Hallo Rehaschreck,
hallo Fender01,
hallo Sekundant, (hatte die Klage doch heruntergeladen)
vielen Dank für Euren Rat. Jetzt bin ich etwas beruhigt und muß mich nicht überschlagen.
Die Klage
1. gegen den Bescheid vom 21.11.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.04.2017 vor.
2. weitere Unfallfolgen und Arbeitsunfähigkeit über den 27.05.2016 hinaus, anzuerkennen
3. die Notwendigkeit eines Anwaltes für notwendig zu erklären, sowie der Beklagten die Kosten des Rechtsstreites aufzuerlegen.
Sollte doch alles drinstecken, oder?
Ich weiß nur nicht, ob ich die neuen Befunde schon hinbringe oder auf den Termin warte. Allerdings haben wir ein radiologisches Zusatzgutachten beantragt. Da wäre es doch gut, wenn die Unterlagen bereits dort wären?
LG Christiane