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Verfassungsklage

sony1965

Mitglied
Registriert seit
17 Aug. 2012
Beiträge
89
Hallo zusammen,

seit mehreren Tagen durchsuche ich das Netz nach Informationen und Urteile zum Thema Verfassungsbeschwerde.
Ich bin im Begriff, solch eine zu beantragen.

Es ist ein wirklich sehr komplizierter Akt, doch mir bleibt keine andere Wahl mehr.

Erschwerend kommt hinzu, das ich um mehrere Auskünfte telefonisch in Karlsruhe gebeten habe.
Ich hatte unter anderem die Dame gefragt, ob ich insplizit die Artikel des GG angeben muss, gegen die ich mich beschwere. Nein sagte sie, ich solle anhand der Urteile angeben, wo ich meine, das diese gegen das GG verstoßen und solle dies begründen.

So wie ich aber gelesen habe, muss ich aber genau die Artikel und Abschnitte des GG angeben.

Ich muss diese Beschwerde unbedingt beantragen.

Speziell würde es in meinem Fall darum gehen, das in einem EM Renten Verfahren SG und LSG mehrere Gutachter die Beantwortung von Beweisfragen offen gelassen haben, die eine sofortige Verschlossenheit des allg. Arbeitsmarktes nach sich gezogen hätten.
Gutachter und gerichtliche Zeugen hatten von einem schweren chronischen Schmerzsyndrom berichtet, doch weder das SG, noch das LSG hatte dies währen des Prozesses, noch in ihren Urteilen thematisiert. Auch von unserer Seite hatten wir es in zig Stellungnahmen angesprochen.Es wurde von den Gerichten knapp 5 Jahre ignoriert.Geforderte psychologische Untersuchungsergebnisse und psychologische Aussagen von gerichtlichen Zeugen wurden zu keinem Zeitpunkt mehr genannt und auch gar nicht mehr von richterlicher Seite mehr angesprochen!
Durch einen schweren Arbeitsunfall wurde meine Schulter so stark verletzt, das ich mein Arm nach vorne und zur Seite max 10 cm heben kann. Die schwere Schädigung der Schulter kann laut Gutachtern nicht mal mehr mit einer Prothese entgegengewirkt werden. Mein Becken war zertrümmert, mein rechter Bauchmuskel ist nach einer Operation erneut abgerissen und kann nicht mehr behandelt werden, schwere Schädigung der rechten seitlichen Rumpfhälfte, mein Bein ist nach einer unfallbedingten Beckenvenenthrombose gefäßchirurgisch schwer erkrankt, 2016 erneut eine Thrombose, 2 malige Not OP, durch die schwere Beckenverletzung hat sich meine Blase verschoben, wonach ich gösste Schwierigkeiten habe, möchte da nicht näher drauf eingehen. Seit 3 Jahren nehme ich regelmäßig sehr starke Medikamente ( Tilidin Tropfen, Mirtazapin, Novaminsulfon Tropfen, Xarelto, Tavor ) Ich bin schwerbehindert mit einer von der BG anerkannten MdE von 70 v.H. und einer vom Amt anerkannten GdB von ebenfalls 70 v.H. Trotz zig schweren spezifischen Störungen kann ich noch vollschichtig leichte Arbeiten auf dem allg. Arbeitsmarkt ausüben. Trotz der schweren Schulter Armverletzung und den anderen außergewöhnlichen Leistungseinschränkungen, was wir auch in unseren Stellungnahmen angesprochen haben, hat man immer unbegründet eine schwere spezifische Störung und auch eine summierung von ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen währen der Prözesse und auch in den Urteilen verneint.
Weil nun die Berufung vom LSG nicht stattgegeben wurde, hat sich das AA gemeldet, wie es nun weitergeht. Ich berichtete von meinem Gesundheitszustand, es wurde von Amts wegen vor 3 Wochen ein Gutachten erstellt. Ergebniss, ich bin auf Grund meiner körperlichen Schäden nicht mehr vermittelbar. Seit 5 Jahre kämpfe ich um EM Rente, die abgelehnt wurde und im Anschluss werde ich vom Amt begutachtet und nun das Ergebniss, ich weis nicht weiter!

Ich weis, das die Feststellung und Würdigung des Sachverhaltes Sache der zuständigen Fachgerichte ist und eine Nachprüfung durch das BVerfGE untersagt ist ist.
Jedoch wurden sehr viele Fehler gemacht, wo ich meine, in meine Grundrechte verletzt worden zu sein.

Es wird ja somit nur auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts geprüft:
1.

Ist/sind die Rechtsnorm(en), die die fachgerichtliche Entscheidung trägt/tragen, (formell und materiell) verfassungsgemäß?

Wie in den Normenkontrollverfahren nehmen Sie grundsätzlich das gesamte Grundgesetz als Maßstab.
2.

Hat das Fachgericht bei der Anwendung dieser Rechtsnorm(en) die Bedeutung der Grundrechte grundlegend verkannt?

a)

Hat das Fachgericht nicht erkannt, dass Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte (ohne Justizgrundrechte; dazu Ziff. 4.) einschlägig sind?

b)

Hat das Gericht die Bedeutung einschlägiger Grundrechte oder grundrechtsgleicher Rechte grundsätzlich verkannt, indem es z.B. ihren Schutzbereich unzutreffend bestimmt hat?

3.

Handelt es sich um eine objektiv willkürliche Entscheidung des Fachgerichts?

4.

Beruht die fachgerichtliche Entscheidung auf einem Verstoß gegen Justizgrundrechte

Erst einmal grob gesehen, welches Verfassungsrecht würde in meinem Fall verletzt ? In welche Richtung könnte ich meine Verfassungsbeschwerde
aufbauen und begründen?

Ich bitte Sie sehr, mich zu unterstützen. Ich bin 53 Jahre und nur noch auf mich gestellt. Ich würde mich sehr über jegliche Hilfe und Unterstützung freuen,

viele Grüsse, Ihr Sony
 
hallo,

als allgemeinen hinweis - es gibt dazu eingehende informationen:

Bundesverfassungsgericht - Merkblatt

Musteraufbau Verfassungsbeschwerde - Jura Individuell

Grundwissen: Verfassungsbeschwerde - ZJS

es fehlt mittlerweile eine guter aufsatz dazu im www "Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Wie man das Unwahrscheinliche wahrscheinlicher macht" von Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff, AnwBl 2005, 509-517, der von mir aber gesichert wurde. dagegen findet sich von ihr unter

http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2017/608735/EPRS_STU(2017)608735_DE.pdf

"Rechtsbehelfe des Einzelnen bei den höchsten gerichtlichen Instanzen: eine Perspektive der Rechtsvergleichung"

das allerdings sehr umfangreich und theoretisch ist.


gruss

Sekundant
 
Hallo,

Ich weiß nicht, ob ich das richtig verstanden habe? Dass die Arbeitsagentur dir bescheinigt hat, dass du nicht mehr arbeitsfähig bist, ist gerade erst passiert?

Mit diesem Bescheid kannst du die EU-Rnte beantragen. Dieser Bescheid gilt als Verwaltungsakt für alle anderen Behörden.

Wäre das nicht der Weg, der dir helfen würde?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Vielen Dank erst mal an Euch, werde das alles sichten,

viele Grüsse Sony
 
Hallo Sony,

"noch vollschichtig leichte Arbeiten auf dem allg. Arbeitsmarkt ausüben."

Ich beachte seit vielen Jahren, diesen u. a. gerichtlichen Missstand (gerade in DRV-BG-VA Verfahren) und w. g. der Fisch stinkt
vom Kopf her. (ich meine, der Hauptverantwortliche sind unsere Politiker )

Pförtner-Telefonist-Museumswörter, leichte Tätigkeiten > 6 Std. sind dem Sozialstaat, seine letzten Rettungsanker.

Grüße
 
Hallo Sony,

wurdest Du in den Verfahren anwaltlich vertreten?
Nur ca. 40 % der Erwerbsminderungsrentenanträge werden derzeit bewilligt.
Dies ist auch durch eine Studie belegt.

Gruß
Anja
 
VdK sind die Rechtsberatungen in den verschiedenen
Bundesländer sehr unterschiedlich.
Auch sehr mangelhaft.
Dein Vorhaben mit einer Verfassungsbeschwerde sehe ich sehr kritisch.
Nur ca. 1% der Verfassungsbeschwerden führen zu einem Erfolg.
Die Verfassungsbeschwerde geht in Karlsruhe ein.
Im Vorfeld wird sie "geprüft" . Da werden die meisten schon ausgesondert
und werden nicht an die Richter weitergeleitet.
Es werden hohe Ansprüche an eine Verfassungsbeschwerde gestellt.
Die von einem Laien nicht zu erfüllen sind.
 
Hallo Anja 123,

er ist richtig, dass das Bundesverfassungsgericht sich zu einem Bundesverweigerungsgericht entwickelt hat. Auch meine Verfassungsbeschwerden sind allesamt abgelehnt worden - aber siehe da, der EuGH hat meine Klage vor kurzem an die Bundesregierung weiter geleitet. Also niemals aufgeben, und die Verfassungsbeschwerde ist notwendig um Klage vor dem EuGH zu erheben (wegen Rechtswegserschöpfung usw.).

Der Weg ist hart und lang, aber manchmal nimmt Justizia doch die Augenbinde ab (oder legt sie wieder an - je nach Auslegung).

Gruß
tamtam
 
Hallo Tamtam,
es freut mich, dass Du Erfolg beim EuGH hast.
Hier bei diesem Fall sehe ich es so.
Es gab kein Berufungsverfahren - wahrscheinlich aufgrund auch von schlechter
Rechtsberatung durch den VdK.
Das hilft aber nicht weiter.
Im Rentenrecht werden nur wenige Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe angenommen.
Auch ausgefertige Verfassungsbeschwerden von Verfassungsrechtlern scheitern.
Es ist sehr schwer hier einen Rat zu erteilen.

Vielleicht alles neu aufrollen mit einem Überprüfungsantrag, aber nur in Verbindung
mit einer Kanzlei für Sozialrecht.
Oder eine Einzelpetition einreichen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Gruß
Anja
 
Hallo Tamtam,
Wenn dann irgendwann meine Verf.Besch. abgelehnt weden sollte, würde ich mich gern mit dir unterhalten, ich werde auf jeden Fall weitermachen.
Nach 5 Jahren, 3 Instanzen und nun Verfassungsbeschwerde, gebe ich nicht auf, obwohl ich echt nicht mehr kann. Es wird mir aber auch sehr geholfen.

Gruß, sony
 
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