Gregorsamsa1
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- 14 Aug. 2019
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Hallo,
Vor 7 Jahren (2012) wurde ich Opfer in einem Verkehrsunfall. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch minderjährig weswegen meine Mutter sich um folgendes kümmerte. Der Schuldige war bekannt und wurde dementsprechend auch angezeigt und mein Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlte nach einem Jahr (also 2013) einen Betrag als Vorschuss. In einem Gutachten (ca 2013) wurde eine Erneute Begutachtung in bis zu 5 Jahren empfohlen, da ich zum Zeitpunkt des Unfalls noch so jung war und bleibende Schäden dementsprechend schwer einzuschätzen waren. 2017 wurde ein weiteres Gutachten von der Versicherung des Unfallverursachers gefordert und sie boten eine abschließende Zahlung an, die wir auf Anraten meines Anwaltes ablehnten. Leider ist seit dem aus verschiedenen Gründen nicht mehr viel passiert.
Vor wenigen Monaten habe ich die Volljährigkeit erreicht und kümmere mich nun selbst. bin auch mit meinem Anwalt dabei alle nötigen Befunde etc für die Bezifferung des Schmerzensgeldes durchzugehen.
Entschuldigt bitte, wenn der Text etwas unübersichtlich geworden ist.
Nun meine Fragen:
Seit ein paar Tagen plagt mich die Frage ob mein Anspruch in dieser Zeit verjährt sein könnte und hoffe darauf Antwort von euch zu erhalten.
Es gibt wohl die Verjährungsfrist von 3 Jahren, aber gilt diese auch während der Verhandlungen mit der Versicherung?
Könnte es große Nachteile mit sich ziehen, dass sich das alles so lang gezogen hat?
Liebe Grüße
Vor 7 Jahren (2012) wurde ich Opfer in einem Verkehrsunfall. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch minderjährig weswegen meine Mutter sich um folgendes kümmerte. Der Schuldige war bekannt und wurde dementsprechend auch angezeigt und mein Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlte nach einem Jahr (also 2013) einen Betrag als Vorschuss. In einem Gutachten (ca 2013) wurde eine Erneute Begutachtung in bis zu 5 Jahren empfohlen, da ich zum Zeitpunkt des Unfalls noch so jung war und bleibende Schäden dementsprechend schwer einzuschätzen waren. 2017 wurde ein weiteres Gutachten von der Versicherung des Unfallverursachers gefordert und sie boten eine abschließende Zahlung an, die wir auf Anraten meines Anwaltes ablehnten. Leider ist seit dem aus verschiedenen Gründen nicht mehr viel passiert.
Vor wenigen Monaten habe ich die Volljährigkeit erreicht und kümmere mich nun selbst. bin auch mit meinem Anwalt dabei alle nötigen Befunde etc für die Bezifferung des Schmerzensgeldes durchzugehen.
Entschuldigt bitte, wenn der Text etwas unübersichtlich geworden ist.
Nun meine Fragen:
Seit ein paar Tagen plagt mich die Frage ob mein Anspruch in dieser Zeit verjährt sein könnte und hoffe darauf Antwort von euch zu erhalten.
Es gibt wohl die Verjährungsfrist von 3 Jahren, aber gilt diese auch während der Verhandlungen mit der Versicherung?
Könnte es große Nachteile mit sich ziehen, dass sich das alles so lang gezogen hat?
Liebe Grüße