Hallo an alle Mitglieder,
ich habe da mal eine Frage. Ich möchte über den VdK eine Klage vor dem SG einreichen. Ich habe einen MdE/GdB Grad von 70%. Um nicht
den vollen Satz für die Klage zu zahlen, darf ja eine gewisse Verdienstgrenze nicht überschritten werden.
Mein Personenhaushalt besteht aus 2 Personen ( mich und meiner Ehefrau )
Ich beziehe eine MdE Rente und meine Frau geht normal arbeiten. Wie hoch darf der Betrag sein ( Rente + Bruttolohn meiner Frau ), um nicht den vollen Satz zahlen zu müssen, den ich mir eh nicht leisten kann.
vielen Dank und L.G.
sony
ich habe da mal eine Frage. Ich möchte über den VdK eine Klage vor dem SG einreichen. Ich habe einen MdE/GdB Grad von 70%. Um nicht
den vollen Satz für die Klage zu zahlen, darf ja eine gewisse Verdienstgrenze nicht überschritten werden.
Mein Personenhaushalt besteht aus 2 Personen ( mich und meiner Ehefrau )
Ich beziehe eine MdE Rente und meine Frau geht normal arbeiten. Wie hoch darf der Betrag sein ( Rente + Bruttolohn meiner Frau ), um nicht den vollen Satz zahlen zu müssen, den ich mir eh nicht leisten kann.
vielen Dank und L.G.
sony