Hallo Sekundant,
Danke für den hinweis.
Das langericht hat 1998 das urtei gefällt. bis diese datum sind die ansprüche nicht verjährt und gilt 30 jährige stamm recht. 1999 und 2000 hat damaliger RA an die allianz geschrieben, dass wir bald die Verdienstausfall gelten machen werden.
Gilt diese eine Zeile als verjährungshemmend?
Erst 2004 hat er für die jahre 1989 bis 1994 verdienstausfallschaden gefordert und verhandlunge durchgeführt. Kein Resultat
2013 habe ich Pkh Antrag gestellt und Klage erhoben.
Gegnerische Seite und Landgericht haben behauptet, dass alles verjährt ist wegen wiederkehrender Ansprüche, die drei Jahre nach der Entstehung verjährt werden.
2015 habe ich das Urteil dem damaligen RA geschickt zur Stellungnahme. Er hat geschrieben, dass nichts verjährt ist.
Oberlandesgericht hat 2016 Beschluss erfasst, dass alle Ansprüche verjärt sind und ich nur für die jahre 1989 bis 1992 Ansprüche geltend machen kann.
Ein RA hat nach dem beshluss des Oberlandesgerichts die Unterlagen überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ansprüche seit 2001 nicht verjährt sind
Ich Frage mich was ist mit der Ansprüche für die jahre 1999 und 2000.
Zusammen gefasst:
Bis 1998 nicht verjährt wegen des Urtei des landgerichts.
Ab 2001 nicht verhährt, wegen verhandlungen und verjährungsverzichte der gegenseite. Was ist mit 1999 und 2000.
Dass eventuell diese beide Jahre verjährt sind, weiß ich seit dem Beschluss des Oberlandesgerichts vom 2016. D.h wenn, dann muss ich bis Ende dieses Jahres verjährungshemmend Schritte gegen den RA von damals Unternehmen.
Herzliche Grüße
trus
Danke für den hinweis.
Das langericht hat 1998 das urtei gefällt. bis diese datum sind die ansprüche nicht verjährt und gilt 30 jährige stamm recht. 1999 und 2000 hat damaliger RA an die allianz geschrieben, dass wir bald die Verdienstausfall gelten machen werden.
Gilt diese eine Zeile als verjährungshemmend?
Erst 2004 hat er für die jahre 1989 bis 1994 verdienstausfallschaden gefordert und verhandlunge durchgeführt. Kein Resultat
2013 habe ich Pkh Antrag gestellt und Klage erhoben.
Gegnerische Seite und Landgericht haben behauptet, dass alles verjährt ist wegen wiederkehrender Ansprüche, die drei Jahre nach der Entstehung verjährt werden.
2015 habe ich das Urteil dem damaligen RA geschickt zur Stellungnahme. Er hat geschrieben, dass nichts verjährt ist.
Oberlandesgericht hat 2016 Beschluss erfasst, dass alle Ansprüche verjärt sind und ich nur für die jahre 1989 bis 1992 Ansprüche geltend machen kann.
Ein RA hat nach dem beshluss des Oberlandesgerichts die Unterlagen überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ansprüche seit 2001 nicht verjährt sind
Ich Frage mich was ist mit der Ansprüche für die jahre 1999 und 2000.
Zusammen gefasst:
Bis 1998 nicht verjährt wegen des Urtei des landgerichts.
Ab 2001 nicht verhährt, wegen verhandlungen und verjährungsverzichte der gegenseite. Was ist mit 1999 und 2000.
Dass eventuell diese beide Jahre verjährt sind, weiß ich seit dem Beschluss des Oberlandesgerichts vom 2016. D.h wenn, dann muss ich bis Ende dieses Jahres verjährungshemmend Schritte gegen den RA von damals Unternehmen.
Herzliche Grüße
trus