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Verfällt der Urlaubsanspruch

Hallo magicwise :)

wenn Du selber den Urlaubsanspruch als dreist bezeichnest, dann wirst Du große Schwierigkeiten haben, diesen Urlaub zu bekommen, bzw. diese freien Tage zu Deiner Genesung zu nutzen ...

Was sagt denn Euer Betriebsrat ?
Ist denn eventuell schon ein Schwerbehindertenausweis vorhanden

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Eine gute Idee, wäre ein geschickter Schachzug.
Fliedertiger hat recht, allzu devot solltest Du nicht sein. Bitte überarbeite nochmal Deine Grundeinstellung. Ich schätze das hier ein großer Teil von ehem. MA ist, die immer für die Firma da waren und trotzdem nicht dir sog. goldene Klinke bekommen haben.
 
Hallo fliedertiger,
danke, aber in der Position die ich jetzt innehabe möchte ich ungern mit dem BR aufspielen. Ich habe, wie oben erwähnt, lieber einen Kompromiss über die Auszahlung eines Teils des Urlaubsanspruchs machen. Trotzdem danke für Deine Meinung.

Hallo gold.baerchen,
ich halte meine Gedanken nicht für "devot" sondern eher für zukunftsorientiert. Immerhin gehe ich davon aus (positiv), mit einer TEP wieder so mobil und belastbar zu sein, um auch möglichen beruflichen Entwicklungen gewachsen zu sein.
Ich hoffe auch nicht, dass ich eine Klinke (ob golden oder nicht) bekommen werde, möchte dies aber auch nicht provozieren.

Danke für Eure Stellungnahmen.

Magicwise

P.S. Jeden Morgen wieder aufstehen und weitermachen, hilft nur, möglichst viel vom Leben zu lernen und daraus dann zu lernen.
 
Hi gold.baerchen,

danke.

Ich halte dich auf jeden Fall auf dem laufenden.

LG
Magicwise.
 
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