Hallo liebes Forum
Folgender Fall:
Hatte ein privaten Unfall mit Pkw im Jahr 2003!!!!
Gegner zu 100% Schuld(Vorfahrt)
durch den Airbagöffnung (Knalltrauma) bin ich auf rechtem Ohr zu 100 % taub .Ist alles begutachtet und festgestellt das es vom Unfall herkommt! Nach langem hin und her wurde mir folgendes Angebot gemacht : 4500 € Schmerzensgeld und keine weiteren Forderungen und Arzt und Medikamente werden bezahlt! Da ich damals etwas klamm war hab ich Vollidiot unterschreiben! Jetzt im Nachhinein denk ich für ein Ohr ein Leben lang zu wenig ! oder lieg falsch! ich denke die Einohrigen werden es verstehen!
Das Schmerzensgeld und alles weitere wurde von der Haftpflichtversicherung Pkw bezahlt!
So meine Fragen:
Kann ich den Gegner nach 15 Jahren Privat verklagen !
Kann ich den Vergleich rückgängig machen mit der Versicherung?
Vorher bekomm ich Adresse von Unfallgegner!( Unfall wurde polizeilich aufgenommen)?
was ist wenn der Gegner entzwischen Verstorben ist?
Müsste der Gegner bei Zivilklage aus eigener Tasche bezahlen oder greift die private Haftpflichtversicherung?
Wer weiss ein guten Anwalt in der Hinsicht?
Verjährung?
Danke für die Antworten
Folgender Fall:
Hatte ein privaten Unfall mit Pkw im Jahr 2003!!!!
Gegner zu 100% Schuld(Vorfahrt)
durch den Airbagöffnung (Knalltrauma) bin ich auf rechtem Ohr zu 100 % taub .Ist alles begutachtet und festgestellt das es vom Unfall herkommt! Nach langem hin und her wurde mir folgendes Angebot gemacht : 4500 € Schmerzensgeld und keine weiteren Forderungen und Arzt und Medikamente werden bezahlt! Da ich damals etwas klamm war hab ich Vollidiot unterschreiben! Jetzt im Nachhinein denk ich für ein Ohr ein Leben lang zu wenig ! oder lieg falsch! ich denke die Einohrigen werden es verstehen!
Das Schmerzensgeld und alles weitere wurde von der Haftpflichtversicherung Pkw bezahlt!
So meine Fragen:
Kann ich den Gegner nach 15 Jahren Privat verklagen !
Kann ich den Vergleich rückgängig machen mit der Versicherung?
Vorher bekomm ich Adresse von Unfallgegner!( Unfall wurde polizeilich aufgenommen)?
was ist wenn der Gegner entzwischen Verstorben ist?
Müsste der Gegner bei Zivilklage aus eigener Tasche bezahlen oder greift die private Haftpflichtversicherung?
Wer weiss ein guten Anwalt in der Hinsicht?
Verjährung?
Danke für die Antworten