Hallo,
im Hinblick auf meine Verhandlung am 19.11.2007 vor dem SG Köln hätte ich gerne einige Meinungen von Euch.
Durch die neue Deutsche Wirbelsäulenstudie, und den daraus resultierenden Terminbericht des BSG zur Halbierung der Dosiswerte ist eine ganz neue Situation entstanden, die ich für mich nutzen will.
Durch absurde Bewertungen des Sachverst. der BG komme ich nicht mal auf die nun ausreichenden 50 % der Lebensbelastungsdosis. Ich erreiche sie spielend, wenn nachweisbar durch diesen SV vernachlässigte Belastungen eingerechnet werden. Vor allem aber auch, wenn ab 50 % der bisher geforderten Tagesbelastungsdosen jetzt auch dazugezählt werden müssen. Allein Tätigkeiten, die der SV mit 4800 N Tagesbelastungsdosis statt der bisher geforderten 5.500 N bewertet hat, würden ausreichen.
Ich habe vor, dies dem Richter und auch dem Vertreter der BG plausibel zu erklären bzw. anhand von eigenen nachprüfbaren Berechnungen aufzuzeigen.
Der Richter wird dann wahrscheinlich ein Technisches Gutachten in Auftrag geben wollen. Ich hoffe aber, dass meine Überzeugungskraft ausreicht, dass dieses Gutachten viel Geld kostet und das Ergebnis vorhersehbar ist. Nämlich positiv für mich!
Worauf ich hinaus will, ist ganz einfach. Der Richter soll auf den Vertreter der BG einwirken, einem Vergleich zuzustimmen, der eine Anerkennung der BK 2108 und eine MDE von 20 % beinhaltet, obwohl von anwaltlicher Seite mindestens 30 % gefordert sind. Einen späteren Antrag auf Erhöhung der MDE behalte ich mir natürlich vor!
Was haltet Ihr davon? Habe ich mit meinem Vorgehen realistische Chancen auf einen Vergleich oder kann ich eine derartige Hoffnung gleich vergessen? Oder gibt es noch weitere Ideen?
Grüsse von
IngLag
im Hinblick auf meine Verhandlung am 19.11.2007 vor dem SG Köln hätte ich gerne einige Meinungen von Euch.
Durch die neue Deutsche Wirbelsäulenstudie, und den daraus resultierenden Terminbericht des BSG zur Halbierung der Dosiswerte ist eine ganz neue Situation entstanden, die ich für mich nutzen will.
Durch absurde Bewertungen des Sachverst. der BG komme ich nicht mal auf die nun ausreichenden 50 % der Lebensbelastungsdosis. Ich erreiche sie spielend, wenn nachweisbar durch diesen SV vernachlässigte Belastungen eingerechnet werden. Vor allem aber auch, wenn ab 50 % der bisher geforderten Tagesbelastungsdosen jetzt auch dazugezählt werden müssen. Allein Tätigkeiten, die der SV mit 4800 N Tagesbelastungsdosis statt der bisher geforderten 5.500 N bewertet hat, würden ausreichen.
Ich habe vor, dies dem Richter und auch dem Vertreter der BG plausibel zu erklären bzw. anhand von eigenen nachprüfbaren Berechnungen aufzuzeigen.
Der Richter wird dann wahrscheinlich ein Technisches Gutachten in Auftrag geben wollen. Ich hoffe aber, dass meine Überzeugungskraft ausreicht, dass dieses Gutachten viel Geld kostet und das Ergebnis vorhersehbar ist. Nämlich positiv für mich!
Worauf ich hinaus will, ist ganz einfach. Der Richter soll auf den Vertreter der BG einwirken, einem Vergleich zuzustimmen, der eine Anerkennung der BK 2108 und eine MDE von 20 % beinhaltet, obwohl von anwaltlicher Seite mindestens 30 % gefordert sind. Einen späteren Antrag auf Erhöhung der MDE behalte ich mir natürlich vor!
Was haltet Ihr davon? Habe ich mit meinem Vorgehen realistische Chancen auf einen Vergleich oder kann ich eine derartige Hoffnung gleich vergessen? Oder gibt es noch weitere Ideen?
Grüsse von
IngLag