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Verfahren gegen die BG vor dem Sozialgericht - wie geht es weiter?

Hallo carlos,

überprüfe das Protokoll über die mündliche Verhandlung.
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hallo ingeborg,

da muss ich Dir zustimmen.
Ich denke noch weiter:
wenn man es als Verfahrensfehler rügt und als Verletzung des Anhörungsrechts - was kommt dann dabei raus?

vermutlich eine neue Überraschungsentscheidung.

Ich stelle mir die Frage:

Wieso treten auch aus meiner Erfahrung und Meinung heraus
so viele Fehler auf -
ich nehme doch an, dass damit nur hochausgebildete und erfahrende Fachleute betraut sind, die jahrelang nichts anderes machen

Lg. Rolandi
 
erfahrende Fachleute betraut sind, die jahrelang nichts anderes machen

Hallo @Rolandi !

Ja - genau! Das ist auch meine Meinung!
Und wer wird bei einem Erfahrungsschatz wie dem unseren noch an Zu- und/oder Einzelfälle glauben (wollen)?

Wenn Verfahrensfehler, wie z.B. in Form der Anhörungsrüge, aufgezeigt werden, werden die erfahrenen Fachleute wieder ein Mittel zur Niederschlagung finden...! --> S. das Hornberger Schießen!

Ich arbeite z.Zt. dran!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Sachkundige und Leidensgenossen,

ich habe jetzt nach Einlegen der Berufung einen Termin zur Erörterung des Sachverhaltes vor dem LSG bekommen.
Was bedeutet das in diesem Fall und was habe ich wohl zu erwarten?

Vielen Dank für eure Antworten.
 
Hallo,

das LSG Berlin-Brandenburg schreibt dazu auf Ihrer Homepage:

Wie geht es weiter?

Das Gericht fordert die Akten der Behörde an und hat dann den Sachverhalt aufzuklären, z.B. durch die Einholung ärztlicher Gutachten. Es wird dann nicht selten versuchen, durch Schriftsätze und Hinweise eine Einigung herbeizuführen. Gelingt dies nicht, kann ein Erörterungstermin durchgeführt werden. In ihm haben der Kläger bzw. die Klägerin und die Behörde nochmals Gelegenheit ihre Standpunkte auszutauschen, das Gericht (nur der Berufsrichter) wird in der Regel einen Vorschlag zur Beendigung des Rechtsstreits (Anerkenntnis, Klagerücknahme oder Vergleich) machen.
Ist das nicht möglich, folgt eine mündliche Verhandlung, die oft auch ohne vorherigen Erörterungstermin durchgeführt wird. Sie findet vor der Kammer statt.
Der Ausgang eines Kammertermines ist offen:
  • Vergleich (Kläger und Beklagte einigen sich)
  • (Teil-) Anerkenntnis
  • Klagerücknahme
  • Urteil
  • Das Gericht hat noch weiteren Aufklärungsbedarf. Es kommt zu einem Fortsetzungstermin
    z.B.: Auflagen- oder Beweisbeschluss).

Reicht Dir dies erst einmal?

Gruß von der Seenixe
 
Dankeschön.
D.h. im Prinzip ist alles offen... der Richter könnte aber z.B. auch den Standpunkt vertreten, dass meine Berufung wenig Erfolg hat o.ä..
So wie ich die BG kennengelernt habe, werden die sich eh auf nichts einlassen. Sie haben ja jede Menge Zeit und sind zu keinem Kompromiss bereit.
 
Einen schönen guten Abend,

ich hatte heute den Erörterungstermin vor dem LSG. Dieser hat mit einem Vergleich geendet.
Ich hatte mich damit sehr schwer getan, aber bevor ich in der mündlichen Verhandlung wieder unterliege und gar nichts habe, habe ich so wenigstens etwas...
Ich bekomme für 3 Jahre nach dem Unfall rückwirkend eine Rente mit MdE = 20 % und die nächsten 6 Monate werden die Arzt- und Arzneikosten von der BG übernommen. Danach wird der Gesundheitszustand erneut überprüft...
Ich hätte aber die Möglichkeit, erneut Widerspruch einzulegen, falls sich die BG erwartungsgemäß wieder querstellt. Ebenfalls könnte ich zukünftig einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Wäre ich in die mündliche Verhandlung gegangen und hätte verloren, hätte ich gar nichts bekommen und alle Türen wären mir verschlossen worden. Hätte ich gewonnen, hätte ich möglicherweise nur eine MdE von < 20 % bekommen, zumal es bei Erhebung der Klage nie um eine Rente ging. Das wurde mehrmals ausgeführt.

Was denkt ihr?

Da der Arbeitsunfall im Dezember 2010 war und die Rente ab "Arbeitsfähigkeit" im Januar 2011 für 3 Jahre gezahlt werden soll, ist diese dann nach so vielen Jahre eigentlich zu verzinsen?

Vielen Dank für eure Hilfe, Meinungen und Anregungen.
 
Hallo Carlos,

so schlecht ist das nicht gelaufen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hatte die erste Instanz entgegen dem Gerichtsgutachter ein Problem mit Deiner Glaubwürdigkeit, weil Du noch im alten Betrieb arbeitest.

Diesen Vorwurf musst Du entkräften. Du solltest einen Arzt finden der bestätigt, dass durch einen Arbeitsplatzwechsel keine spürbare Verbesserung, sondern das Gegenteil zu erwarten ist. Mit diesem Attest stellst Du den Antrag auf weitere Rentenzahlung.

Beste Grüsse
Chumana
 
hallo carlos,

es ist ein Vergleich - so dass du mit der Verzinsung womöglich zu spät kommst

es sei denn - die Verzinsung war im Vergleich mit drin vereinbart worden.

Was regelt der Bescheid deiner BG gegen den du Klage erhoben hast, da du schreibst von Rente war nicht die Rede dort?

Lg. Rolandi
 
Entschuldigt, dass es etwas gedauert hat...

@Chumana
Insgesamt war es schwierig, da die BG alles geblockt hatte.
Bei dem jetzigen Erörterungstermin war auch wieder die Diagnose strittig...
Die BG-Seite behauptet Angststörung mit Wesensverschiebung, unabhängig vom Unfall und Manifestation durch die andauernde Behandlung. "Meine" Seite diagnostiziert PtbS.
Selbst der vorsitzende Richter der 2. Instanz hat die Schwierigkeit der Abgrenzung von beiden Diagnosen hervorgehoben.
Aber er hat die Argumente der BG größtenteils als haltlos zurückgewiesen und die Folgen auf den Unfall zurückgeführt, unabhängig von den
unterschiedlichen Diagnosen.

@Rolandi
Wenn ich das hier richtig lese, ist die Verzinsung auch "vorgeschrieben", wenn sie im Vergleich nicht genannt wurde.
BSG v. 27.06.2017 - B 2 U 14/15 R - NWB Urteile
Vergleich der BG

Ursprünglich hatte ich eine stationäre Heilbehandlung beantragt. Daraufhin wurde der Fall wohl komplett von der BG geprüft und alles wurde in Frage gestellt. Es wurde behauptet, die Folgen stammen nicht von dem Unfall.
Der Unfall an sich wurde damals aber anerkannt. Im Prinzip hätte aber rechtzeitig eine richtige Bewertung des Ganzen im Bezug auf meine Einschränkungen und gesundheitlichen Folgen stattfinden müssen. Also quasi auch, ob eine mde gerechtfertigt gewesen wäre.
 
Nachtrag

hier nun der Wortlaut des Vergleichs, der sicherlich auch für andere interessant sein könnte:

1. Die Beklagte zahlt dem Kläger für den Zeitraum von 3 Jahren ab Ende der Arbeitsunfähigkeit eine Rente nach einer MDE von 20 v.H. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Die Beklagte übernimmt die Kosten der Behandlung bei Dr. Xxx sowie der von ihm verordneten Medikamenten ab heute bis zum 30.04.2020. Anschließend überprüft sie die Notwendigkeit einer weiteren Behandlung.

3. Der Kläger nimmt im Übrigen seine Berufung zurück.

4. Die Beklagte trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Instanzen.

5. Der Rechtsstreit ist damit erledigt.


Gruß Carlos
 
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