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Vergleichsverhandlungen persönlich führen

Cindy

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
467
Hallo in die Runde!

Überrascht habe ich schriftlich von meinem 'eifrigen' RA (bevor er nun seinen Urlaub antrat) erfahren, dass die gegnerische Haftpflichtvers. vor einiger Zeit selbst - also nicht wie bisher deren RA - telefonisch an ihn herangetreten ist, um die "Möglichkeiten einer aussergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit" zu erfragen.

Mit gleicher Post erhielt ich ausserdem
1. ein Anschreiben meines RAs an die Versicherung bezugnehmend auf das Telefonat - nicht an deren RA.
Wieder einmal ohne Absprache, obwohl ich zuvor per Mail noch einmal extra darauf hingewiesen hatte: kein Schriftsatz in meinem Namen an die Gegenseite, bevor ich ihn nicht gesehen habe.

2. einen Gerichtsbeschluss, dass der vorgesehene Entscheidungs/Verkündungstermin Anfang September um 6 Wochen verschoben wird. Hinzugefügt wurde: wg Urlaub des Dezernenten :rolleyes:
Welch ein Zufall...

Meine Frage, da ich schon von solchem Vorgehen gehört habe: wäre es nicht angebracht ein Gespräch mit UO, Vers. und RAn zu führen?
Könnte ich mich selbst noch an die Vers. wenden, oder kann nur mein RA verhandeln?

Ich bin verunsichert. Wer kann mir einen Impuls geben?

Liebe Grüße
Cindy
 
Hallo Cindy,

das Gericht hat den Entscheidungs-/Verkündungstermin verschoben, wegen Urlaub des Dezernenten.

Was ist mit „Dezernent“ gemeint ?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

der (mein) Richter des zuständigen Dezernats ist wohl gemeint.

Ich habe ja nun eine Nacht drüber geschlafen und mache mir wenig Hoffnung, dass die Vers. mir entgegen kommen wird. In der letzten Verhandlung ist meine finanzielle Notsituation klar zur Sprache gekommen. Da kam wahrscheinlich der Gedanke auf, dass ich in meiner Lage zu Abstrichen bereit bin. Ich werde es sehen.

Gruß
Cindy
 
Hallo Cindy,

ich verstehe was nicht. Mir sind als Spruchkörper bekannt: Einzelrichter, Kammer und Senat. Von einem Dezernat bei Gericht habe ich noch nichts gehört.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

im www findest du sicher einiges über die entsprechenden Begrifflichkeiten. Z.B. hier ist erklärt, wie ein Dezernat zu besetzen ist, wann dem 'Dezernenten' ein weiterer Richter zugeteilt werden kann etc pp.

OLG/Besetzung/Dezernate

Ich denke, nun ist es soweit verständlich.

Wobei mir egal ist, ob der Richter sich in dem Beschluss Dezernent oder Richter nennt. ;)

Gruß
Cindy
 
Hallo Cindy,

Danke für den Link, schlauer bin ich aber nicht geworden.

Die Justizverwaltung ist unterteilt in Dezernate, die geleitet werden von Dezernenten. Was nun der Urlaub eines Dezernenten (eines Verwaltungsmenschen) mit der Entscheidung in einer Sache und Verkündung eines Urteils zu tun haben soll, bleibt mir rätselhaft.

Egal, zu Deiner Frage:

„Wäre es nicht angebracht ein Gespräch mit UO, Vers. und RAn zu führen?“​
Was soll das bringen? Du hast einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragt – einschließlich der Vollmacht zu Vergleichsverhandlungen, der handelt jetzt mit dem Versicherer einen Vergleich aus. Der Anwalt des Versicherers hatte vielleicht keine Vollmacht zu Vergleichsverhandlungen und ist vorerst mal aus der Sache raus.

„Könnte ich mich selbst noch an die Vers. wenden, oder kann nur mein RA verhandeln?“​
Wenn Du Deinem Anwalt Vollmacht erteilt hast, wird er verhandeln. Wenn Du Dich selber an den Versicherer wendest, könnte der zu der Auffassung gelangen, Du hättest keinen Anwalt mehr – Du bist nicht über den derzeitigen Verhandlungsstand informiert, die Verhandlungen beginnen von vorne, dein Anwalt ist aus der Haftung.

Der neue Entscheidungs-/Verkündungstermin ist für Mitte Oktober vorgesehen, in etwa zwei Wochen. Jedenfalls hatten die Parteien sechs weitere Wochen um einen für beide Seiten tragbaren Vergleich auszuhandeln.

Warte noch die zwei Wochen.

Gruß
Luise
 
Hallo Cindy :)

heute morgen, als ich Deinen Beitrag gelesen habe, ging mir sofort durch den Kopf ... wieso eigentlich nicht ? ... (Vergleichsverhandlung persönl. führen)
ich selber habe die endgültige Abfindungsverhandlung dann auch alleine und telefonisch *verhandelt*, natürlich hatte ich mit RA Langhals www.tls-rechtsanwaelte.de ausführlich gesprochen und mich beraten lassen. Also ich wußte wieviel Geld ich noch haben wollte und dann war es gut und in Ordnung.

Heute abend, hat dieser Thread eine ganz andere Wendung genommen und ich bin unsicher, ob Du der Sache gewachsen bist .... *alleine* ... Wer könnte Dich unterstützen ?

Ich möchte jetzt nicht, die anderen Beiträge von Dir durcharbeiten, es war doch wohl so, daß der Richter eher auf Deiner Seite war, als auf der Seite Deines Rechtsanwaltes ? also was kann Dir passieren ? vielleicht wäre es wirklich einen Versuch wert ... mit Hilfe von jemanden aus Deiner Nähe, oder mit Hilfe eines neuen Anwaltes ?

liebe fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Danke für den Link, schlauer bin ich aber nicht geworden.

Die Justizverwaltung ist unterteilt in Dezernate, die geleitet werden von Dezernenten. Was nun der Urlaub eines Dezernenten (eines Verwaltungsmenschen) mit der Entscheidung in einer Sache und Verkündung eines Urteils zu tun haben soll, bleibt mir rätselhaft.

Hallo Luise,

noch einmal: der Dezernatsleiter ist 'mein' Richter - und wie er sich bezeichnet (ich schrieb es), ist mir wurscht.

Du hast einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragt – einschließlich der Vollmacht zu Vergleichsverhandlungen, der handelt jetzt mit dem Versicherer einen Vergleich aus. Der Anwalt des Versicherers hatte vielleicht keine Vollmacht zu Vergleichsverhandlungen und ist vorerst mal aus der Sache raus.

Der neue Entscheidungs-/Verkündungstermin ist für Mitte Oktober vorgesehen, in etwa zwei Wochen. Jedenfalls hatten die Parteien sechs weitere Wochen um einen für beide Seiten tragbaren Vergleich auszuhandeln.

Wie kommst du darauf, dass mein RA jetzt einen Vergleich aushandelt. Ich schrieb, die Vers. hat sich an ihn gewandt, um zu erfragen, ob die Möglichkeit besteht. Er hat meine Sichtweise, welche Schadenspositionen noch ausstehen, ausnahmsweise mal in meinem Sinn vorgetragen und nun warten wir auf Antwort, ob die Vers. weiter verhandeln will. Die Entscheidung treffe immer noch ich. Mein RA kennt meine Schmerzgrenze (in Zahlen).
Der Anwalt des Vers. konnte bereits vor knapp 2 Jahren Vergleichsverhandlungen führen - auch damals habe ich schon dankend den lächerlichen Betrag abgelehnt, obwohl mein Anwalt mich dazu drängen wollte.

Hallo fliedertiger,

besten Dank für deine hilfreiche Nachricht - sowas wie eigene Erfahrung wollte ich lesen ;). Ich war nicht sicher, ob mein Gedanke völlig abwegig ist.
Nun ist mir klar, dass ich meinem RA mitteilen werde, dass ich selbst mit der Versicherung in Kontakt treten möchte. Schliesslich musste ich ihm weitere Schadenspositionen nennen, damit er sie überhaupt mit ins Gespräch/aufs Papier brachte. Diesbezüglich bin ich gut vorbereitet.
Mein Anwalt hat der Vers. auch schon vorsorglich mitgeteilt, dass ich nicht aus der Not heraus einen unpassenden Vergleich annehme, um dann in Kürze wieder unfallbedingt in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Wie sie darauf reagieren, bleibt abzuwarten, da ich annehme, dass sie darauf spekulierten, mir würde der Spatz in der Hand reichen.
Keine Sorge, liebe fliedertigerin, mit einem Taschengeld lasse ich mich nicht abspeisen. Wenn die Vers. sich weiterhin quer stellt, werden nach Ende dieses Verfahrens mit einem neuen RA Folgeschäden geltend gemacht und dieser sieht bei schlechtem Ausgang dieses Prozesses gute Chancen für einen Regress bei meinem jetzigen RA.
Es stimmt, der Richter hatte meine 'schwierige' Lage als Mandantin schon richtig eingeschätzt. Dies haben mir zwei Bemerkungen nach der letzten Verhandlung (beim Rausgehen) bestätigt.

Ich bin inzwischen auf alles gefasst - trotzdem stirbt die Hoffnung zuletzt.

Liebe Grüße
Cindy
 
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