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Verdienstgrenze

sony1965

Mitglied
Registriert seit
17 Aug. 2012
Beiträge
89
Hallo an alle Mitglieder,

ich habe da mal eine Frage. Ich möchte über den VdK eine Klage vor dem SG einreichen. Ich habe einen MdE/GdB Grad von 70%. Um nicht
den vollen Satz für die Klage zu zahlen, darf ja eine gewisse Verdienstgrenze nicht überschritten werden.
Mein Personenhaushalt besteht aus 2 Personen ( mich und meiner Ehefrau )
Ich beziehe eine MdE Rente und meine Frau geht normal arbeiten. Wie hoch darf der Betrag sein ( Rente + Bruttolohn meiner Frau ), um nicht den vollen Satz zahlen zu müssen, den ich mir eh nicht leisten kann.

vielen Dank und L.G.

sony
 
Hallo Sony,

sei mir nicht böse, aber ich verstehe deine Frage nicht.

Was meinst du mit vollem Satz für die Klage? Auf welches Gesetz beziehst du dich mit deiner Aussage? Was ist dein Klagegrund und gegen welchen Leistungsträger?

Meine Nachfragen kommen daher:
Klagen vor dem Sozialgericht sind grundsätzlich kostenfrei, d.h. es fallen keine Gerichtsgebühren an. Kostenpflichtig ist lediglich die Einschaltung eines Rechtsvertreters. Nachdem Du - so verstehe ich dein Posting - den VdK als Rechtsvertreter eingeschaltet hast, wird dieser eine (recht geringe) Klagegebühr erheben. Bei mir waren es vor ca. 12 Jahren 28€. Ob diese einmalige Gebühr landesabhängig ist und/oder zwischenzeitlich in der Höhe angepasst wurde entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn du etwas mehr Licht ins Dunkel bringst, wird man dir sicherlich auch besser Auskunft geben können.

Gruß
Joker
 
Es geht darum, das eine Klage über den VdK 417 Euro kostet. Ist man jedoch als Mitglied nach der Abgabeordnung hilfsbedürftig ( nicht wirtschaftlich hilfsbedürftig ) so zahlt dieses Mitglied, das länger als 2 Jahre im VdK ist im Klageverfahren 25 Euro.
Meine Frau ist arbeiten. Ich habe seit 2013 kein Einkommen mehr. 2013 erfolgten weitere OPs, danach Beantragung der EM Rente, Widerspruch, Klage u.s.w. )
Ich erhalte jedoch eine MdE Rente. Muss diese Rente als monatliche Brutto Haushaltseinkünfte angegeben werden, oder ist diese Rente geschützt, so das nur das Bruttoeinkommen meiner Frau herangezogen werden kann?
Was wäre in meinem Fall, Personenhaushalt besteht aus 2 Personen ( meine Frau und ich ) die finanzielle Grenze, um wirtschaftlich hilfsbedürftig zu sein und wird meine MdE Rente zu dem Bruttoeinkommen meiner Frau mit herangezogen. Sollte es so sein, kann ich mir die Klage nicht leisten, denn es gehen ja Miete, Strom Wasser, Gas und weitere monatliche Fixkosten verloren, dass uns am Ende nicht viel erhalten bleibt. Doch wenn ich diese nicht angeben kann, was soll das dann?

Vielen Dank für eine sachdienliche Auskunft, hoffe, ich konnte euch erklären, was ich meine,

L.G.

sony
 
Hallo Sony,

so wie ich das verstehe - zumindest Deine Frage interpretiere, liegt es entsprechend an der Satzung des VdK - daher musst Du Dich mit denen auseinander setzen.

D. h. der VdK kann Dir nur sagen, wie er die Forderungen an Dich ermittelt.

Und wie Seenixe bereits geschrieben hat, die Klage vor dem SG ist kostenfrei.

Ich nehme an, dem VdK geht es um die Kosten des VdK-Rechtsanwalts.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Sony,

Ich verstehe deine Fragen nicht wirklich, da für mich das eine mit dm anderen nichts zu tun hat!
Die Gebühr für den Rechtsanwalt von der VdK wird doch von denen ermittelt!
Warum stellst du diese Frage nich dem VdK selber?
 
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