Hallo ihr Lieben,
ich bin neu hier und habe mich auch schon ein bisschen durchgelesen, aber ich bin immer noch etwas ratlos.
Kurz zu meiner Vorgeschichte. Ich hatte 2007 einen schweren unverschuldeten Motorradunfall. Nach über 3 Jahren Krankenhaus und Reha habe ich 2010 versucht meine Arbeit wieder aufzunehmen. Das hat aber aufgrund der Unfallverletzungen nicht so geklappt, wie ich mir das vorgestellt habe. Ein Jahr später habe ich die Teilerwerbsminderungsrente eingereicht. Weil auch die Teilzeitbeschäftigung wegen der gesundheitlichen Einschränkungen nicht funktioniert hat, bekomme ich seit 2015 die volle Erwerbsminderungsrente.
In der Vergangenheit hat die gegnerische Versicherung, hier und da, also eigentlich nur nach anwaltlicher Aufforderung den Verdienstausfall ersetzt, also es gab nie regelmäßige Verdienstausfallzahlungen. Ich habe 2014 den Anwalt gewechselt. Dieser Anwalt hat dann, weil die gegnerische Versicherung nicht sehr kooperativ ist und die Zahlungen nur schleppend laufen, im Jahr 2018 u.a. wegen dem Verdienstausfall Klage eingereicht. Seit 2018 wurde auch kein Verdienstausfall mehr gezahlt. Bei dem Langericht habe ich die Klage gewonnen. Die Versicherung ist in Berufung gegegangen. Vor dem Oberlandesgericht gab es kürzlich eine Güte- und Verhandlungstermin. Es gibt jetzt eine Frist bis Mitte März um sich in allen Punkten einig zu werden, ansonsten spricht das Gericht ein Urteil. Die Entscheidung des Gerichts wurde auch schon, wie nachstehend aufgeführt, angedeutet.
So und jetzt zu meiner Frage:
Die Versicherung muss mir den Verdienstausfall nach der Nettolohnmethode erstatten, vierteljährlich im Voraus, inkl. aller tariflichen Gehaltserhöhungen für die Zukunft. Da heißt in meinem Fall: Nettolohn (wurde auch von meinem Arbeitgeber bescheinigt) ./. gesetzliche EM-Rente ./. EM-Rente aus einer Zusatzversorgungskasse = tatsächlicher Verdienstausfall ./. 10% berufsbedingte Aufwendungen ./. 10% Risikoabschlag (weil ich eine Vorerkrankung habe) = Verdienstausfall.
In einem Sozialen Netzwerk bin ich jetzt darauf gestoßen, dass man den Verdienstausfall versteuern muss bzw. in der Steuererklärung angeben muss. Gilt dieses auch bei der Nettolohnmethode ? Ich bin weder von dem 1. Anwalt noch von dem 2. Anwalt darauf aufmerksam gemacht worden. Auch bei den Gerichtsverhandlungen wurde das von den Richtern in keinem Wort erwähnt, dass der (Netto)Verdienstausfall versteuert werden muss und von der gegnerischen Versicherung sowieso nicht. Ich habe in der Vergangenheit die EM-Renten in der Steuererklärung angegeben und die Steuernachzahlungen müssen mir auch von der Versicherung erstattet werden. Aber die unregelmäßigen Verdienstausfallzahlungen habe ich aus Unwissenheit nie angegeben. Zumal ich auch nicht verstehe, warum ich auf einen Netto-Verdienst nochmal Steuern zahlen muss oder entsteht in diesem Fall für mich nicht ein steuerlicher Nachteil bzw. Steuernachzahlungen ? Und wenn ja, wie und wann muss die gegnerische Versicherung die Steuernachzahlungen ausgleichen ? Nach Vorlage der Einkommensteuerbescheide ? Und wie kann ich das für die Vergangenheit handhaben ? Und wo überhaupt muss man die Verdienstausfallzahlungen in der Steuererklärung angeben ? Es wäre schön, wenn mir jemand helfen kann, hier etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Vorab schonmal vielen Dank.
ich bin neu hier und habe mich auch schon ein bisschen durchgelesen, aber ich bin immer noch etwas ratlos.
Kurz zu meiner Vorgeschichte. Ich hatte 2007 einen schweren unverschuldeten Motorradunfall. Nach über 3 Jahren Krankenhaus und Reha habe ich 2010 versucht meine Arbeit wieder aufzunehmen. Das hat aber aufgrund der Unfallverletzungen nicht so geklappt, wie ich mir das vorgestellt habe. Ein Jahr später habe ich die Teilerwerbsminderungsrente eingereicht. Weil auch die Teilzeitbeschäftigung wegen der gesundheitlichen Einschränkungen nicht funktioniert hat, bekomme ich seit 2015 die volle Erwerbsminderungsrente.
In der Vergangenheit hat die gegnerische Versicherung, hier und da, also eigentlich nur nach anwaltlicher Aufforderung den Verdienstausfall ersetzt, also es gab nie regelmäßige Verdienstausfallzahlungen. Ich habe 2014 den Anwalt gewechselt. Dieser Anwalt hat dann, weil die gegnerische Versicherung nicht sehr kooperativ ist und die Zahlungen nur schleppend laufen, im Jahr 2018 u.a. wegen dem Verdienstausfall Klage eingereicht. Seit 2018 wurde auch kein Verdienstausfall mehr gezahlt. Bei dem Langericht habe ich die Klage gewonnen. Die Versicherung ist in Berufung gegegangen. Vor dem Oberlandesgericht gab es kürzlich eine Güte- und Verhandlungstermin. Es gibt jetzt eine Frist bis Mitte März um sich in allen Punkten einig zu werden, ansonsten spricht das Gericht ein Urteil. Die Entscheidung des Gerichts wurde auch schon, wie nachstehend aufgeführt, angedeutet.
So und jetzt zu meiner Frage:
Die Versicherung muss mir den Verdienstausfall nach der Nettolohnmethode erstatten, vierteljährlich im Voraus, inkl. aller tariflichen Gehaltserhöhungen für die Zukunft. Da heißt in meinem Fall: Nettolohn (wurde auch von meinem Arbeitgeber bescheinigt) ./. gesetzliche EM-Rente ./. EM-Rente aus einer Zusatzversorgungskasse = tatsächlicher Verdienstausfall ./. 10% berufsbedingte Aufwendungen ./. 10% Risikoabschlag (weil ich eine Vorerkrankung habe) = Verdienstausfall.
In einem Sozialen Netzwerk bin ich jetzt darauf gestoßen, dass man den Verdienstausfall versteuern muss bzw. in der Steuererklärung angeben muss. Gilt dieses auch bei der Nettolohnmethode ? Ich bin weder von dem 1. Anwalt noch von dem 2. Anwalt darauf aufmerksam gemacht worden. Auch bei den Gerichtsverhandlungen wurde das von den Richtern in keinem Wort erwähnt, dass der (Netto)Verdienstausfall versteuert werden muss und von der gegnerischen Versicherung sowieso nicht. Ich habe in der Vergangenheit die EM-Renten in der Steuererklärung angegeben und die Steuernachzahlungen müssen mir auch von der Versicherung erstattet werden. Aber die unregelmäßigen Verdienstausfallzahlungen habe ich aus Unwissenheit nie angegeben. Zumal ich auch nicht verstehe, warum ich auf einen Netto-Verdienst nochmal Steuern zahlen muss oder entsteht in diesem Fall für mich nicht ein steuerlicher Nachteil bzw. Steuernachzahlungen ? Und wenn ja, wie und wann muss die gegnerische Versicherung die Steuernachzahlungen ausgleichen ? Nach Vorlage der Einkommensteuerbescheide ? Und wie kann ich das für die Vergangenheit handhaben ? Und wo überhaupt muss man die Verdienstausfallzahlungen in der Steuererklärung angeben ? Es wäre schön, wenn mir jemand helfen kann, hier etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Vorab schonmal vielen Dank.