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Hallo Rolandi,

soll ein schriftliches Verfahren erfolgen, so teilt das der Richter beiden Parteien am Anfang mit. Da dies nicht passiert ist, geht der Richter davon aus, dass ein schriftliches Verfahren nicht sinnvoll ist.

Wenn die Gegenpartei im Erörterungstermin eine Falschaussage macht, sollte diese auch im Verhandlungsprotokoll nachzulesen sein. Du hast ja als klagende Partei die Möglichkeit, dies ausdrücklich im Verhandlungsprotokoll festhalten zu lassen. Ich habe so die Vermutung, dass Du ohne Anwalt dort hingehen wirst. Denn allein der schon wäre ein praktikabler Zeuge für Dich.

Was den § 105 SSG angeht. Ist denn bereits ein Gerichtsbescheid ergangen?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
hallo Rekobär,

meiner Erfahrung nach habe ich noch nie eine Entscheidung am Anfang des Verfahrens darüber erhalten ob die Verhandlungsführung schriftlich oder mündlich sinnvoll ist bzw. mündlich oder schriftlich geführt wird.

der § 105 SGG ist vorausgegangen. In II. Instanz wird jetzt ein mündlicher Erörterungstermin zum persönli. Erschein.- Pflicht gemacht, was für mich nicht nachvollziehbar ist wenn zuvor der § 105 SGG angewandt wurde.

Ich halte diese Vorgehensweise für sehr fragwürdig.

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,
ich verstehe nicht, weshalb Du keine mündliche Erörterung willst? Da kannst Du doch gut vorbereitet auf das Dir wirklich wichtige immer wieder hinweisen. In einem Schriftstück geht dies nur einmal, aber in einer mündlichen Erörterung kannst Du immer wieder darauf zurückkommen.....

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Rolandi,

ich verstehe deine Aufregung nicht, dass du keine mündliche Verhandlung willst. Von außen betrachtet will der Richter, der über dein Verfahren Recht sprechen soll, ein Bild von dem Menschen haben und dich persönlich in Augenschein nehmen. Zwar wird er kaum mit dir persönlich reden, jedoch mit deinem Anwalt und du darfst auf konkrete Fragen an dich auch selbst zu Wort kommen und auf Nachfragen direkt antworten.

Wie Rekobär es versucht hat dir zu erklären, ist eine mündlicher Erörterungstermin gar nichts wildes, oder Schikane oder Zwangsmaßnahme, sondern eigentlich das übliche Vorgehen vor Gericht.

Ganz neutral betrachtet fragen zwei Parteien bei der Justiz nach ob in dem Streitfall der eine oder der andere Recht hat und werfen Argumente in den Ring, die manchmal rechtens, manchmal sehr hergeholt und konstruiert sind. Ein Richter liest sich in die Unterlagen ein - Pro und Kontra und kann schon mal einiges an Ansinnen ausschließen. Oftmals gibt es klare Präzedenzfälle und es bietet sich die Möglichkeit Verfahren so schnell wie möglich abzuschließen. Anfangs ist dies stets die Überlegung, kann man das beschleunigen, wenn man nur schriftlich die Akten wälzt und sich ein Urteil bildet. Das ist aber nur möglich, wenn einfache, klare Rechtssicherheit besteht. Diesem abgekürzten Verfahren müssen aber beide Streitparteien zustimmen. Das ist der normale übliche Ablauf.

Ist der Fall komplizierter oder sind von Richterseite noch Fragen offen, dann kommt die nächste Stufe dran, das kannst du nicht abwenden oder von dir aus Ablehnen - ohne Ausnahme - es wird eine mündliche Verhandlung angesetzt. Im Erörterungstermin, werden auf die Klagevorwürfe in eigenen Worten Gegenargumente ausgetauscht. Der Richter, der sich die Schlacht der zwei Parteien anschaut, fungiert als Schiedsrichter. Da geschieht es häufig, dass Gründe, die vorab weniger gewichtet worden waren, mehr in den Mittelpunkt rücken.

Dabei ist es oft wichtig, dass der Betroffene vor Ort ist. Derjenige über den verhandelt wird sich persönlich zeigt, neben seinem Gerichtskämpfer, dem Anwalt, sich positioniert und für Nachfragen von Richterseite her anwesend ist.

Das hat nichts mit Ungleichheit oder Ungerechtigkeit zu tun, sondern ist der standardisierte Ablauf von Klageverfahren.

Wieso ist die Möglichkeit dich persönlich dem Richter zu zeigen keine Chance für dich. Schau dem Rechtssprecher ruhig in die Augen. Vorher statte deinen Anwalt mit all den Pfeilen aus, die er für seinen Kampf auf dem Schlachtfeld Gerichtssaal braucht. Du und der Richter ihr beiden seid dabei nur Beobachter. Da geschehen Scheinangriffe, Finten bis plötzlich bereits bekannte Argumente sich als Bumerang für die Gegenseite sich entwickeln und vermeintlich schwerwiegende Fakten sich als Seifenblasen herausstellen und mit feinen Nadelspitzen zerplatzen.

Das persönlich zu erleben, kann dir helfen mit dem hin und her besser zu recht zu kommen. Außerdem wirst du vor Gericht als Laie gewertet und der Richter bzw. die Anwälte müssen sich bemühen aus ihrem juristischen Sprache ihrem fach-chinesisch einigermaßen verständlich zu übersetzen.

Für mich gilt folgendes, egal ob 1. Instanz oder Berufung sowie in anderen Gerichtsverfahren, die persönliche Anwesenheit war von Vorteil und auch wenn einem Unwohl und man angespannt und desillusioniert hingeht, es hat mir immer persönlich etwas gebracht.

Lieben Gruß
Teddy
 
hallo zusammen,

vielen Dank Euch allen für eure bisherigen Hilfestellungen.

ist es auch üblich keine Akteneinsicht zuvor zu erhalten, welche man Monate zuvor beatragt hat..

Ich halte dies für fragwürdig.

Ich hoffe auf Euren Rat und Meinungen auch dazu.

Vielen Dank im Voraus

Lg. Rolandi
 
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