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Vergleich beim Versorgungsamt

Pharao50

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Registriert seit
3 Sep. 2006
Beiträge
403
Hallo zusammen,

ich habe Klage eingereicht beim Versorgungsamt.

Hatte 30 Prozent erhalten und meine behandelnde Ärzte sind der Meinung das ich 50 Prozent bekommen müsste.

Ließ ein Gutachen nach § 109 anfertigen und der Arzt schrieb darin das ich die 50 Prozent bekommen sollte.

Nun hat mir mein Anwalt einen Brief geschickt.

Hier stand:

Die im Rahmen der Beweiserhebung beigezogenen ärztlichen Unterlagen waren Gegenstand einer versorgungsärztlichen Überprfüfung. Dem Klageverfahren auf Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft kann nicht entsprochen werden. Die dokumentierten Funkionsbeeinträchtigung begründen nachstehendes

Vergleichsangebot:

1. Der Grad der Behinderung beträgt 40 ab 26.11.2004 ( Antrag). Weiterhin besteht eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit.

2. Die außergerichtlichen Kosten werden zu 1/4 erstattet.

3. Die Beteiligten erklären den Rechststreit für erledigt.

Zur Begründung wird auf die versorgungsärztliche Stellungnahme vom 3.07.2007 verwiesen.


Was meint Ihr zu diesem Vergleich?

Soll ich ihn annehmen oder nicht?

Ich bin eigentlich der Meinung ich sollte weiter machen.

Nur ich möchte wissen was Ihr meint.

MFG Pharao50:confused:
 
Hallo Pharao,
Ich bin der Meinung, dass die Einschränkungen, die Du hast, ausreichen für eine GdB von 50%. Habt Ihr die Einschränkungen richtig dargestellt?
Ich würde dem Vergleich nicht zustimmen und in der Verhandlung sehen, den Richter mit den konkreten Einschränkungen und den Auswirkungen zu konfrontieren. Auf die 40 % kommst Du jetzt auf jeden Fall, aber es geht ja wohl um mehr?
und die 1/4 Kostenerstattung von dist nun auch nicht umwerfende.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe!

Ich habe das Gutachten zu Hause und ich bin eigentlich der Meinung das es gut geschrieben ist und die Einschränkungen auch gut erklärt sind.
Aber anscheinend nicht gut genug.

Mein D-Arzt ist ja auch der Meinung das ich die 50 Prozent bekommen sollte.

Habe vier Wochen Zeit mir es zu überlegen.

Vielen Dank für Deine Antwort.

MFG Pharao50
 
Hallo Pharao50!

Ich müßte deine Behinderungen nachlesen, aber das würde wahrscheinlich nichts bringen.

Ich bin der Auffassung, dass du in den "Anhaltspunkten für die ärztliche Begutachtung" nachlesen mußt, was zu deinen Behinderungen steht. Oftmals sind hier Forderungen für die Vergabe von GdB vorhanden, die auch bei dir vorhanden sind, aber nicht vom Gutachter mit benannt wurden.

Oder es sind Behinderungen, die mit einem GdB von 10 bewertet wurden. Man kann diese Behinderungen weglassen, wenn sie mit einer anderen höher bewerteten Behinderung stehen hier erhöhend als Verschlimmerung hinzuzählen. Ein GdB von 10 wirkt sich nicht auf die Höhe des Gesamt-GdB aus.

Ich habe wenig Hoffnung, dass bei Gericht noch etwas erreicht wird. Ich habe immer den Eindruck, dass das Urteil schon fertig ist und die öffentliche Verhandlung nur noch Formsache ist. An anderer Stelle hab ich gelesen, dass die Urteile erst in der 2.Instanz gefällt werden.

Du hast aber mehrere Möglichkeiten. 1. Du kannst den Vergleich annehmen und in einem halben Jahr einen neuen Antrag auf Verschlimmerung stellen.

2. Du kannst die Gerichtsverhandlung über dich ergehen lassen und dann bei der Gerichtsverhandlung entscheiden, ob du die Einigung doch noch annimmst, das Urteil akzeptierst, die Klage zurücknimmst oder Berufung einlegst.

Das Gericht kann auch deine Klage zurückweisen, wobei du dann danach noch deine Klage zurückziehen kannst.

Das alles kannst du aber erst einschätzen, wenn du genau weißst, was in den Anhaltspunkten steht. Ich habe sie einmal hier im Forum von einem Link heruntergeladen.

Sicher kann dir Seenixe sagen, ob sie im Forum gespeichert sind. Seenixe erreichst du am günstigsten über PN.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
Hallo, gemeint ist der Link auf die Anhaltspunkte , die Du hier findest.
Dies sind die Festlegungen für den Bereich der Versorgungsämter. Nicht Gesetz, aber allgemein anerkannte Grundlage für die Entscheidungen der Versorgungsämter.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo ihr Beiden!

Danke für die Hilfe.

Werde mich jetzt mit meinem Anwalt beraten.

Ich bin aber der Meinung den Vergleich nicht anzunehmen, denn das Versorgungsamt hat meine Knieverletzung als Lapalie abgetan und da bin ich einfach anderer Meinung. Muss wieder operiert werden und das gleich zweimal. Wenn das erledigt ist bin ich dann sieben mal operiert.
Außerdem freut sich meine liebe Bg, wenn sie liest das mein Knie ja eigentlich so weit in Ordnung ist..........das ist auch ein Grund den Vergleich nicht anzunehmen.

Habe ich da Recht?

MFG Pharao50
 
ach Recht haben und Recht kriegen, sind leider zweierlei verschiedene Schuhe ...

hab grad auch nen dicken Brocken zu verdauen, ich bekomme meine Fahrtkosten zum Sozialgericht *Erscheinen angeordnet* nicht erstattet, weil der Antrag zu spät eingegangen ist ...

@Pharao

Du brauchst verdammt gute Argumente, also die versorgungsärztliche Stellungnahme muß penibel auseinandergepflückt werden ...

und mach Dich schlau in Hinblick "Mutwillenskosten", Sozialgericht Dortmund und Münster sind da sehr schnell mit bei der Hand ...

fliedertigerische Grüße :p :p :p
 
Hallo zusammen,


ich war heute bei meinem Rechtsanwalt. Er sagte gleich zu mir, dass wir den Vergleich nicht annehmen werden und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.
Er ist der Meinung das mein Gutachter sehr gut geschrieben hat in seinem Gutachten und jetzt soll ein Richter entscheiden.


MFG Pharao50
 
Hallo Pharao,

dein Anwalt arbeitet für seine eigene Kasse, Du mußt für dich das Beste finden.

Meine Meinung: Nimm den Vergleich an, dann hast Du schon einmal 40 %!

Zwei Monate später stellst Du einen neuen Antrag beim VA und zwischenzeitlich bemühst Du dich, Befunde zu sammeln.

Das ist ein "guter Weg"
VE Liza
 
Hallo Liza,
woher nimmst Du Dein Wissen?
Da Pharao bereits seit Jahren um die Anerkennung und einschränkungsgerechte Beurteilung Ihrer Behinderungen kämpft, freut sie sich sicher über Deinen lockeren Spruch. Mit Praxis hat dies allerdings wenig zu tun, eher mit der Theorie. Allein mein Verfahren zur Anerkennung einer GdB hat fast 3 Jahre gedauert (wegen Überlastung der Mitarbeiter). Da werde ich mal schnell zwei Monate danach einen Verschlimmerungsantrag stellen. Ich höre den Sachbearbeiter jetzt schon lachen. Antwort: wurde doch alles schon berücksichtigt. Was das Angebot angeht: Was angeboten wird, dies bekommt sie auch mindestens, aber der Unterschied zwischen 40 und 50 Prozent ist schon gewaltig und da lohnt es sich dann auch mal hart zu bleiben. Übrigens bekommt der Anwalt sein Geld auch bei der Annahme des Vergleichs.

Gruß von der Seenixe
 
Antwort

Hallo Seenixe,

diesmal bleibe ich hart und werde zusammen mit meinem Anwalt kämpfen. Es hat mich sowieso sehr gewundert, dass mein Anwalt mal meiner Meinung ist. Er ist sonst eher etwas zurückhaltend, was meine Verfahren angehen.


Hallo Liza,

Befunde und Gutachten habe ich bereits schon alle und mein Anwalt ebenfalls.
Mein Unfall ereignete sich vor fast 5 Jahren und da hat man schon einiges durchmachen müssen. Da war nicht viel Positives dabei.
Halt doch ,ich durfte viele nette Menschen kennen lernen die mir geholfen haben und auch immer noch helfen und dafür bin ich sehr dankbar.

Deshalb werde ich kämpfen, auch wenn ich verlieren werde,aber ich habe es wenigstens probiert.



MFG Pharao50
 
Hallo Liza,
woher nimmst Du Dein Wissen?

Hallo Seenixe.

Jahrelange Erfahrung und viel Ausprobieren schafft Wissen.

Verschlechterungsanträge mit NEUEN Befunden, schonen den Geldbeutel und die Nerven und bringen mehr als Verfahren vor dem SGB. Die Gerichte sind überlastet, deshalb laufen die Verfahren Jahre und am Ende befinden sich viele schlechte Gutachten in der Akte. Ich bezweifel sehr, dass das für den Geschädigten einen Vorteil bringt.

Wenn allerdings nach dem 4. oder 5. Antrag sich gar nichts bewegt, kann man sich das immer noch überlegen. Es sollten aber dabei alle Vor- und Nachteile bedacht werden.

Liza
 
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