Hallo an alle,
wer kennt sich mit Vergleichen seitens der BG aus.
Wir befinden uns immer noch in der1. Instanz. Einzige bisher abgelaufene Verhandlung war 2013 mit dem Ergebnis, der totalen Begutachtung auf den Gebieten Chirurgisch, HNO und Neurologisch Psychologisch.
Ergebnis Chirurgisch in 10 % Schritten für die einzelnen Unfallfolgen Ergebnis 70 %,
HNO, obwohl Hörschaden als Unfallfolge negiert worden ist 40 %
Neurologisch Psychologisch 40 %
Wir haben die Sorge, dass die Unfallfolge Hörschaden wegfällt und damit die bislang anerkannte Unfallfolge und Geräteversorgung wegfällt.
Als Gesamt MDE wird rückwirkend 80 % auf dem Vergleichswege anerkannt, somit für 126 Monate, ab 2016 zurückgestuft auf die jetzigen 70 %.
Die BG hat diesen Vergleich an das Gericht geschickt und das Gericht fragt nun an, ob der Vergleich angenommen werden kann.
Eine Verzinsung wird nicht erwähnt.
Die BG als Beklagte bietet noch die 50 % ige Kostenübernahme der außergerichtlichen Kosten an. Berechnung mittelgebühr nach RVG.
Eine weitere Verhandlung hat nicht stattgefunden.
Wir neigen dazu diesem Vergleich nicht zuzustimmen.
Kann und hier jemand weiterhelfen?
Für Antworten und Tipps vielen Dank.
Reickja
wer kennt sich mit Vergleichen seitens der BG aus.
Wir befinden uns immer noch in der1. Instanz. Einzige bisher abgelaufene Verhandlung war 2013 mit dem Ergebnis, der totalen Begutachtung auf den Gebieten Chirurgisch, HNO und Neurologisch Psychologisch.
Ergebnis Chirurgisch in 10 % Schritten für die einzelnen Unfallfolgen Ergebnis 70 %,
HNO, obwohl Hörschaden als Unfallfolge negiert worden ist 40 %
Neurologisch Psychologisch 40 %
Wir haben die Sorge, dass die Unfallfolge Hörschaden wegfällt und damit die bislang anerkannte Unfallfolge und Geräteversorgung wegfällt.
Als Gesamt MDE wird rückwirkend 80 % auf dem Vergleichswege anerkannt, somit für 126 Monate, ab 2016 zurückgestuft auf die jetzigen 70 %.
Die BG hat diesen Vergleich an das Gericht geschickt und das Gericht fragt nun an, ob der Vergleich angenommen werden kann.
Eine Verzinsung wird nicht erwähnt.
Die BG als Beklagte bietet noch die 50 % ige Kostenübernahme der außergerichtlichen Kosten an. Berechnung mittelgebühr nach RVG.
Eine weitere Verhandlung hat nicht stattgefunden.
Wir neigen dazu diesem Vergleich nicht zuzustimmen.
Kann und hier jemand weiterhelfen?
Für Antworten und Tipps vielen Dank.
Reickja