Schoppi
Erfahrenes Mitglied
Hallo an euch,
ich beschäftige mich jetzt primär mit meiner UV, von der ich noch Lesitungen begehre. Wir haben leider mit schwammigen Arztberichten die erste Instanz vor dem LG verloren. Das war 2005. Nun haben wir von einem Arzt bestätigt, dass meine Verletzungen und Beschwerden keine somatoformen Störungen sind, die ja laut AVB´s ausgeschlossen sind, sondern das meine Verletzungen definitiv vom Unfall kommen.
Besteht denn nun generell die Möglichkeit, daß wir die UV mit den neuen Arztberichten konfrontieren und einen Vergleich, trotz verlorener erster Instanz anstreben?
Ist dies generell möglich oder kann ein Vergleich nur vor dem OLG erfolgen, weil wir ja vor dem LG verloren haben.
Ich möchte die Sache so schnell wie möglich abschließen und bin es leid auf die mündliche Verhandlung zu warten, was noch Jahre dauern kann.
Das Problem bei meiner Angelegenheit war, daß wir vor dem LG mit nicht objektiven Befunden angetreten sind. Heute sieht es für uns besser aus, da wir entsprechende Arztberichte in den Händen haben. Mein Anwalt hat alle neuen Erkenntnisse dem OLG mitgeteilt(im Rahmen der Berufung), aber nicht der gegnerischen UV. Erhalten die unsere Schriftsätze vom OLG oder sind der UV die neuen Befunden bisher überhaupt nicht bekannt? Mir ist es wichtig, den Ablauf zu verstehen und wer mit wem kommuniziert.
Was denkt ihr bzw. was wißt ihr?
Schoppi
ich beschäftige mich jetzt primär mit meiner UV, von der ich noch Lesitungen begehre. Wir haben leider mit schwammigen Arztberichten die erste Instanz vor dem LG verloren. Das war 2005. Nun haben wir von einem Arzt bestätigt, dass meine Verletzungen und Beschwerden keine somatoformen Störungen sind, die ja laut AVB´s ausgeschlossen sind, sondern das meine Verletzungen definitiv vom Unfall kommen.
Besteht denn nun generell die Möglichkeit, daß wir die UV mit den neuen Arztberichten konfrontieren und einen Vergleich, trotz verlorener erster Instanz anstreben?
Ist dies generell möglich oder kann ein Vergleich nur vor dem OLG erfolgen, weil wir ja vor dem LG verloren haben.
Ich möchte die Sache so schnell wie möglich abschließen und bin es leid auf die mündliche Verhandlung zu warten, was noch Jahre dauern kann.
Das Problem bei meiner Angelegenheit war, daß wir vor dem LG mit nicht objektiven Befunden angetreten sind. Heute sieht es für uns besser aus, da wir entsprechende Arztberichte in den Händen haben. Mein Anwalt hat alle neuen Erkenntnisse dem OLG mitgeteilt(im Rahmen der Berufung), aber nicht der gegnerischen UV. Erhalten die unsere Schriftsätze vom OLG oder sind der UV die neuen Befunden bisher überhaupt nicht bekannt? Mir ist es wichtig, den Ablauf zu verstehen und wer mit wem kommuniziert.
Was denkt ihr bzw. was wißt ihr?
Schoppi