Christiane17
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 29 März 2016
- Beiträge
- 1,218
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Verjährung.
Mein Unfall war im Jahr 2016. Die Klageerhebung erfolgte 2017.
Nach nun vorliegenden Neubefundungen ergibt sich eine neue Sachlage, die eigentlich zu einer Klageerweiterung führen sollte. Welche sich leider kompliziert gestaltet.....
Nun meine Frage: Findet diese Klageerweiterung nicht mehr in diesem Jahr statt, fallen dann meine noch nicht geltend gemachten Ansprüche unter die Verjährung?
Liebe Grüße Christiane
ich habe eine Frage zum Thema Verjährung.
Mein Unfall war im Jahr 2016. Die Klageerhebung erfolgte 2017.
Nach nun vorliegenden Neubefundungen ergibt sich eine neue Sachlage, die eigentlich zu einer Klageerweiterung führen sollte. Welche sich leider kompliziert gestaltet.....
Nun meine Frage: Findet diese Klageerweiterung nicht mehr in diesem Jahr statt, fallen dann meine noch nicht geltend gemachten Ansprüche unter die Verjährung?
Liebe Grüße Christiane