HWS-Schaden
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Hallo Christiane
Hier geht es um Sozialrecht und darum, ob die BG dir Unfallfolgen anerkennt - oder habe ich etwas falsch verstanden?
Wenn ich es richtig verstanden habe:
Du hast den Unfall innerhalb der gesetzlichen Frist angezeigt und auch Unfallfolgen in der Frist angezeigt.
Nun ermittelt die BG.
Erstens stellt sie fest, ob sie sich in Pflicht sieht für den Unfall, also ob ein Arbeits-/Dienst-/Wegeunfall vorliegt.
Diese Frage ist geklärt, oder?
Zweitens wird geprüft, ob die verbleibenden Gesundheitsschäden als unfallkausal anerkannt werden.
Das Verwaltungsverfahren läuft so, dass du dazu (nach Prüfung und evtl. Begutachtungen) einen Bescheid erhältst.
Dem Bescheid kannst du widersprechen.
Wird dem Widerspruch nicht durch Anerkennung des Schadens abgeholfen, dann steht die Klage als Rechtsweg offwn.
Wenn du weitere Gesundheitsschäden als unfallbedingt anerkannt haben willst als im bis dahin laufenden Verfahrwn, dann meldest du diese an (mit ärztlichen Befunden, wenn möglich). Dies muss auch innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Unfall geschehen, soweit ich das weiß (bei mir, Beamtenrecht, ist das so). Wenn die Frist eingehalten wurde, dann läuft das Verfahren ab wie vorher: Dein Antrag auf Anerkennung des (zweiten) Schadens wird geprüft und du erhältst einen Bescheid, dem du widersprechen und gegen du danach klagen kannst.
Ich sehe bei dir keine Verjährung bisher.
Warum denkst du, es verjähren bei dir Ansprüche?
LG
P.S.
Bei der PUV ist das anders!
Darauf weise ich wegen eines anderen Users hin, bei dem gerade eine Frist abzulaufen scheint.
Sozialrecht/BG darf diesbzgl. nicht verwechselt werden mit PUV!
Hier geht es um Sozialrecht und darum, ob die BG dir Unfallfolgen anerkennt - oder habe ich etwas falsch verstanden?
Wenn ich es richtig verstanden habe:
Du hast den Unfall innerhalb der gesetzlichen Frist angezeigt und auch Unfallfolgen in der Frist angezeigt.
Nun ermittelt die BG.
Erstens stellt sie fest, ob sie sich in Pflicht sieht für den Unfall, also ob ein Arbeits-/Dienst-/Wegeunfall vorliegt.
Diese Frage ist geklärt, oder?
Zweitens wird geprüft, ob die verbleibenden Gesundheitsschäden als unfallkausal anerkannt werden.
Das Verwaltungsverfahren läuft so, dass du dazu (nach Prüfung und evtl. Begutachtungen) einen Bescheid erhältst.
Dem Bescheid kannst du widersprechen.
Wird dem Widerspruch nicht durch Anerkennung des Schadens abgeholfen, dann steht die Klage als Rechtsweg offwn.
Wenn du weitere Gesundheitsschäden als unfallbedingt anerkannt haben willst als im bis dahin laufenden Verfahrwn, dann meldest du diese an (mit ärztlichen Befunden, wenn möglich). Dies muss auch innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Unfall geschehen, soweit ich das weiß (bei mir, Beamtenrecht, ist das so). Wenn die Frist eingehalten wurde, dann läuft das Verfahren ab wie vorher: Dein Antrag auf Anerkennung des (zweiten) Schadens wird geprüft und du erhältst einen Bescheid, dem du widersprechen und gegen du danach klagen kannst.
Ich sehe bei dir keine Verjährung bisher.
Warum denkst du, es verjähren bei dir Ansprüche?
LG
P.S.
Bei der PUV ist das anders!
Darauf weise ich wegen eines anderen Users hin, bei dem gerade eine Frist abzulaufen scheint.
Sozialrecht/BG darf diesbzgl. nicht verwechselt werden mit PUV!