Pharao50
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- Registriert seit
- 3 Sep. 2006
- Beiträge
- 403
Hallo zusammen,
ich habe Klage eingereicht beim Versorgungsamt.
Hatte 30 Prozent erhalten und meine behandelnde Ärzte sind der Meinung das ich 50 Prozent bekommen müsste.
Ließ ein Gutachen nach § 109 anfertigen und der Arzt schrieb darin das ich die 50 Prozent bekommen sollte.
Nun hat mir mein Anwalt einen Brief geschickt.
Hier stand:
Die im Rahmen der Beweiserhebung beigezogenen ärztlichen Unterlagen waren Gegenstand einer versorgungsärztlichen Überprfüfung. Dem Klageverfahren auf Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft kann nicht entsprochen werden. Die dokumentierten Funkionsbeeinträchtigung begründen nachstehendes
Vergleichsangebot:
1. Der Grad der Behinderung beträgt 40 ab 26.11.2004 ( Antrag). Weiterhin besteht eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit.
2. Die außergerichtlichen Kosten werden zu 1/4 erstattet.
3. Die Beteiligten erklären den Rechststreit für erledigt.
Zur Begründung wird auf die versorgungsärztliche Stellungnahme vom 3.07.2007 verwiesen.
Was meint Ihr zu diesem Vergleich?
Soll ich ihn annehmen oder nicht?
Ich bin eigentlich der Meinung ich sollte weiter machen.
Nur ich möchte wissen was Ihr meint.
MFG Pharao50
ich habe Klage eingereicht beim Versorgungsamt.
Hatte 30 Prozent erhalten und meine behandelnde Ärzte sind der Meinung das ich 50 Prozent bekommen müsste.
Ließ ein Gutachen nach § 109 anfertigen und der Arzt schrieb darin das ich die 50 Prozent bekommen sollte.
Nun hat mir mein Anwalt einen Brief geschickt.
Hier stand:
Die im Rahmen der Beweiserhebung beigezogenen ärztlichen Unterlagen waren Gegenstand einer versorgungsärztlichen Überprfüfung. Dem Klageverfahren auf Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft kann nicht entsprochen werden. Die dokumentierten Funkionsbeeinträchtigung begründen nachstehendes
Vergleichsangebot:
1. Der Grad der Behinderung beträgt 40 ab 26.11.2004 ( Antrag). Weiterhin besteht eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit.
2. Die außergerichtlichen Kosten werden zu 1/4 erstattet.
3. Die Beteiligten erklären den Rechststreit für erledigt.
Zur Begründung wird auf die versorgungsärztliche Stellungnahme vom 3.07.2007 verwiesen.
Was meint Ihr zu diesem Vergleich?
Soll ich ihn annehmen oder nicht?
Ich bin eigentlich der Meinung ich sollte weiter machen.
Nur ich möchte wissen was Ihr meint.
MFG Pharao50