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Verkehrssicherungspflicht an kleinem Bach, der schwer erkennbar ist

Macht ein Vorgehen mit einem Rechtsanwalt Sinn?


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gentle

Nutzer
Registriert seit
20 Aug. 2010
Beiträge
3
Weil ein Bach mit hochstehendem Gras gewachsen war, habe ich ihn als Weg identifiziert und bin drauf losgelaufen. Dabei bin ich hineingestürzt - ca. 1 m tief. Hier habe ich mich verletzt: Prellungen und Knie (zum Glück kein Miniskus gerissen). Der Arzt meine, es dauert 6 Wochen bis alles heil ist. Der Bach war nicht abgesichert bzw. kein Hinweisschild vorhanden. Die Stadt lehnt die Haftung ab. Sie sagen, der Bach muss nicht gesichert werden und er wäre auch klar sichtbar, auch wenn Gras am Ufer wächst. Nur ist das Gras auch im Bach selbst hoch gewachsen gewesen.

Ist es sinnvoll dagegen an zu gehen? - Immerhin muss ja jeder Grundsücksbesitzer haften, wenn anderen auf seinem Grundstück was passiert. Die Stadt hätte wenigstens ein Warnschild oder Geländer aufstellen müssen. Wenn hiervon keine Gefahr ausgehen hätte können, dann wär mir ja nichts passiert.
 
Hallo gentle,
herzlich willkommen im Forum.
Aber eh Dir jemand vernünftig antworten kann, musst Du schon ein paar Fragen beantworten.
Wo oder auf welchem Weg hast Du Dich befunden, als Du den Bach für einen Weg gehalten hast, "deutsche" Wanderwege führen normalerweise nicht zu Bachläufen.
Bist Du "quer Feld ein" gegangen, war und ist es Dein Risiko.
MfG
Paro
 
Hallo gentle,
herzlich willkommen im Forum.
Aber eh Dir jemand vernünftig antworten kann, musst Du schon ein paar Fragen beantworten.
Wo oder auf welchem Weg hast Du Dich befunden, als Du den Bach für einen Weg gehalten hast, "deutsche" Wanderwege führen normalerweise nicht zu Bachläufen.
Bist Du "quer Feld ein" gegangen, war und ist es Dein Risiko.
MfG
Paro
Hallo Paro,
es handelte sich um einen öffentlichen Weg bzw. vielmehr eine sehr enge Straße, die durch einen überweg über den Bach führte - bei Maichingen neben einem Minigolfplatz (lt. google Sackgasse am Rondell an der K1065 http://maps.google.de/maps?hl=de&tab=wl&q=w; führt aber zu einer Wohnsiedlung). Ich war auf dem Überweg und sah dach hochstehende Gras. - Dachte es ist ein Weg und bin drauf losgelaufen, da ich austreten mußte. Das Gras wuchs in dem Bachlauf. Ferner ist der Bachüberweg sehr eng. Wie ich hörte sind bereits Autos in den Bach gefahren. Der Übergang war öffentlich, jedoch nicht abgesichert oder gekennzeichnet.

Ist es dann mein Risiko weil ich theoretisch vom "Weg" abgegangen bin und "querfeldein" gegangen bin?

Helfen dir meine Angaben weiter? Hätte auch Fotos vom "Tatort", die ich aber hier nicht einstellen kann.

Grüße
gentle
 
Hallo Gentle,

dieser Unfall dürfte unter der Rubrik Lebensrisiko fallen. Du bist auf eigene Gefahr und "querfeldein" gelaufen und bist dabei in einen Bach gefallen.
Stelle Dir bitte jetzt einmal vor, alle Bäche, Flüsse und Seen wären eingezäunt nur um zu verhindern, dass jemand dort rein läuft.
Ich bin überzeugt, dass dieses keinem Eigentümer zumutbar und angemessen wäre, nur um zu verhindern, dass dort keiner rein läuft bzw. fährt.

MfG.
Pit
 
theoretisch...

hast du ja recht. Wäre es aber nicht eine öffentliche Strasse, die über den Bach führt. Dort ist kein Warnschild oder eine Absicherung angebracht gewesen. Da hab ich mich drauf befunden und weil das Grass fast einen Meter hoch stand, bin ich davon ausgegangen, es ist ein Weg. Aufgrund des Naturschutzes offenbar, darf dort nicht gemäht werden. Daher ist das Gras nicht nur am Ufer gewachsen sondern auch im Bach selber. Daher war er als solcher ja nicht erkennbar.
Meinst du das ist immernoch Lebensrisiko? - Dabei denke ich an Situationen bei Schnee im Winter: Wenn du deinen Gehweg nicht freischaufelst und der Postmann morgens in aller früh meint, er muss da drüberlaufen, dann bist du doch auch haftbar. Da hilft kein Lebensrisiko.
 
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