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Vergleich mit BG?

IngLag

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 Nov. 2006
Beiträge
896
Hallo,

im Hinblick auf meine Verhandlung am 19.11.2007 vor dem SG Köln hätte ich gerne einige Meinungen von Euch.

Durch die neue Deutsche Wirbelsäulenstudie, und den daraus resultierenden Terminbericht des BSG zur Halbierung der Dosiswerte ist eine ganz neue Situation entstanden, die ich für mich nutzen will.

Durch absurde Bewertungen des Sachverst. der BG komme ich nicht mal auf die nun ausreichenden 50 % der Lebensbelastungsdosis. Ich erreiche sie spielend, wenn nachweisbar durch diesen SV vernachlässigte Belastungen eingerechnet werden. Vor allem aber auch, wenn ab 50 % der bisher geforderten Tagesbelastungsdosen jetzt auch dazugezählt werden müssen. Allein Tätigkeiten, die der SV mit 4800 N Tagesbelastungsdosis statt der bisher geforderten 5.500 N bewertet hat, würden ausreichen.

Ich habe vor, dies dem Richter und auch dem Vertreter der BG plausibel zu erklären bzw. anhand von eigenen nachprüfbaren Berechnungen aufzuzeigen.

Der Richter wird dann wahrscheinlich ein Technisches Gutachten in Auftrag geben wollen. Ich hoffe aber, dass meine Überzeugungskraft ausreicht, dass dieses Gutachten viel Geld kostet und das Ergebnis vorhersehbar ist. Nämlich positiv für mich!

Worauf ich hinaus will, ist ganz einfach. Der Richter soll auf den Vertreter der BG einwirken, einem Vergleich zuzustimmen, der eine Anerkennung der BK 2108 und eine MDE von 20 % beinhaltet, obwohl von anwaltlicher Seite mindestens 30 % gefordert sind. Einen späteren Antrag auf Erhöhung der MDE behalte ich mir natürlich vor!

Was haltet Ihr davon? Habe ich mit meinem Vorgehen realistische Chancen auf einen Vergleich oder kann ich eine derartige Hoffnung gleich vergessen? Oder gibt es noch weitere Ideen?

Grüsse von
IngLag
 
Hallo Inglag, ich möchte wirklich nicht feindseelig klingen. Vielleicht ist feindseelig das falsche Wort und klingt verletzend.
Aber möchtest Du wirklich von UNS eine Meinung oder möchtest Du jemanden anderen mit Deinen Vorhaben erreichen um evt. eine vorzeitige gütliche Einigung zu erzielen. Ich verstehe Dich nicht, im Vorfeld läßt Du einige Informationen wie Ort und Zeit rüberwachsen, jeder bei der Verfahrensbeteiligten weiß nun das es Deine Verhandlung ist
Kläre mich mal bitte auf, was Du erreichen möchtest. Bei der Beantwortung Deiner Fragen, kann ich Dir leider nicht behilflich sein, weil sie inzwischen so speziell sind und dadurch meinen Horizont übersteigen.
 
Hallo InLag,

wenn es Dir rein auf den Vergleich, die 20% MdE beizubehalten, ankommt, dann mach es so wie Du es vorhast. Allerdings wäre das Urteil dann rechtsbindend und Dein Vorhaben, Dir vorbehaltlich das Recht auf eine Erhöhung auf 30% MdE einzuräumen, kannste knicken. Rechtsbindende Urteile lassen sich nicht nach belieben ändern. Das dürfte Dir klar sein: eine Erhöhung auf 30% würdest Du nur durch ein gänzlich neues Verfahren erreichen.

LG,
Cateye
 
Hallo gold.baerchen,

ich habe nichts zu verbergen, jeder kann wissen, wer ich bin. Wer sich für mich bzw. für meine Identität interessiert, hätte sie schon früher feststellen können. Im Übrigen hat ja auch mein SB der BG zeitweise im Forum mitgelesen. Also was soll es?

Wen ich mit meinem Beitrag erreichen will? Alle die, die mir aus Erfahrung einen Tip geben können, weil sie Ähnliches schon durchgesetzt haben, oder solche, die berufliche Erfahrung damit haben. Egal ob Forumsmitglieder, Anwälte oder BG-SB. Ich stehe kurz vor meiner Verhandlung und bin für jede Hilfe dankbar! Ich denke nicht, dass meine bisherige Offenheit mir schaden kann, weil meine nicht offengelegten verfahrensrelevanten Unterlagen entscheidend sein werden.

Grüsse von
IngLag
 
Ich denke nur, das evt. Tipps Deinen Verfahren evt. mehr schaden als nutzen könnten! Da die Tipps vielleicht von den falschen Forumsmitgliedern kommen könnten.
Aber wie auch immer - es ist Dein Showdown. Ich drücke Dir nach wie vor alle Daumen für Deinen Erfolg!
 
Hallo gold.baerchen,

ich denke schon, dass ich beurteilen kann, welche Tips und Erfahrungsberichte ehrlich gemeint sind und welche nicht. Ausserdem sind genügend User hier im Forum, denen falsche Ratschläge auffallen würden.

Hauptsächlich ging es mir darum zu erfahren, inwieweit die BG bereit ist, auf Vergleichsvorschläge einzugehen. Ob deren Vertreter ggf. überhaupt dazu ermächtigt sind oder einen solchen Vorschlag, egal ob er von meiner Seite oder vom Richter kommt, grundsätzlich ablehnt.

Grüsse von
IngLag
 
Wir wissen zwar nicht, ob Magnus mehr Schein als Sein ist - aber vielleicht kommt ja von ihm mal ein kleiner Hinweis. Auf Deinen anderen Thread ist er ja bisher scheinbar noch nicht eingegangen!

Wie gesagt - viel Glück
 
Hallo IngLag,

ich werde dir im Laufe des Tages per PN antworten. Ich möchte meine Tipps hier nicht öffentlich diskutiert haben.

magnus
 
Hallo IngLag,
wenn sie, die BG'en zu verlieren drohen, werden sie jeden Vergleich annehmen.
Vergleiche erscheinen nicht in den Urteilsdatenbänken, also kein Präzedenzfall auf den sich Andere beziehen könnten. Wenn dann einer die Urteilsdatenbänke durchforstet, wird er für UO's Und BK'ler überwiegend negative Urteile finden und evtl. mutlos.
Nun, jedem ist das Hemd näher als die Hose, aber ein für Dich positives Urteil würde vielen anderen Mut machen.
Die Chancen müssen Du und Dein Anwalt ausloten.
Viel Glück und gerechte Richter
Paro
 
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