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Verjährung Autounfall/ Taubheit

nietaa

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Jan. 2017
Beiträge
16
Hallo liebes Forum
Folgender Fall:
Hatte ein privaten Unfall mit Pkw im Jahr 2003!!!!
Gegner zu 100% Schuld(Vorfahrt)
durch den Airbagöffnung (Knalltrauma) bin ich auf rechtem Ohr zu 100 % taub .Ist alles begutachtet und festgestellt das es vom Unfall herkommt! Nach langem hin und her wurde mir folgendes Angebot gemacht : 4500 € Schmerzensgeld und keine weiteren Forderungen und Arzt und Medikamente werden bezahlt! Da ich damals etwas klamm war hab ich Vollidiot unterschreiben! Jetzt im Nachhinein denk ich für ein Ohr ein Leben lang zu wenig ! oder lieg falsch! ich denke die Einohrigen werden es verstehen!
Das Schmerzensgeld und alles weitere wurde von der Haftpflichtversicherung Pkw bezahlt!
So meine Fragen:
Kann ich den Gegner nach 15 Jahren Privat verklagen !
Kann ich den Vergleich rückgängig machen mit der Versicherung?
Vorher bekomm ich Adresse von Unfallgegner!( Unfall wurde polizeilich aufgenommen)?
was ist wenn der Gegner entzwischen Verstorben ist?
Müsste der Gegner bei Zivilklage aus eigener Tasche bezahlen oder greift die private Haftpflichtversicherung?
Wer weiss ein guten Anwalt in der Hinsicht?
Verjährung?
Danke für die Antworten
 
hallo nietaa,

ich denke nicht, dass dir hierzu eine positive rückmeldung gegeben werden kann. was du mit dem übereinkommen zwischen dir und der versicherung beschreibst, ist wohl nichts anderes als ein vergleich. und vergleich=vertrag und daran lässt sich im nachhinein idR nichts mehr rütteln. zumindest ist nicht ansatzweise ein grund dafür ersichtlich, im gegenteil schreibst du ja selbst, dass dir nun der abgeschlossene vergleich aus finanziellen gründen nicht mehr passt. aber das ist i.A. kein grund für eine spätere änderung. bedauere, es so auslegen zu müssen.


gruss

Sekundant
 
Hallo
Danke für die superschnelle Antwort!
Ja ist auch legitim wenn der Vergleich gilt!
Mir ist halt im laufe der Jahre aufgefallen wie viele Nachteile mir Privat und auch im Berufsleben entstanden sind!
Kann das evt. ein Anfechtpunkt sein?
hab ich dann auch keine Chance in der Zivilklage?
vg
 
Hallo [U]nietaa[/U],

ich kann Dir auch aufgrund meines Wissens keine wirklich positive Rückmeldung geben (außer ich liege falsch)!

Daher muss ich mich leider Sekundant anschließen mit seiner Meinung.

Selbst Deine private Unfallversicherung wird nicht greifen, welche Dir evtl. ein paar Euronen geben würde, weil Du den Unfall nicht zeit-u. fristgerecht gemeldet hast.

Um noch ein paar Euronen wett zu machen, fällt mir noch noch einen GdB zu beantragen (Steuerfreibetrag und ggf. Rundfunkgebührenbefreiung). Dies kann ich natürlich nicht einschätzen bei Dir.

Ein GdB ist auch hilfreich wenn Du noch (leider) weitere Einschränkungen hast und Du mindestens auf einen GdB von 30 kommst.

Aber das alles sind nur "Kleinstbeträge".

Wenn Dir ein "gutes" Hörgerät etwas bringt, dann sollte dieses auch von der HPV übernommen werden und nicht nur "Standard der Krankenkasse".

Ist dies bei Dir der Fall, dann hast Du hier zumindest noch einen Ansatz.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo nitaa,

der einzige Grund zur Anfechtung des Vergleiches wäre, wenn der Vergleich sittenwidrig wäre. Das aber muss ein Rechtsanwalt prüfen. Viel Hoffnung kann ich Dir allerdings dafür nicht machen.

Herzliche Grüße vom RekoBär .-)
 
Hallo nietaa,

so wie das aussieht, hast Du damals einen endgültigen Vergleich unterzeichnet und Dich endgültig für abgefunden erklärt, der natürlich eine rechtliche Wirkung hat, dergestalt, dass Du für alle Zeiten KEINEN WEITEREN Anspruch mehr hast, ausser dem, der damals vom Vergleich ausgeschlossen war. Ich stimme auch RekoBär zu, der einzige Grund für eine Anfechtung wäre ein sittenwidriger Vergleich. Danach sieht es aber wohl nicht aus.

Du musst Dich wohl oder übel damit abfinden.

Dieter
 
Hallo,
Hättest du einen Anwalt, der dich dahingehend beraten hat? Oder würde alles ohne Anwalt ausgemacht?

Falls du einen Anwalt hattest, könntest du höchstens noch diesen in Regress nehmen, weil er dich falsch beraten hat.

Aber viel Chancen hast du da wahrscheinlich nicht?! Vielleicht weiß da jemand mehr?

Viele Grüße

Rudinchen
 
hallo in die runde,

ausschlaggebend ist beim vergleich die vergleichsgrundlage und der zugrunde gelegte sachverhalt, wobei beides auseinanderzuhalten ist, und ein evtl irrtum darüber. und der schilderung ist davon nichts zu entnehmen, so dass es nach m.A. keinen angriffspunkt gibt. ob und inwieweit evtl eine anwaltliche aufklärung zu einem regress führt, geht aus dem beschriebenen auch nicht hervor.

informationen und literatur kann ich gerne angeben, aber ich denke, dass es momentan wenig hilfreich und schwer verständlich sein wird.


gruss

Sekundant
 
Hallo
vielen Dank für die Antworten
Ja werd mich wohl damit abfinden müssen! Gdb hab ich bekommen 30 %
Anwalt hat mich darauf hingewiesen! Ich war halt in Scheidung und volles Programm wg Unterhalt ! war in gewisser Notlage ! Bin auch kein Freund von Gerichtsverhandlungen/Richter usw und wollte auch Ruhe haben! Es ging auch 2 Jahre bis ich einen cent gesehen habe!
vg
 
Hallo nietaa,

da der Unfall bereits 2003 war, wird es auch wenig helfen, darüber nachzudenken, Deinen Anwalt in Anspruch zu nehmen, dessen Verschulden bei der "falschen "Beratung einmal vorausgesetzt. Wobei noch wichtig wäre zu wissen, wann der Vergleich geschlossen wurde. Hier gelten natürlich die selben Verjährungsvorschriften wie im allgemeinen Schadenersatzrecht auch.

Alles in Allem: Keine Hoffnung für Dich.

Viele Grüße

Dieter
 
Grüß euch alle hier!

01
Leider - wirklich nichts zu amchen, das ist auch meine Ansicht.

02
Dennoch ist das alles zu etwas gut! Nämlich dazu: Warnendes Beispiel! Diese Abfindungen sind rotzgefährlich.

03
Übrigens war gerade Verkehrsgerichtstag in Goslar. Eine Arbeitsgruppe befaßte sich mit Abfindungen, Abzinsungen, und ähnlichen Problemen. Die Allianz war durch ihren Rechtsanwalt Lang vertreten, der den Teilnehmern ernstlich erklärte, dass eine gesetzliche Regelung unnötig sei. Denn solche Abfindungen würden zwischen Geschädigten und Versicherer "auf Augenhöhe" verhandelt.
Erstaunlich nur, dass er solche Ansichten vor einem FACH-Publikum äußert. Denn es war absehbar: Das löst dort nur ein leicht gequältes Raunen aus. Mir hat sich nicht erschlossen, wieso er solche Thesen vor einem Fachpublikum vertritt. Wußte er icht, dass das bei den Fachleuten, die die Lage kennen, vielfach nur Kopfschütteln auslösen muss?

Der Verkehrsgerichtstag hat übrigens eine Entschließung gefaßt, wonach nach derzeitigem Stand Abzinsungen von 3,5 % 4 % oder gar 5 % nicht sachgerecht sind.
Und, dass man nicht vergessen darf, auch an Lohnentwicklungen zu denken. Dass das in einem Vorschlag einer Verischerung bedacht worden wäre - das habe ich noch nie gesehen. Bleibt nur vorischtig mit Abfindungen!


ISLÄNDER
 
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