• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Vergleich der BG

Reickja

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Feb. 2007
Beiträge
485
Hallo an alle,

wer kennt sich mit Vergleichen seitens der BG aus.

Wir befinden uns immer noch in der1. Instanz. Einzige bisher abgelaufene Verhandlung war 2013 mit dem Ergebnis, der totalen Begutachtung auf den Gebieten Chirurgisch, HNO und Neurologisch Psychologisch.

Ergebnis Chirurgisch in 10 % Schritten für die einzelnen Unfallfolgen Ergebnis 70 %,
HNO, obwohl Hörschaden als Unfallfolge negiert worden ist 40 %
Neurologisch Psychologisch 40 %

Wir haben die Sorge, dass die Unfallfolge Hörschaden wegfällt und damit die bislang anerkannte Unfallfolge und Geräteversorgung wegfällt.

Als Gesamt MDE wird rückwirkend 80 % auf dem Vergleichswege anerkannt, somit für 126 Monate, ab 2016 zurückgestuft auf die jetzigen 70 %.

Die BG hat diesen Vergleich an das Gericht geschickt und das Gericht fragt nun an, ob der Vergleich angenommen werden kann.

Eine Verzinsung wird nicht erwähnt.

Die BG als Beklagte bietet noch die 50 % ige Kostenübernahme der außergerichtlichen Kosten an. Berechnung mittelgebühr nach RVG.

Eine weitere Verhandlung hat nicht stattgefunden.

Wir neigen dazu diesem Vergleich nicht zuzustimmen.

Kann und hier jemand weiterhelfen?

Für Antworten und Tipps vielen Dank.

Reickja
 
Hallo Reickja,

natürlich kann euch keiner die Entscheidung abnehmen, aber:
1. besteht Aussicht auf eine MdE von 90 %?
2. woraus schließt Du bei 40% MdE für Hörschaden, dass diese Unfallfolge wegfällt?
3. die 50 % Kostenübernahme bezieht sich auf die Anwaltskosten und sollten wirklich nicht ins Gewicht fallen.
4. Verzinsung gibt es per Gesetz und braucht nicht in den Vergleich.
5. Wie lange kämpft Ihr jetzt? Folge der Nichtannahme wäre Verhandlung- eventuell Berufung des Unterliegenden usw.
6.Gegenvorschlag an das Gericht senden - 90 MdE, 100% Kostenübernahme, festschreiben der Unfallfolgen. - Hängt etwas von der Klage ab. Aber Aufschlag für Schwerstbehinderung nicht vergessen.

Eigentlich sehe ich die Chancen auf 90 % MdE sehr gut bei den übermittelten Ergebnissen aus den Gutachten. Was sagt der Anwalt?

Gruß von der Seenixe
 
Vergleih der BG

Hallo Seenixe,

der Anwalt muss noch befragt werden, da wir während der 1. Instanz dem Anwalt gekündigt hatten.

Der Hörschaden wird ja komplett negiert und sorry ich hatte nicht richtig gelesen, hier gab es nur 20 %.

Aber insgesamt gab es für einen Hüftschaden ist quasi nicht mehr da, gerade mal 10 % und so zog sich das durch das ganze GA.

Was heißt Zuschlag für Schwerbehinderung?

Ich werde weiter berichten, aber diesem Vergleich werden wir nicht zustimmen.

Danke für Deine Antwort.

Reickja
 
Hallo Reickja,

auch 20 % heißt nicht, dass der Schaden negiert wird, sondern nur heruntergerechnet wird. So wie Du dies jetzt schreibst würde ich mir die Ablehnung sogar ernsthaft überlegen. Macht lieber einen Forderungskatalog mit der Festschreibung der Unfallfolgen (ohne MdE) auf, der durch das Gericht anerkannt werden soll. Wegen der Schwerverletztenzulage bitte mal in den § 57 SGB VII schauen.
Prioritäten setzen und mal einen Plus- Minus -Vergleich durchführen.
Was spricht für den Vergleich, was dagegen und dann abwägen...

Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach....

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

was uns wirklich verwundert, dass dem Kläger hier nicht mal Gehör zugebilligt wird.

Bislang gab es keine weitere Verhandlung.

Wir werden weiter recherchieren und berichten.

Danke für Deine Hilfe.
 
Hallo Seenixe,

Du hattest ja auf den § 57 VII SGB verwiesen. Der kommt nicht in Betracht, da mein Partner, wenn auch nur bescheidene, Rentenansprüche hat und auch schon Rente bekommt.

In dem Schreiben des Gerichtes ist keine Frist vermerkt, zu wann wir uns melden sollen.

Es wird lediglich gefragt, ob wir uns dem Vergleich der BG anschließen können.

Bis wann sollte sich denn da gemeldet werden, was passiert, wenn sich gar nicht gemeldet wird. Ergeht dann ein Urteil

Danke für Tipps und Anregungen.
 
Hallo,

Ihr seid doch am Fortgang ndes Verfahrens interessiert. Also schnellstmöglich antworten.
Das Gericht kann auch das Verfahren ruhen lassen bis Ihr Euch meldet...
Ein Urteil kann nur nach Verhandlung erfolgen, aber das Gericht kann das Verfahren auch einfach liegenlassen.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass im schriftlichen Verfahren entschieden wird, dazu gibt es dann aber eine klare Anfrage des Gerichts zur Zustimmung.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

vielen Dank für Deine Antwort.


Wir werden uns dann mal an die Arbeit machen und die Gutachten versuchen zu analysieren,
um die schon erkennbaren Schwachpunkte dem Gericht mitzuteilen.

Schöne Pfingsten
 
Hallo in die Runde,

nach einer unendlichen langen Zeitspanne, wir haben dem Vergleich seinerzeit nicht zugestimmt, nun aber ein Urteil, was dem Grunde nach, den Vergleichsvorschlag widerspiegelt. Das Ergebnis ist das Selbe. Wir sind in Berufung gegangen und sind schlicht und ergreifend erschüttert, was sich Richter und Ärzte so erlauben.

Wie sollte eine Begründung für die Berufung aufgebaut sein oder werden? Hat hier jemand Erfahrung oder kann Tipps geben. Ich sitze hier, umgeben von Gutachten über Gutachten und weiß gar nicht wo ich anfangen soll?
Inwieweit dürfen eigentlich die BG-lichen Stellungnahmen mit einfließen? Diese sind regelmäßig ohne Zustimmung des Klägers befragt worden.

Vielleicht hat jemand eine Idee. Ich weiß, die Fragestellung ist sehr allgemein gehalten, nur die vielen GA' s bringen eigentlich mehr Verwirrung als Klarheit.

Danke schon mal für Antworten.

Gruß Reickja
 
Hallo Reickja

Welche Gesamt-MdE wurde im Urteil anerkannt
und
welche Gesamt-MdE wird / wurde gefordert?

Wurden die beratungsärztlichen Stellungnahmen geprüft (liegen die Fragen vor, liegen die beratungsärztl. Verträge vor, habt ihr die Stellungnahmen)?

LG
 
hallo Reickja,

möglicherweise hattest du schon mehr dazu geschrieben, wie die voraussetzungen sind. ich habe es nicht nachlesen können, aber grundsätzlich geht es ja um deine frage, die sich auch so beantworten lässt:

Wie sollte eine Begründung für die Berufung aufgebaut sein oder werden? ... Ich sitze hier, umgeben von Gutachten über Gutachten und weiß gar nicht wo ich anfangen soll?

auch wenn es so ist, dass die vielen GA' s mehr Verwirrung als Klarheit bringen, sie sind - neben den ärztlichen befunden (und dies ist wichtig!) - erst einmal deine grundlage.
ein vergleich wurde abgelehnt; daraus schliesse ich, dass GA und tatsächliche umstände nicht überein zu bringen sind. auch wenn mir bewusst ist, dass es eine herausforderung ist - das muss herausgearbeitet und begründet werden. satz für satz aus den GA ist auf inhaltliche, fachliche, sachliche richtigkeit oder mängel zu prüfen. woraus kann etwas abgeleitet werden, wo sind widersprüche. das GA baut (neben einer evtl persönlichen untersuchung) schliesslich auf diagnosen und befunde vorausgehender ärztlicher behandlung auf. in diesem zusammenspiel von der herleitung des GA-ergebnisses und den vorbefunden sind die fehler zu suchen.

Inwieweit dürfen eigentlich die BG-lichen Stellungnahmen mit einfließen? Diese sind regelmäßig ohne Zustimmung des Klägers befragt worden.

zu den von der BG beauftragten stellungnahmen wurde schon einiges geschrieben. je nach umfang und wie sie ausfallen solltest du dazu nachlesen. mir ist es leider nicht möglich, dazu ausführlich zu schreiben. stellungnahmen haben aber keine stellung eines GA, sondern sind einfaches vorbringen der gegenseite.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

erstmal vielen Dank.

Gefordert waren 100 %, entschieden worden sind jetzt 80 % von 2008 bis 2016, ab 2016 70 %.

Die Verletzungen und Restschäden sind bis heute mit mindestens 90 % zu bewerten. Aber irgendwie soll alles in die 70 % einfliessen.

Es sind Schäden am Kopf, an Hüfte, an beiden Füßen und teilweise Beinen, Geruchssinn weg, Hörverlust hat gelitten. Fr die unteren Extremitäten sind mal gerade noch 50 % MDE zugesprochen worden. Alles andere wird zusammengemüllt, das soll es dann gewesen sein.

Uns wird ein schwerer Gang bevorstehen.

Gruß Reickja
 
Top