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Verfahren gegen die BG vor dem Sozialgericht - wie geht es weiter?

Carlos23

Neues Mitglied
Registriert seit
21 Juli 2017
Beiträge
18
Guten Tag. :)

Vor ca. sechseinhalb Jahren hatte ich einen Arbeitsunfall durch Vergiftung, durch welche ich stationär behandelt werden musste.
Zwei bis drei Wochen später bin ich aber wieder arbeiten gegangen und dies bis heute. Seit dem Unfall bin ich allerdings permanent beeinträchtig und leide an Panikattacken und einer PTBS.
Ich bin in regelmäßiger Behandlung und habe eine Psychotherapie hinter mir.
Dies wurde alles von der BG übernommen und der Unfall wurde anerkannt.
Vor anderthalb Jahren bekam ich plötzlich einen Bescheid von der BG, dass weitere Behandlungen nicht mehr von der BG übernommen werden, da nicht mehr notwendig und weil meine bestehenden Symptome nicht ursprünglich auf den Unfall zurückzuführen wären.
Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, welcher mit einem Gutachten abgelehnt wurde.
Danach habe ich Klage vor dem Sozialgericht eingereicht.
Dieses wiederum hat ebenfalls ein Gutachten eingefordert, welches nun entgegen dem BG-Gutachten meine Diagnose bestätigt.

Nun warte ich darauf, wie es weitergeht.
Was habe ich zu erwarten? Wie läuft so ein Verfahren ab?
Des Weiteren meinte mein behandelnder Arzt, dass mir eigentlich eine Unfallrente zustehen würde. Darüber habe ich mir noch nie Gedanken gemacht und mein Hauptziel war es immer, wieder gesund zu werden. Eine mde wurde auch noch nie begutachtet.
Wie seht ihr das?

Vielen Dank für eure Hilfe und Meinungen.
 
Hallo Carlos,
willkommen hier. Wäre die PtBs auf den Unfall zurückzuführen und lägen die Beeinträchtigungen jenseits der MdE 20, hätte die BG hierfür vermutlich eine Rente auszureichen. Du solltest Dir vom jetzigen Arzt bescheinigen lassen, dass die Erkrankung ihre Ursache im damals erlebten Unfall hat u. dass diese eine rentenberechtigende MdE nach sich gezogen hat. Gruß Rehaschreck
 
Danke für nette Begrüßung. :)

Sollte ich dazu vielleicht erst einmal den weiteren Verlauf des Verfahrens abwarten oder kann mein Anwalt solch einen Anspruch vor Gericht einbringen?
Momentan geht es ja erst wieder um die Anerkennung der Unfallfolgen und da möchte ich ungerne querschießen oder noch mehr Öl ins Feuer gießen.
Ich habe überhaupt gar keine Ahnung wie sich so etwas verhält oder wie das abläuft. :-(

Dass die PTBS ihre Ursache im damals erlebten Unfall hat, bescheinigen meine behandelnden Ärzte, der Therapeut und der vom Gericht bestellte Gutachter. Aber die BG und das von der BG beauftragte Gutachten verneinen dies ja.
 
Hierzu solltest Du Deinen Anwalt befragen, der darf qualifizierten Rechtsrat erteilen. Wenn Du bereits im erstinstanzlichen Verfahren bist, gilt hier auch der Amtsermittlungsgrundsatz. d.h. das Sozialgericht hat den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären. Dass BG-Gutachter den Zusammenhang bestreiten, sollte Dich nicht übermäßig verwundern, denn das tun sie weit überwiegend. Das bedeutet nicht, dass die Angelegenheit vom Gericht auch so gesehen wird. Gruß Rehaschreck
 
Ok, danke.

Ja, ich bin bereits im erstinstanzlichen Verfahren.
D.h. der nächste Schritt ist wohl, dass mich das Gericht irgendwann zu einer Anhörung bzw. Verhandlung laden wird?
 
hallo Carlos,

du hast das gutachten (GA) vom gericht erhalten bzw dein anwalt, der es dir weiterreichte? das gericht wird sicher etwas dazu geschrieben haben. wenn nichts an dem GA auszusetzen ist (es deine ansicht bestätigt) wird das gericht nun entscheiden. hast du/dein anwalt das GA auch eingehend analysiert, sind ungereimtheiten darin, werden alle befunde und schäden/folgen begründet bewertet?

die BG wird ebenfalls eine stellungnahme dazu abgeben, die ganz sicher einiges einzuwenden hat und für sie richtig stellen will. darauf wirst du jedenfalls reagieren müssen.

ich gehe davon aus, dass du sämtliche (wirklich SÄMTLICHE) ärztliche unterlagen, befunde etc bei den behandlern, kliniken und wo du sonst so gewesen bist, angefordert und vorliegen hast. nur damit kannst du/dein Rauch auf schwammige oder falsche und aus der luft gegriffene einwände reagieren.

sonst bleibt nur die stellungnahme abzuwarten und wie das gericht das GA inhaltlich bewertet (aussagefähig, schlüssig, vollständig, nachvollziehbar).


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

mein Anwalt hatte mir das Gutachten weitergeleitet. Ich hatte ihn dann auf verschiedene Dinge hingewiesen, die meiner Meinung nach kritisch zu betrachten sind.

Kurz darauf wurde das Gutachten dann von der BG beurteilt, welche das Gutachten in Frage gestellt hatte und damit eine Abweisung der Klage beantragt hatte.
Daraufhin hatte das Gericht eine Stellungnahme des Gutachters zu der Beurteilung durch die BG verlangt.

In dieser Stellungnahme setzte sich der Gutachter nun "in überzeugender Weise mit der Stellungnahme auseinander" und bestätigte seine Diagnose.
Das ist quasi der letzte Stand.

Ja, ich habe alle ärztlichen Unterlagen bei mir. Allerdings haben sich da so einige Dinge eingeschlichen... Gerade auch Aussagen von mir, die teilweise falsch wiedergegeben wurden, weil der Arzt der deutschen Sprache nicht mächtig war und Symptome oder Vorkommnise dadurch abgeschwächt wurden. So gut es ging hatte ich damals auf Nachbesserung bestanden. Aber aufgrund meines Zustandes konnte ich da nicht für alles kämpfen.
Seit dem Unfallhergang bin ich aber ohne Unterbrechung in Behandlung, was auch entsprechend dokumentiert ist.
 
So, ich möchte hier gerade mal ein Update geben, nachdem ich meine mündliche Verhandlung vor dem Sozialgericht hatte.
Meine Klage wurde abgewiesen und somit habe ich in erster Instanz verloren. :-(
Das Verrückte ist, dass der Richter während der Verhandlung lauter Dinge zu meinen Gunsten hervorhob, aber erwähnte,
dass sich über das Urteil nachher niemand wundern dürfe, wenn es überraschend sein sollte.

Zu Beginn der Verhandlung sagte der Richter, dass sie solch einen Fall noch nie zur Verhandlung hatten und im Vorfeld schon nicht wussten wie sie damit umgehen sollen. Ich glaube sie hatten kalte Füße...
Zunächst hatte er der BG sogar einen Vergleich vorgeschlagen, mir doch einfach für die Zeit der Anerkennung des Unfalls nachträglich die geringst mögliche Unfallrente zu zahlen und den Fall damit abzuschließen. Schließlich würde sich sonst für die BG ja auch alles in die Länge ziehen und wenn es nochmal ein Gutachten zu meinen Gunsten geben würde, wäre die BG "voll drin". Daraufhin hatte die Anwältin der BG nur gelacht und gesagt, dass sie nichts anerkennen und die BG gar nichts zahlen würde.
Somit war klar, dass die BG schon mal definitiv in Berufung gehen würde, wenn ich die Verhandlung gewonnen hätte.
Der Richter hob auch das vom Gericht in Auftrag gegebene neutrale Gutachten zu meinen Gunsten hervor und meinte, dass der Gutachter dem Gericht gut bekannt sei und häufig Gutachten für das Gericht erstelle. Er würde nicht leichtfertig solche Dinge schreiben, die er zu meinen Gunsten gewertet hatte und dass seine Aussagen Gewicht hätten.
Ich hatte mich in vielen Dingen auch mehr verteidigt als das mein Anwalt für mich tat. Außerdem wurde kritisiert, dass ich meinen Widerspruch wohl zu fundiert und offensiv geschrieben hatte.
Nach wirklich sehr langer Beratung der "Richter" wurde meine Klage dann zusammenfassend mit der Begründung abgelehnt, dass der Stoff mit dem ich in Kontakt kam nicht tödlich genug war, ich nicht lange genug krank geschrieben war und immer noch in der gleichen Firma arbeite, was dem Vermeidungsverhalten der PTBS widerspricht. Dass ich dies nur durch Therapie, mit Medikamenten und unter hohem Leidensdruck tun kann, spielt keine Rolle. Außerdem hätte ich aufgrund meiner Ausbildung bestens über die Gefahren Bescheid wissen und entsprechend handeln müssen. Natürlich hat das mit dem Druck und den Gegebenheiten des realen Arbeitsalltags alles nichts zu tun...
Der Richter hatte das alles sehr ungenau und schwammig formuliert und meinte, dass ich das alles noch detailliert schriftlich bekomme.

Ich bin völlig fertig und deprimiert. Mein Anwalt meinte, dass wir sofort in Revision gehen, wenn wir das schriftliche Urteil bekommen haben. Aber irgendwie fehlt mir momentan die Zuversicht. Warum sollte das Landessozialgericht auch anders entscheiden als das Sozialgericht? :-(
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

nicht den Kopf hängen lassen. Natürlich ist eine Niederlage erst einmal schmerzlich, aber auch das LSG ist ein Tatsachengericht und muß den gesamten Fall noch einmal untersuchen. Sie behandeln das Verfahren auch ein wenig anders, da es drei Berufsrichter sind und sich natürlich auch die Ermittlungsergebnisse der 1.Instanz anschauen.
Es ist übrigens eine Berufung und noch keine Revision. Die erfolgt im nächsten Schrit dann vor dem BSG.

Ein wenig Abstand nehmen und dann das schriftliche Urteil abwarten. und dann an der Begründung orientieren.
Drücke die Daumen.

Gruß von der Seenixe
 
Danke für die nette Nachricht, Seenixe.

Achso, Berufung stat Revision. Ich sehe wohl vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr.
Hoffentlich bleibt einem das BSG erspart. Ich glaube da kommt man auch gar nicht so einfach hin, oder?
Ich bin mal gespannt, was jetzt auf mich zukommt. Wahrscheinlich muss ich dann wohl wieder zu einem neuen Gutachter, oder? :-(

Ich kann mir gut vorstellen, wie ich mich an der Begründung orientiere... es regt mich jetzt schon auf.
Ich habe das gefühlt, dass ich überall nur anghört, aber nicht gehört werde. :-(
 
Das Verrückte ist, dass der Richter während der Verhandlung lauter Dinge zu meinen Gunsten hervorhob, aber erwähnte,
dass sich über das Urteil nachher niemand wundern dürfe, wenn es überraschend sein sollte.

Guten Morgen!

Zu einer sog. Überraschungsentscheidung sagt das Fachrecht im 'Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens' von Krasney/Udsching:

Nach der Sachverhaltsdarstellung erhalten die Beteiligten das Wort; anschließend erörtert der Vorsitzende mit Ihnen das Sach- und Streitverhältnis (§ 112 Abs. 2 SGG). Hierbei har er darauf hinzuwirken, dass sie sich über erhebliche Tatsachen vollständig erklären sowie angemessene und sachdienliche Anträge stellen. Im Rahmen der Erörterung des Sach- und Streitstandes muss der Vorsitzende die Beteiligten vor allem auf solche rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte hinweisen, die für die Entscheidung erheblich und von den Beteiligten zuvor nicht in Erwägung gezogen worden sind. Unterläßt der Vorsitzende derartige Hinweise und kommt es danach - aus der Sicht zumindest eines Beteiligten - zu einer Überraschungsentscheidung, so liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG) und damit ein wesentlicher Verfahrensfehler vor. Von einer Überraschungsentscheidung ist auszugehen, wenn das Urteil auf Gesichtspunkte gestützt wird, die zuvor nicht erörtert worden sind, und der Rechtsstreit dadurch zumindest für einen Beteiligten eine unerwartete Wendung nimmt. Kann ein Beteiligter aufgrund des bisherigen Verfahrens davon ausgehen, dass eine Anspruchsvoraussetzung nicht angezweifelt wird und nur andere Anspruchsvoraussetzungen streitig sind, so muss das Gericht bei anderer Würdigung darauf hinweisen, um dem Beteiligten unter Umständen die Gelegenheit zu geben, einen Beweisantrag zu stellen. Eine Prozesspartei darf nicht mit einer Tatsachenwürdigung überrascht werden, die von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte.


Obwohl..., eine BG kann sich so oft sicher sein und ist eher selten überrascht! Meine Meinung!

Ist mir gerade erst passiert: Eine Entscheidung gegen alle Argumente, die ich gegen die wissentlich falschen Befunde eines 'Spezialgutachters' vorbrachte. Meine Gegendarstellung wurde bis zum Ignorieren mißachtet, weil der Richter das aufgrund seiner Unabhängigkeit kann! Wie er sagte...


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo

was glaubst du- wie der Richter sich freut - wenn der Richter seinen Namen ausgoogelt und hier im Forum fündig wird ,
oder wenn sein Lebenspartner ihn ausgoogelt ...
oder seine Kinder
oder seine Verwandschaft
stell doch den Namen des Richters incl Gericht hier rein:)

Tschau

Tscharlie
 
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