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Verfällt der Urlaubsanspruch

Magicwise

Mitglied
Registriert seit
6 Jan. 2007
Beiträge
32
Hallo zusammen,

ich hab mal ne Frage, die ich meiner Personalabteilung nicht wirklich stellen will.
Also: Ich war in 2006 ca. 3 Monate krankgeschrieben wegen einem schweren Wegeunfall mit Personenschaden. Den mir zustehenden Resturlaub aus 2006 hatte ich noch nicht genommen.
Für 2007 stehen mir vertraglich 30 Tage Urlaub zu. Allerdings war ich April bis Juni wieder im Krankenhaus wegen der selben Sache.

Wird der Jahresurlaub jetzt gekürzt (9/12 von 30 Tagen) oder besteht der volle Anspruch.
Und wie ist es mit dem Urlaub aus 2006, den ich, auch um meinen Job nicht zu verlieren, bisher noch nicht genommen habe?

Danke für Eure Antworten

Magicwise

Shit happens, you can´t change anything in past.
 
Mal ne´generelle Frage. Muß bei Euch nicht der Resturlaub des Vorjahres bis Ende März des folgenden Jahres genommen werden, weil er sonst verfällt?

Für 2007 hast Du kompletten Anspruch. Urlaubsanspruch darf Dir aufgrund Krankheit nicht gekürzt werden!
Nachzulesen im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
 
Hallo Magicwise

Ich war ab Ende Juli 05 bis April 07 krankgeschrieben.
Da ich im öffentlichen Diesnst tätig bin steht mir der komplette Jahresurlaub 06 plus dem Zusatzurlaub zu.
Es wäre informativ in die Tarifverträge zu schauen wie das im Einzelnen geregelt wird.
Bist du bei einer Gewerkschaft?
Die können Dir da helfen.
Das Recht zu fragen hast Du auch in der Personalabteilung,den Kopf reißen die nicht ab.
Versuch es einfach und stell Dich etwas dümmlich,das funktioniert immer.
Ich frag da immer ganz hilflos"wie ist denn das,ich kenn mich ja nicht aus".
Probieren kostet nix

Liebe Grüße
michisma
 
auch ich bin/war im öffentl.D. und auch mein Urlaub vom Vorjahr war nie verfallen. Allerdings mußte ich ihn dann im nächsten Jahr bis Sebtember genommen haben, ansonsten wäre er verfallen. Da solltest du wirklich bei deinem Arbeitgeber nachfragen denn die wissen genau wieviel Urlaub dir zusteht. Dein Urlaub von 2007 verfällt dir auf keinen Fall auch wenn du ihn mit ins Jahr 2008 nimmst. Aber du mußt wirklich in Erfahrung bringen bis wann ihr Alturlaub nehmen müßt.

VG
 
Verällt der Urlaubanspruch

Hi,

danke fürdie Antworten.

Bei uns gilt die IG Metall.

Daher scheinbar kein Verfall des Urlaubsanspruchs.
Aber: Ich bin erst Juni 2006 in den Job eingestiegen und hatte, Probezeit, keinen Urlaub bis zum Unfall genommen (Sept.) In 2006 war ich also krank und konnte daher meinen Urlaub nicht nehmen.
Ab Januar 2007 hatte ich wieder gearbeitet und dachte, auch um meinen Job zu schützen, nicht daran, meine Urlaub evtl. einzufordern.
Wir sind eine neue Gruppe in dem Konzern (Global Player) und werden noch nich von der Personalabteilung gefüht. (läuft seltsamerweise, trotz GLOBAL PLAYER) nur über den Vorgesetzten.
In 2007 habe ich auch noch keinen Urlaub genommen.(war April bis Juni wieder krank) auch um nicht auf die "Abschussliste" zu kommen.

Wenn ich Euch richtig verstehe hätte ich also Anspruch auf 45 Tage Urlaub (15 in 2006 + 30 in 2007).

Ich glaube das geht nicht, sonst verliere ich evtl. meine Job.

Kann mir das jemand bestätigen / bzw. mich auf meine Ansprüche auf Basis diesen konkreten Falls hinweise?

Danke im Vorraus.

Liebe Grüße

Magicwise
 
Bitte schau Dir erstmal noch den Tarifvertrag Metall an
Ich bin der "Meinung" das, weil Du noch vor dem 30.06.06 die Arbeit aufgenommen hast auch den Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub erworben hast! Also 30 Tage für 2006 und natürlich 30 Tage für 2007. Nach meiner Erfahrung ist es so, hättest Du Deine Arbeit erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2006 aufgenommen würde Dir der Urlaub nur noch anteilmässig (i.d.Regel 2,5 Tage per Monat) für 2006 zustehen!
Ich bin aber trotzdem der Auffassung, das Du den Anspruch für 2006 evt. verloren hast, da der 30.03.2007 bereits verstrichen ist. Bis Ende März sollen eigentlich alle Urlaubsvorjahresansprüche genommen worden sein, sonst verfallen sie. es sei denn durch einen triftigen Grund, wie schwere Krankheit, konnte man den Urlaub nicht nehmen.
Bitte - bevor Du Deine Ansprüche anmeldest, laß Dich noch einmal arbeitsrechtlich beraten. Ich kenne Deinen Tarifvertrag nicht bis ins Detail daher meine Unsicherheit.
Halte mich mal auf dem laufenden ob meine Auskunft korrekt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
so wie Gold.baerchen geschrieben hat, für das Jahr 2007 solltest du dir keine Gedanken machen. Du hast den vollen Urlaubsanspruch.
Das steht auch in Urlaubsabkommen von IG Metall:

http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=1786

Für 2006 wenn du in Juni angefangen hast (ab dem 1. Juni) hättest du 7 x 2,5 Tage=17,5 Tage, es wird aufgerundet, also für 2006 hast du sogar 18 Tage Urlaub.

Ich bin seit 13 Jahre in der Branche, kenne IG Metall Verträge und habe schon einige Male gewechselt, also es gilt 2,5 Tage Urlaub für einen Monat, egal wann du angefangen hast.

Wenn du zum Beispiel in Oktober anfängst, bekommst du 8 Tage Urlaub für dieses Jahr.

In dem Urlaubsabkommen steht aber auch:

„Zeiten einer mit der Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit….dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden.“

Ausnahme: wenn du länger als 8 Monaten krank bist, dann verlierst du für jeden weitern Monat 2.5 Tage. Aber das betrifft dich nicht.

Es stimmt auch, dass Urlaubsanspruch 3 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres erlischt.

Soweit die Theorie wenn man gesund ist.

Ich befinde mich in der ähnlichen Situation, da ich irgendwann wieder anfangen werde mit der Arbeit. Und was ist dann mit vielen Urlaubstagen? Kommst du wieder in Firma und kannst dann vorerst für 2 Monate wieder mal verschwinden. So wird das gesehen. Dass du aber noch keinen Urlaub (in der Sinne der Erholung) gehabt hast, sieht man nicht.

In meiner Firma kann man den „alten Urlaub“ sogar länger als 31.03. März verschleppen wenn man keine Gelegenheit gehabt hat, den Urlaub zu nehmen (projektbezogene Fälle). Ich kann mir aber auch vorstellen, dass das auch wegen Arbeitsunfähigkeit vorkommen kann.

Noch mal zurück zu deinen Ansprüchen.

30 Tage von 2007 hast du sowieso.
18 Tage von letztem Jahr konntest du in dem letzten Jahr nicht nehmen weil du krank warst. Und in 2007 bis Ende März hast du die nicht genommen, weil du wieder angefangen hast zu arbeiten und dann warst du wieder krank.

Ich denke, dass an deiner Stelle keinen Weg vorbei führt als mit dem Personalbüro oder deinem Vorgesetzten zu reden.
Lass dich nicht mit der Kündigung erpressen. Schau mal wie der Lage was Arbeit betrifft ist.
Vielleicht hat deine Firma ein Vorschlag.

Wenn ich dir noch helfen kann, melde dich.

Viele Grüße,
Hela
 
Hallo Hela,

bitte eine Frage meinerseits! Ich könnte fast schwören, weil er vor dem 30.06.06 angefangen hat müsste er das komplette Programm (30 Tage) U-Anspruch haben. Die Klausel 2,5 p.M. greift meineserachtens nach Arbeitsbeginn nach dem 01.07. des Kalenderjahres. Könntest Du den Sachverhalt nochmal wohlwollend prüfen

Ich danke Dir im voraus
 
Habe da was gefunden im Leitfaden Arbeitsrecht:

Ich zitiere:

"3. Urlaub im Ein- und Austrittsjahr

Erfüllt ein Arbeitnehmer die Wartezeit nicht, weil er etwa vor Ablauf von 6 Monaten wieder aus dem Arbeitsverhältnis
ausscheidet oder erst nach dem 1. Juli in den Betrieb eintritt, so erhält er ein Zwölftel des Jahresurlaubs
für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Diese Zwölftelung gilt auch dann, wenn
der Arbeitnehmer zwar die Wartezeit erfüllt hat, aber in der ersten Jahreshälfte wieder aus dem Arbeitsverhältnis
ausscheidet (Ausscheiden bis 30.06., vgl. § 5 BUrlG).
Beispiele: Tritt der Arbeitnehmer am 01.09. in ein Unternehmen ein, so erwirbt er für die Zeit vom 01.09. bis
31.12. einen Urlaubsanspruch in Höhe von 4/12 des Jahresurlaubs. Bei Eintritt am 01.07. entsteht der volle Urlaubsanspruch;
der Arbeitnehmer muss sich allerdings anrechnen lassen, was er bei einem früheren Arbeitgeber
evtl. schon an Urlaub gehabt hat. Bei Bestehen des Arbeitsverhältnisses vom 01.01. bis 30.06. ist trotz sechsmonatiger
Dauer des Arbeitsverhältnisses nur ein Anspruch auf 6/12 des Jahresurlaubs gegeben, da der Arbeitnehmer
in der ersten Hälfte des Kalenderjahres ausscheidet.
Sofern sich bei der Berechnung des Teilurlaubs Bruchteile von Urlaubstagen ergeben, sind Bruchteile von mindestens
einem halben Tag auf volle Tage aufzurunden; geringere Bruchteile sind entsprechend ihrem Umfang
dem Arbeitnehmer durch Befreiung von der Arbeitspflicht zu gewähren."


Fundort IHK Bielefeld
http://www.bielefeld.ihk.de/fileadm...beitsrecht/Leitfaden_Arbeitsrecht_2006_01.pdf
 
Hallo Gold.baerchen,

ich bin kein Jurist, ich rede nur von meiner Erfahrung, kenne mich aber ein bisschen, wie schon erwähnt, mit den Tarifverträgen. Habe nie gehört, dass wenn jemand bis Ende Juni in einem Unternehmen anfängt, die volle Urlaubstage bekommt.

Da ich den Absatz in dem Leitfaden aus deinem Link nicht verstanden habe, habe ich die Ansprechpartnerin Frau Throl angerufen. Sie wollte mich zwar nicht beraten, weil ich die Arbeitnehmerin und nicht der Arbeitgeber bin, hat mir aber gesagt, dass wenn man in ersten 6 Monaten eines Jahres anfängt, hat man, so wie ich gesagt habe, nur den anteiligen Anspruch (2,5 Tage für jeden Monat).


Dann würde kein Mensch in der zweite Jahreshälfte irgendwo anfangen!


Hallo magicwise,


die Frau Throl hat mir die Telefonnummer von dem Bürgertelefon im Auftrag von Bundesministerium für Arbeit und Soziales wo man rechtlich beraten werden kann, gegeben.


018056767613

14ct/Min Mo-Do von 8-20 Uhr


Da heute Freitag ist, habe niemanden erreicht.
Ich werde es auch probieren.

Wie auch immer, die Frage für dich bleibt, was ist mit 18 Tagen von dem letzten Jahr?


Viele Grüße,

Hela

 
Hallo Gold.baerchen,
Hallo Hela,

erst mal danke für Eure Antworten.
Ich werde jetzt erstmal die ArbG-Texte raussuchen um zu einem Gespräch mit Personalabteilung und/oder Vorgesetztem entsprechend gerüstet zu sein.
Auch das Bürgertelefon werde ich versuchen anzurufen, um ganz sicher zu sein.

Sollte ich jedoch wirklich noch insg. 48 Urlaubsanspruch haben, denke ich mal dass ich mit meinem AG eine andere Regelung treffen muss.
Ich meine, 10 Wochen von verbleibenden ca. 20 Arbeitswochen Urlaub nehmen wäre bei Berüchsichtigung der Arbeitsmarktlage sehr dreist, oder?

Zumal abzusehen ist, dass ich Ende diesen Jahres/Anfang nächsten Jahres noch einmal operiert werde und eine TEP bekommen werde.

Evt. kann mein AG ja einen Teil auch auszahlen.

Mal sehen.

Also erst einmal vielen Dank.

LG
Magicwise
 
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