• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Verjährung bei Falschem ärztlichen Bericht?

wurzlpurzl

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
5 Okt. 2007
Beiträge
687
Hallo,
wenn ein Arzt bzw. eine Klinik (BG-Klink) eine fachfremde Diagnose in ihrem Bericht falsch wiedergibt, und er bzw. sie sich dadurch eigentlich strafbar machen, gibt es da eine eventuelle Verjährung?
In meinem Prozess am LSG (werde später darüber schreiben), den ich verloren habe, hiess es unter anderem ich hätte ein unfallunabhängiges Horner-Syndrom. Fakt ist, die BG-Klinik hat mich damals in die Augenklinik während meines Aufenthalts zur ambulaten Untersuchung überwiesen. Der Bericht ging also auch an die BG-Klinik. Die Augenärztin der Universitätsklinik stellte die Verdachtsdiagnose: Hornersyndrom, was dann bei einer späteren Untersuchung in der Neuroophtalmologie auch bestätigt wurde, u.a. Beim Hornersyndrom stand : am ehesten zentral bedingt, bei den anderen (späteren) Diagnosen stand posttraumatisch. Ein Horner-Syndrom ist meines Erachtens immer posttraumatisch, vor allem weil ich es auch vorher nicht hatte. Lt. gängiger Literatur ist es ein Zeichen eines Schädel-Hirntraumas. Wahrscheinlich hat die BG-Klinik den Bericht nicht abgwartet und den Kurzbericht (kleiner handschriftlicher Zettel) der normalen Augenärztin genommen. Weiss nicht, was darauf stand.
Nun hat die BG-Klinik einfach das Wörtchen "unfallunabhäng" zur Diagnose hinzugedichtet. Dies wurde mein Schicksal, denn der Richter zitierte diese Diagnose in der Verhandlung und stellte sie u.a. in den Mittelpunkt. Dass in den ausführlichen Berichten was anderes steht, hat die Richter nicht interessiert.
Nun hage ich mich mit dem Gedanken, die Klinik wegen der Falschaussage anzuzeigen. Aber es ist über 13 Jahre her. Ob das noch geht?
Vielen Dank für Eure Hinweise!
 
hallo wurzelpurzel,

die Antwort kenne ich leider nicht, aber stecke in ähnliche Situation.

Ich denke das die Frist für die Einreichung der Strafanzeige wegen Falschaussage ab der Kenntnis zu anfangen beginnt, oder?
Tja und was passiert denen, ich vermute mal gar nichts.

Ich denke zwischenzeitlich aus meiner Meinung heraus allerdings, dass es eine gängige Praxis ist insbesondere wohl rückwirkend oder aktuell oder sonst wann durch die BG sich solche Sachen von der z. B.: BG-Kliniken sich zu beschafen.

Und da die Richter wie man hier liest auch unparteilich sind, kann dann weiter nichts mehr schiefgehen.

Was sagt deine Rechtsvertretung?
Vermute mal, dass du es alleine machst und hast du dann das Gefühl dass du ernst genommen wirst vor Gericht auch wenn du Recht hast und es sogar besser machst?
 
Vielen Dank Machts Sinn,
hier kommt die Frage auf, wann der Erfolg beginnt:
Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.

Ist es das Gerichtsurteil? War ja schon 2. Instanz. Aber in der ersten war ich nicht dabei. Und bei der Akteneinsicht ist mir das mit dem unfallunabhängigen Hornersyndrom nicht aufgefallen.
Hatte ja schon von Anfang an versucht, den vermutlichen Gutachter, der keiner war, Prof. Mayer, anzufechten, weil sein konsiliarischer Bericht auch falsch ist. Alles über das Gericht, und nie Recht bekommen. Bis jetzt ist dieser Virus nicht beseitigt. Dieses Thema jedoch werde ich über den Datenschutzbeauftragten angehen.
Hätte ich das alles damals gewusst, wäre ich ganz anders vorgegangen. Und so muss ich mit den Konsequenzen, den infizierten Gutachten leben....

Vielleicht hat ja noch jemand eine Ahnung?
Vielen Dank!
 
Hallo wurzelpurzel,

Hornersyndrom
Klassifikation nach ICD-10

G90.2 Horner-Syndrom

Das Horner-Syndrom (auch Horner-Trias) beschreibt eine spezifische Form einer Nervenschädigung

Ursachen: Ein Horner-Symptomenkomplex kann unter anderem bei folgenden Erkrankungen und Zuständen vorkommen:
- U.a. Verletzungen im Bereich der Brust- und Halswirbelsäule


Du kannst das als med. Laie nicht wissen, wenn ein Sachkundiger Arzt/Gutachter medizinische Zusammenhänge falsch darlegt.

Deshalb kannst Du versuchen, den Zeitpunkt Deiner Kenntnisnahme anzugeben, als Du darüber aufgeklärt wurdest.
Ich meine, es seien die üblichen 3 Jahre von Kenntnisnahme bis Fristende.

Immerhin hättest Du mit korrekter Befunddiagnose einen weiteren Verletzungsbeweis für schwere Verletzung gehabt, und dazu noch Beweis für Folgebeschwerden.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,
ja, das Hornersyndorm kann als Ursache die HWS aber auch das Hirn haben. Den vollständigen Bericht hatte das Gericht schon in 1.Instanz. Nur Prof. Mayer ignorierte es und die Stationsärzte ebenso. Der Chef Weise hatte noch gesagt, man müsse den Bericht abwarten. Aber das hatten sie nicht gemacht. Schon mein erster Anwalt hatte mehrmals auf den ausführlichen Bericht bzw. die Beriche der Uni-Augenklinik hingewiesen. Vor allem den ersten hätten sie haben müssen.
Also kann ich bzgl. der Verjährung nicht darauf hinweisen; denn ich wusste ja was ein Hornersyndrom ist und hatte den Bericht. Weiss nicht, wie die überhaupt auf die unfallunabhängige Diagnose kommen. Werde nochmals Akteneinsicht nehmen.
Die verdrehen alles. Noch habe ich mein Urteil noch nicht fertig gelesen. Es fällt sehr schwer, da steigen Angst und Aggressionen hoch. Bin total blockiert.
 
Hallo wurzelpurzel,

das kann ich gut nachvollziehen. Es ist ein Schockerlebnis.
Die verdrehen alles. Noch habe ich mein Urteil noch nicht fertig gelesen. Es fällt sehr schwer, da steigen Angst und Aggressionen hoch. Bin total blockiert.

So wie ich in Erinnerung habe, geb es bei Dir kein SHT sondern ein xxxxx durch HWS-Distorsion. Eine HWS ist ja nicht unabhängig von Schädelbasis und C8; wenn also eine komplexe HWS-Distorsion, dann sind diese Bereiche immer mehr oder weniger mit betroffen.
Deine Beschwerden zeigen den Störungsbereich und Störungsfolgen genau auf.

Aber was jetzt machen?
War es ein Anwaltsfehler? Dann müsste er haften. Die Haftung läuft ab dem Zeitpunkt wenn Du den Fehler mitgeteilt bekommst, meist in Form von Urteilsbegründung.

Eine Anzeige der damaligen Ärzte brächte Dir Genugtuung und ein Signal für andere Ärzte in dieser Riege.

Mit "Chef Weise", meinst Du damit den Weise der Tübg.-BG - Unfallchirurg und Spezialist für Kniegelenkverletzungen bei Skiunfällen? Ein Unfallchirurg ist nicht sachkundig für Nervenverletzungen bei HWS/Kopfgelenkverletzung.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,
es wurde damals auch eine Hirnstammkontusion diagnostiziert. EEG und anderes war auffällig, Wortfindungsstörungen, massive Koordinationsstörungen, Schwindel, Vergesslichkeit,.....Beim Versorgungsamt habe ich die Hirnverletzung testiert bekommen, mit psychischer Kombonente.
Aber es waren auch nicht alle Beriche in der Akte. Anwalt hatte nicht alles hingeschickt. Der allererste Anwalt hatte mehrfach gefordert, Berichte einzuholen, was nicht geschah. Daher wäre für mich auch ein Wiederaufnahmeverfahren eventuell sinnvoll. Weiss nur nicht, ob das parallel mit Revision geht.
Hatte ja nicht gewusst, dass ich nun keine Privat-Gutachten mehr machen kann, dass das mit Gutachten nun beendet ist. Also biem BSG gibt es wohl die Möglichkeit nicht. Der Anwalt meinte, man solle erst mal abwarten, was die eingeholten Gutachten bringen (Radiologie, KFZ). Da wurde ich wohl definitiv falsch beraten, aber das beweisen können? Und nun ein erneuter Anwaltswechsel in der komplizierten Sache nach über 14 Jahren? Das ruiniert mich vollends finanziell. Ausserdem hatte ich noch den anderen (zweiten) Anwalt mitlaufen. Muss ja auch Fristen wahren, und muss erst mal das Urteil lesen.
Ich weiss, dass du auf den Anwalt X schlecht zu sprechen bist, aber er hat sich grosse Mühe gegeben. Nur denke ich, dass er nicht kompetent ist. Aber das weiss man vorher nie. Er ist ja schon der 3. Anwalt. Leider hat man ihn hier vergrault, eventuell wäre das die Möglichkeit gewesen, ihm Nachhilfe zu geben. Auch mit der Datenschutzverletzung hat er sich bemüht. Aber das Gericht schloss sich hier auch dem Gegenanwalt an, dass dies keine sei (Mayer-Gutachten, das keines war...). Und mit der psychischen Vorbelastung, das mein damals relativ neuer Hausarzt bestätigt, hatte er auch versucht dagegen zu halten. Aber das Gericht hat das nicht interessiert.
Er hat nicht alles falsch gemacht, es war4 einfach zu viel. Bei der Anhörung war ein anderer Richter, der war uns gut gesonnen. Aber der jetzige Senatsvorsitzende war überhaupt nicht auf meiner Seite.
Meine Akte ist sehr gross, das würde Tage dauern, die durchzulesen und zu begreifen, was alles falsch lief. Da wäre ich bald arm bei dem Stundensatz wenn ich die einem andern Anwalt gebe. Glaube aber, dass der Anwalt die auch nicht gelesen hat!
Werde irgendwann mal das Urteil hier reinstellen lassen. Noch muss ich es aber fertig lessen. Und dann Akteneinsicht. Und dann Datenschutzbeauftragten anschreiben....Es ist soooo viel zu machen, auch das mit den Falschaussagen. Eigentlich hätte man den Hausarzt her zitieren müssen.
 
Top