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Verjährung

Hallo Christiane

Hier geht es um Sozialrecht und darum, ob die BG dir Unfallfolgen anerkennt - oder habe ich etwas falsch verstanden?

Wenn ich es richtig verstanden habe:
Du hast den Unfall innerhalb der gesetzlichen Frist angezeigt und auch Unfallfolgen in der Frist angezeigt.
Nun ermittelt die BG.

Erstens stellt sie fest, ob sie sich in Pflicht sieht für den Unfall, also ob ein Arbeits-/Dienst-/Wegeunfall vorliegt.
Diese Frage ist geklärt, oder?

Zweitens wird geprüft, ob die verbleibenden Gesundheitsschäden als unfallkausal anerkannt werden.
Das Verwaltungsverfahren läuft so, dass du dazu (nach Prüfung und evtl. Begutachtungen) einen Bescheid erhältst.
Dem Bescheid kannst du widersprechen.
Wird dem Widerspruch nicht durch Anerkennung des Schadens abgeholfen, dann steht die Klage als Rechtsweg offwn.

Wenn du weitere Gesundheitsschäden als unfallbedingt anerkannt haben willst als im bis dahin laufenden Verfahrwn, dann meldest du diese an (mit ärztlichen Befunden, wenn möglich). Dies muss auch innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Unfall geschehen, soweit ich das weiß (bei mir, Beamtenrecht, ist das so). Wenn die Frist eingehalten wurde, dann läuft das Verfahren ab wie vorher: Dein Antrag auf Anerkennung des (zweiten) Schadens wird geprüft und du erhältst einen Bescheid, dem du widersprechen und gegen du danach klagen kannst.

Ich sehe bei dir keine Verjährung bisher.
Warum denkst du, es verjähren bei dir Ansprüche?

LG

P.S.
Bei der PUV ist das anders!
Darauf weise ich wegen eines anderen Users hin, bei dem gerade eine Frist abzulaufen scheint.
Sozialrecht/BG darf diesbzgl. nicht verwechselt werden mit PUV!
 
Hallo HWS-Schaden,

ich befinde mich im Klageverfahren - und ja, Sozialrecht - gegen BG.

Verjährung - nach drei Jahren verjähren Ansprüche, wenn man sie nicht geltend macht.

MfG Christiane
 
Hallo Christiane

Wenn ich dich bisher richtig verstehe, hast du die Ansprüche geltend gemacht. Oder nicht?

LG
 
Hallo HWS-Schaden,

nur einen Teil. Mir liegen neue Befunde vor, die in die Klage eingearbeitet werden müssen. Sonst sind sie m.E. verloren.

LG Christiane
 
Hallo Christiane17,

Fax ist gut.

Der zusätzliche Nachweisjournal von zum Beispiel Fritzbox sieht dieses bei dir wie eine Excel-Tabelle aus oder wie machst du das?

Lg. Rolandi
 
Hallo Christiane, da dürfte nichts verjähren. Zumal es sich ja um neue Erkenntnisse handelt. Wenn die BG hiervon Kenntnis erlangt hat sie - wie von HWS-Schaden ausgeführt- ihre Eintrittspflicht zu prüfen und über das Ergebnis einen Bescheid zu erteilen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rolandi,
sämtliche Telefonate/Faxe werden im Router erfasst und dokumentiert. Und nicht nur dort, auch in der Rechnung des Providers.

LG Christiane
 
da dürfte nichts verjähren. Zumal es sich ja um neue Erkenntnisse handelt. Wenn die BG hiervon Kenntnis erlangt hat sie - wie von HWS-Schaden ausgeführt- ihre Eintrittspflicht zu prüfen und über das Ergebnis einen Bescheid zu erteilen.
Hallo Rehaschreck,
aber genau darum geht es im Verfahren. Darum sollten die neuen Befunde (Zweitbefundung + neue Untersuchung) doch wohl schleunigst zum Verfahren genommen werden?

LG Christiane
 
Schleunigst! Das Gericht wird prüfen, ob der neue Sachverhalt von der bisherigen Klage umfasst ist und wird die Gegenseite zur Stellungnahme auffordern. Aber was sollte hier verjähren? Gruß
 
Hallo Christiane17,

es geht also um eine BG-Sache die derzeit vorm SG verhandelt wird.

Rehaschreck hat vollkommen recht, hier verjährt in diesem Sinne nichts.
Du musst bei der BG nur einen Antrag stellen, dass die zusätzlichen Dinge als weitere Unfallfolge oder Verschlimmerung anerkannt werden. Gegen den dann ergehenden Bescheid kannst Du dann wieder den Rechtsweg beschreiten.

Das Sozialgericht wird definitiv nur über den bisherigen Sachverhalt verhandeln und nicht neue Dinge mit in die Verhandlung bzw. Entscheidung mit hinein nehmen.

Viele Grüße
Fender01
 
hallo Christiane,

da es sich im gerichtsverfahren befindet (insofern wird auch kein neuer/weiterer bescheid erstellt; darauf im jetzigen stand zu setzen macht keinen sinn), es aber auch wie ich dir schon schrieb nicht bekannt ist, welcher art das verfahren ist, welchen inhalt die klage genau vorbringt und auch eine mögliche strategie der RAe anscheinend nicht vermittelt wurde, solltest du gelassen bleiben. möglich, dass die jetzigen weiteren befunde im verfahren vorgelegt werden, ggf solltest du die befunde (in kopie!) zur verhandlung mitbringen und dort einbringen. im laufenden verfahren wird nichts verjähren, soweit es die gleiche sache betrifft.


gruss

Sekundant
 
hallo Christiane,

ist das Protokoll und Fax-Protokoll von deinem Router nur in Excel möglich oder wie schaut dein Protokoll von deinem Router aus?

Gibt es Einzelverbindungsnachweis bei deinem Providers, falls du eine Flat-Tarif hast?

Also mir sagte ein Provider, dass bei Flat-Tarif ein Einzelnachweis des Providers grundsätzlich nicht möglich sein soll, darf ich daher dich fragen hast du flat-Rat.

Lg. Rolandi
 
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