fliedertiger
Mitgliedschaft beendet
- Registriert seit
- 27 Sep. 2006
- Beiträge
- 717
Hallo magicwise
wenn Du selber den Urlaubsanspruch als dreist bezeichnest, dann wirst Du große Schwierigkeiten haben, diesen Urlaub zu bekommen, bzw. diese freien Tage zu Deiner Genesung zu nutzen ...
Was sagt denn Euer Betriebsrat ?
Ist denn eventuell schon ein Schwerbehindertenausweis vorhanden
fliedertigerische Grüße
wenn Du selber den Urlaubsanspruch als dreist bezeichnest, dann wirst Du große Schwierigkeiten haben, diesen Urlaub zu bekommen, bzw. diese freien Tage zu Deiner Genesung zu nutzen ...
Was sagt denn Euer Betriebsrat ?
Ist denn eventuell schon ein Schwerbehindertenausweis vorhanden
fliedertigerische Grüße