• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Verfassungsbeschwerde - was ist zu beachten?

Cindy

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
467
Hallo allerseits,

ich hoffe, in diesem Unterforum bin ich nicht völlig falsch - ansonsten danke für's Verschieben an die Mods.

Wer hat eine Verfassungsbeschwerde 'hinter' sich? Wer hat grundlegende Tips, z.B. zu den Formalien, gute Links etc.

Das Thema interessiert mich und sicher eines Tages auch mal den ein oder anderen ;).

Für Anregungen dankbar
grüßt Cindy
 
Hallo Cindy,

ein ziemlich schwieriges Thema dazu braucht man einen Rechtsanwalt der für das Verfassungsgericht zugelassen ist!
Nicht selten landet so eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Hier ein erster Link dazu
http://www.bundesverfassungsgericht.de/aktuell.html

http://www.internat-recht.uni-kiel.de/team/wissmit/leitsch/grundrechte/AufbauVBdetaill.pdf

Dann habe ich noch ein entsprechendes Buch gefunden

Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde

Eur (D) 45,00 ISBN 978-3-8114-3354-0 (evtl. Bücherei mal sehen!)


Dies fürs erste ...

VG Joachim
 

Anhänge

  • Anwälte BGH.doc
    33.5 KB · Aufrufe: 7
Hi Cindy

also sowas habe ich als Revolutionärin weder hinter noch vor mir.

Da liegen bekanntlich die Kampfmittel mehr in der Öffenlichkeit.

Nun zur Verfassungsbeschwerde, dieser Bereich ist sehr Energiebehaftet , in der Regel nur Spezialisierten Anwälten anzuvertrauen.

Wichtig ist jedes Wort genau auf die Goldwaage zu legen, und zwar Satz für Satz. Das dauert.


Hier stößt du an die grenzen der angeblichen Demokratie,was wie bekannt nur vor dem Europäischen Gerichtshof zu klären geht.

Diese Klage Eingaben sind jedoch unbedingt in fance, italiano,english, etc. zu machen .

Niemals in deutsch, deutsch bedeutet dann, erneut deutsche Interessenwarnehmung durch bearbeitung deutscher Beamten unter Auserachtlassung Eropäischer Rechtssprechung.

Zig mal bestätigt wie die deutschen Beamten der Europäischen Union dies betreiben , da kannste deine in deutsch verfasste klage gleich in den Müll schmeißen , so gründlich sind die da.

Ansonsten zur Verfassungsbeschwerde gilt das Grundgesetz die Mutter aller Mütter so wurde es mir vorgegaugelt.
Meiner Meinung nach hätten die 10 Gebote auch gereicht, die kann keiner xbelibig täglich wies einem passt ändern wie die in Karlsruhe es fast im minutentakt vormachen.

Ich warte nur noch darauf ab wann für babys im alter von 13 Jahren die Wehrpflicht geschaffen wird, dann schmeiss ich den Pass in die Bahnhofsmission oder verkaufe Ihn an Emigranten gegen Rubelö.

Ansonsten hängt es von der Klage ab Cindy, sollteste die Vielweiberei einführen wollen ,haste es auch zusätzlich mit dem Städtebauamt und Jugendamt usw. zu tun ,so komplex können Klagen sein.

vg natascha
 
ein ziemlich schwieriges Thema dazu braucht man einen Rechtsanwalt der für das Verfassungsgericht zugelassen ist!

Nein braucht man nicht. Es besteht kein Anwaltszwang.

Das problem ist nur, dass das Bundesverfassungsgericht die Bschwerde ohne Angabe einer Begründung nicht zur Entscheidung annehmen muss.

Hat dann den vorteil, dass man innerhalb 6 Monaten nach der Ablehnung zum EGMR zeihen kann, da in D. alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Wegen was möchtest Du denn Verfassungsbeschwerde einlegen, Cindy?

Ich könnte Dir meine Verfassungsbeschwerde zur Verfügung stellen, welche ich damals wegen Diskrimnierung eines behinderten Kindes eingelegt habe.

Liebe Grüsse

Petra
 
Hallo Petra,
könnteste nur in kurzform den Tenor von damals angeben, bzw die Ablehnungsbegründung.

Kenne einige die mussten alle zum EUGH sonst hätte sich nie was getan.

Zur Erinnerung, der Arzt ich glaub aus Hannover war er ,der hatte die ganze Rechtswidrigkeit von nicht angerechneten Bereitschaftszeiten in Kliniken eingeklagt.

Dieser Einzelgänger veränderte die ganze Kliniklandschaft , Respekt vor diesem einfachen Arzt. Oder die Weiblichkeit welche denn zugang zur Bundeswehr für Frauen schaffte .WOW auch das kostete echt kohle für Deutschland und machte diesen Bürokraten viel Arbeit , tolles Mädchen. freu.

Clevere Mitbürger die der deutschen Demokratie klar sagten wo es lang geht .

Vieleicht finde ich auch noch gefallen daran eine Verfassungsbeschwerde zu stellen, vieleicht eine klage den Zugangsfaktor zur Politik zu verschärfen, welcher einen IQ von min. 150 von Beamten und Politikern vorschreibt , und dieser Test muß nach WHO-Kriterien mindest 3 mal gesichert sein ,das dies geistige Intelligenz auch vorliegt und bestätigt wurde. Immerhin wäre ein Begründung vorliegend (Deutschland geht den Bach runter).

Und das Benachteilungsgesetz für den Personenkreis wird für ungültig erklärt, sonst kommen aus dieser Seite Klageabweisungen wegen Benachteiligung, also man muß wirklich an alles denken.

So ist es bereits in vielen Eliteschulen brauch, nur können zählt.

vg natascha
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Natascha,

könnteste nur in kurzform den Tenor von damals angeben, bzw die Ablehnungsbegründung.

Die Beschwerde läuft naoch. Ich schrieb bereits, dass das Bundesverfassungsgericht keine Begründung abgeben muss.

Du bekommst mitgeteilt:

Auf Beschluss des Bundesverfassungsgericht wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Das war es.


Der Tenor meiner Beschwerde war Dikriminierung eines Behinderten Kindes.

Beantragt habe die Aufhebung der Entscheidung des OVG nach § 95 Abs. 2 BVerfGG, da bei dieser Entscheidung ein Verstoss gegen § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO zu Grunde liegt.


Hier habe ich schon einmal kurz darüber berichtet:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=78873#post78873


Liebe Grüsse

Petra
 
Hallo Petra

Danke für den Nachtrag

Das war es.
kurz und knapp die Damen und Herren mit Ihrer Antwort.Keine Begründung und Rechtsverweis , ist da eigentlich das ganze Jahr Karneval

Im Keller in Karlsruhe liegen doch Tonnenweise Bücher rum, woraus man den Beschluss begründen könnte .

Irgendwie Petra ist deine freundliche Beschwerde unfreundlich bzw, nicht beantwortet worden.

Man nennt sowas Verlust jeglicher Kommunikationsbereitschaft und Sozialwidriges verhalten .

sollten sich schämen sich so in der Weltöffentlichkeit dazustellen, bin gespannt was daraus wird sollte eine Entscheidung beantragt werden zu der Aufnahme von in Kuba inhaftierten Häftlingen nach Germany wie da die Entscheidungen weichgeprügelt werden.

Viel Erfolg weiterhin in der Sache, denke mal der Kostenfaktor zur Verfassungsbeschwerde hält sich in Grenzen.

vg natascha
 
Danke für die Anregungen und Infos!

Man kann eine Beschwerde zumindest in Betracht ziehen, wenn kein anderes Rechtsmittel mehr zur Verfügung steht.
Daher ist es interessant evtl. Erfahrungen und Tips zu lesen.

Gruß
Cindy
 
Petition

Hin und wieder ein bisserl Info zum Thema. U.a. eine Petition.

Diese Tatsache war mir bisher unbekannt:

Die Kammern des Bundesverfassungsgerichtes und die Präsidialräte

Beide Senate richten in jedem Geschäftsjahr mehrere Kammern ein, welche aus jeweils drei Verfassungsrichtern bestehen und als Filter für die ständig steigende Zahl von Verfassungsbeschwerden dienen sollen. Dies geschieht durch eine einstimmig zu erfolgende Entscheidung, ob die jeweilige Beschwerde von vorne herein überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann oder nicht. Doch noch vor den Kammern gibt es bereits eine Hürde für Verfassungsbeschwerden - die sogenannten Präsidialräte, am Gericht tätige Beamte. Diese treffen bereits zuvor eine Beurteilung über die mögliche Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde, welche jedoch auf Verlangen des Beschwerdeführers zugunsten einer Entscheidung durch das Gericht selbst zurückgestellt werden kann.

Sh. auch http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html unter VIII. Allgemeines Register (AR)

Petition
 
Hallo Petra.

irgend wie erinnert mich das Procedere beim Bundesverfassungsgericht an BGliche Anzeigen.

Da wirken bereits auch bei bei Antragstellung die Selbstreinigungskräfte .

Ich gehe aber davon aus, künftig kriegen die verdammt viel Post.

vg natascha
 
Verfassungsgericht prüft Grundrechtsverletzug

Hallo Cindy,

das mit der Vorsiebung durch einfache Beamte, das wußte ich auc nicht, da ist die Vetterleswirtschaft doch möglich, obwohl ich meinte, gerade das Verfassungsgericht ist erhaben und (fast) unfehlbar.

Hier einige Informationslinks, die möglichst schon während den Prozessen bei den Fachgerichten zur Kenntnis genommen sein sollten, denn mit dieser Kenntnis könnte man 1. dem eigenen Anwalt genauer auf die Finger gucken, und 2. sich den weiten stressbeladenen Weg zum Verfassungsgericht ersparen.

http://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/52.htm

http://www.bpb.de/wissen/XWAP7P,0,0,Verfassungsbeschwerde.html

http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem97/BVerfG/annahme.html

http://www.straffrei-mobil.de/index.php/diverse/86-durchsuchungsbeschluss/295-missbrauchsgebuehr-wegen-substanzloser-verfassungsbeschwerde

ALso genau beachten: Verfassungsbeschwerde ist nur eine Überprüfung, ob ein Fachgericht eine Verletzung des Grundrechts verkannt hat, in seiner Entscheidungsfindung.

Es geht um nichts anderes!

Besonders bei gewissen Gutachten daran denken: GG Artikel 1 ist die Menschenwürdegarantie, gegen die auch sonst kein anderes Verfassungsrecht vorrang hat.

Zwar ist bis jetzt noch das subjektive Meinungsrecht eines kenntnismangelnden und parteiischen Psychiaters höher dem Artikel 1. des GG, laut Rechtsprechung!, man muss dann halt vor das Europäische Gericht. Denn eine gewisse Meinungsfreiheit ist nur solange geschützt, solange diese Meinung nicht ein geschütztes Recht eines anderen verletzt.

Und um eine Verletzung des Grundrechts schon auf dem Prozessweg durch die Fachgerichte zu vermeiden, sollte man alle bereitstehenden Rechtsmittel ausschöpfen.

Sollte ein Anwalt dies verbummeln, dann geht halt der Klageweg über die Anwaltshaftung weiter.

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Top