und leichte Schnittverletzungen.


Nachdem Unfall:

Es kam zu keinem Kontakt/Adressen - austausch mit der Frau. Sie wollte nicht mit mir sprechen. Ich habe mich mehrmals am Unfallort/ im Rettungswagen/Krankenhaus nach Ihrem Zustand erkundet und keine Auskunft erhalten. Ich erfuhr dann später durch ein Telefonat mit der Polizei das Sie schwerverletzt sei, besorgte mir Ihre Adresse und schrieb einen Brief, da die Telefonnr nich herausfindbar war. In dem Brief habe mich nach ihrem Zustand erkundet, meine Telefonnr. hinterlassen und mich entschuldigt! Ich habe bis jetzt nichts von ihr gehört.

3,5 Monate später wurde ich zur Polizei vorgeladen und habe eine Aussage zum Unfall gemacht. Mir wurde gesagt, jene Frau habe keinen Strafantrag gestellt und bereits eine Aussage gemacht. Da war ich erst einmal froh.


Anklageschrift:

Gestern erhielt ich eine Anklagechrift in dem mir der Sachverhalt (Unfall) zur Last gelegt wird und ein Strafantrag von der Frau Frist- und Formgerecht gestellt wurde. Ich werde beschuldigt durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung e. anderen Person verursacht zu haben, gemäß §§ 223 Abs. 1, 229, 230 Abs. 1 StGB. Die öffentliche Klage wurde erhoben und es wurde beantragt das Hauptverfahren zu eröffnen.

Meine Aussage bei der Polizei ist als Beweismittel "Geständnis" aufgelistet.

Ich habe jetzt Gelegenheit mich binnen 1 Woche zu äußern. Ich habe das Recht,

- Einwendungen gg. die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen,
- die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor d. Entscheidung ü. die Eröffnung des Hauptverfahrens zu beantragen.


Problem/Fragen:

Leider habe ich keine Ahnung, wie genau ich mich jetzt verhalten soll und ob ich mir gleich einen Anwalt holen soll oer nicht. Beweismittel/Zeugen habe ich nicht.

Finde ich binne der 1 Woche heraus was die Frau will (Schmerzensgeld, evtl Arbeitsaufall,...)

Wie verhalte ich mich und was mache ich am besten jetzt

Anwalt?


Ich hoffe jmd kennt sich besser mit dem Strafrecht aus und kann mir helfen!

mit freundlichen Grüßen

Martin
 
Hallo Martin 007,
erst einmal willkommen im Forum.
Und zweitens keine Panik.
Auf alle Fälle brauchst Du einen Rechtsanwalt. Und wichtig bei Deiner Suche ist, daß Du Dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aussuchst.
Spezialisten auf Diesem Gebiet haben nur mit Verkehrsrecht zu tun.
Alles weitere mit Fristverlängerungen und so weiter macht dann der RA.
MfG .
 
Hallo Martin

Erstmal herzlich Willkommen im Forum. Das Du den Eindruck erts hattest das es der Frau gut geht, ist so zu erklären das sie unter Schock stand. Spreche aus Erfahrung. Für Schmerzensgeld ect. braucht man keine Strafanzeige stellen, denn da du diene Schuld zugegeben hast läuft alles über Deine Versicherung. Ich habe jedoch auch damals gegen den Unfallgegner Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt, weil sich im Gegensatz zu dir mein Unfallgegner wie ein A..... verhalten hat und bis heute nicht nach mir gefragt hat.
Es gab aber keine öffentl. Verhandlung denn Schuldfrage stand ja fest. Ich bekam nur von der StA ein Schreiben wo drinstand das der Unfallverursacher zu 500 DM Strafe verurteilt wurde was an die Staatskasse ging.

In Deinem Fall würde ich mir schleunigst einen Anwalt nehmen.

Ich weiß nicht was die Frau damit bezwecken will. Schmerzensgeld und Schadenersatz bekommt sie von deiner Versicherung und du wirst so denke ich Punkte bekommen und Bußgeld bezahlen müssen. Wie hoch das sein wird kann ich dir nicht sagen. Ich verstehe es auch nicht, denn es ist klar wer an den Unfall Schuld ist und das du dich vermutlich den Wetterverhältnissen nicht angepasst hast ist auch klar. Du hast ja auch die Schuld angenommen, deshalb verstehe ich die Frau nicht. Aber wie gesagt nehme dir schleunigst einen Anwalt, denn allein schaffst du das nicht.

Wünsche Dir viel Glück

Viele Grüße
 
Ist das hier ein Forum für Unfallopfer oder eines für Unfallverursacher ?
 
Ist das hier ein Forum für Unfallopfer oder eines für Unfallverursacher ?

tut mir leid, aber ich finde die frage etwas mehr als unangebracht... denn als unfallverursachers kannst du genauso opfer eines unfalls sein wie das unfallopfer...


@topic
ich würde an deiner stelle auch schnellsten einen Anwalt zu rate ziehen, der hat dann auch genaue einsicht in die akten, was die dame zu protokoll gegeben hat und was sie genau für ansprüche stellen will.
 
Hallo Ferkelsmami,

selbstverständlich kann der Unfallverursacher auch eine Schädigung erleiden – wenn Du so willst, ist der Verursacher dann auch ein „Unfallopfer“.

So wie ich dieses Forum verstehe, sind mit Unfallopfer diejenigen gemeint, die – unverschuldet - einen Unfall erlitten haben und nun darum kämpfen, vom Verursacher (oder dessen Versicherung) eine Entschädigung zu erhalten.

Diese Forum ist meiner Meinung nach nicht dazu da, eindeutigen Unfallverursachern Tipps zu geben, wie sie sich drohenden Verurteilungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und Schadensersatzansprüchen entziehen können.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise

Ich habe das nicht so verstanden das Martin hier fragt wie er sich aus der Verantwortung ziehen kann. Wenn er das wöllte hätte er bestimmt bei der Polizei alles abgestritten.

Ich finde schon das auch Menschen die den Unfall verursacht haben um Rat fragen können. Martin wollte doch nur wissen was nun rechtlich auf ihn zukommt. Ganz ehrlich ich wünschte es würde viel mehr Unfallverursacher geben die sich um ihre Opfer kümmern und sich Sorgen machen.

Es gibt noch mehr Unfallverursacher hier die sich verzweifelt an uns gewandt haben und ich finde auch die haben ein gewisses Recht auf einen Antwort, solange sie ihre Schuld eingestehen.

Viele Grüße
 
Hallo,

ich finde es bemerkenswert, wenn auch Unfallverursacher hier schreiben und Unfallopfer können sie trotzdem jederzeit sein. Eine Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens reicht und Du hast eventuell eine PTSB weg. Von Unfallfolgen ganz zu schweigen. Alleine der Fakt, dass Martin auf die Suche nach Hilfe geht, macht ihn besser aus 80-90 % die nach dem Unfall nur an sich selbst denken und den Unfallbeteiligten nicht sehen. Wie schnell es zu einem Unfall kommen kann hat hier fast jeder am eigenen Leib erfahren und sicher wird es keiner absichtlich darauf anlegen. Dieses Gefühl vermittelt Martin auf keinen Fall.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo alle zusammen,
Ich kann Seenixe nur beipflichten, es nützt niemand etwas wenn kein Gedankenaustausch da ist. Es sollten auch alle daran denken das das Opfer von heute morgen der Täter sein kann. Wer ist denn fehlerfrei?
Mein Unfallverursacher war wenigstens auch im Krankenhaus um mich zu besuchen und sich persönlich zu entschuldigen!
Rexibaer
 
Hallo Martin,

also Dein Strafantrag unterliegt einem Automatismus, und zwar von der Staatsanwaltschaft aus.

Bei derartigen Unfällen wird immer einer gestellt, schon allein wegen Körperverletzung, ob dann fahrlässig oder grob fahrlässig ist fast schon Nebensache.

Und vielleicht kann ich Dich ein wenig beruhigen, selbst wenn Du 100 % Schuld haben solltest, kann Dein Anwalt prüfen, ob Dein Unfallgegner die Chance zum Ausweichen gehabt hätte. Klingt Makaber, ist aber so.

Unfälle, so bitte wie es ist, passieren, Du hast es nicht mit Absicht gemacht, Du hast Dich entschuldigt und sicher wird es Dir trotz vielleicht leichterer Verletzungen immer noch nicht besonder gut gehen. Ich denke. so ein Unfall schleicht einem ganz schön hinterher.

Mach Dich nicht verrückt, suche Dir einen versierten Anwalt, vielleicht über die diversen Automobilclubs.

Wünsche Dir viel Glück.

L.G.

Reikja
 
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