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Verdienstausfall / Nettolohnmethode / Einkommensteuer / Steuerberater

Hallo Scheitholz,
es gibt hier leider sehr viele Fallen beim Thema Abfindung.
Die Versicherung oder auch der Richter sollte man unbedingt auf eine Aufteilung drängen, denn sonst muß man den Gesamtbetrag versteuern!
Ich kenne leider einen Fall, das Opfer bekam 400000 € vom Richter zugesprochen, leider ohne Aufteilung in Teilbeträge.
Das Opfer hat die 400000€ nicht versteuert und bekam Jahre später eine Steuerprüfung.
Ergebnis: Steuernachzahlung von, ich glaube es waren, 250000€. Zuzüglich 0,5% pro Monat also 6% Verzugszins im Jahr.
Dazu eine Verurteilung als Straftäter wegen Steuerhinterziehung.

Leider sind viele Anwälte nicht engagiert genug, diese Aufteilung bei den Versicherungen einzufordern.
 
Hallo Fahradunfallopfer,

das ist traurig aber leider auch ein Stück weit blauäugig. Das mindeste was das Unfallopfer hätte machen können, wäre selbstständig eine Aufteilung vornehmen. Es hätte die Vorderungen aus der Klageschrift mit dem zugesprochenen Geld ins Verhältnis setzen brauchen. Somit wäre das ganze vermutlich bei weitem nicht so dramatisch ausgegangen.
Ich denke, es wäre wirklich hilfreich, wenn wir unser ganzes Wissen mal zusammenfassen und eine Art Leitfaden erstellen. Es gibt nach einem Unfall so viele organisatorische Dinge, die man beachten sollte, das kann man gar nicht alles wissen. Ich habe gesehen, dass es soetwas ähnliches schon gibt. Ich habe aber keine Ahnung, wie weitreichend die Informationen sind.

Gruss
Scheitholz
 
Hallo Fahrradunfallopfer,

Jetzt bin ich aber baff !!
Eine 400.000 Euro Klage wurde ausgeurteilt und in der Klageschrift wurden keine Anspruchssummen
aus Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder ähnlichem aufgelistet oder benannt ?
Das glaube ich nicht !

VG-D
 
Hallo,

warum müssen hier drei verschiedene Diskussionen in einem Thread geführt werden?
Ich versuche jetzt das ganze mal etwas zu Entzerren.
Ursprünglich ging es um Steuern.

Zum Haushaltsführungsschaden bitte hier entlang

Gruß von der Seenixe
 
Hallo an alle,
kann mir jemand sagen, ob eine Unfallopfer, das bis zum Unfall selbständig war und durch den Unfall 100% EU wurde, also Erwerbsunfähigkeitsrente unbegrenzt bekommt, einen "Verdienstausfall" sprich den entgangenen Gewinn aus dem zwar noch bestehenden aber seit dem Unfalltag ruhendem Gewerbe gegenüber der Beklagten (gegnerische Haftpflichtversicherung) geltend machen kann? Kann die Beklagte Haftpflichtversicherung so argumentieren, daß ja anstatt des entgangenen Gewinnes die Sozialträger (hier der Rentenbund) die EU-Rente bezahlt und das UO ja gar keine "Verdienstschaden" erlitten hat? Hier geht es um einen Zivilprozess.
Gruß Bobb
 
Hallo Bobb,
bitte mach dafür einen neuen Thread auf, da Selbstständige nach der Bruttolohnmethode entschädigt werden.
Hier geht es um die Nettolohnmethode.
Danke
 
Hallo, soory war lange nicht mehr On.

Endlich ist ein Urteil gefällt worden.

Mai 2019. Mit einem Feststellungsurteil.
 
Hallo EES- ES

Kannst uns bitte etwas mehr mitteilen zu dem Urteil, wenn es rechtskräftig ist?

LG
 
Ich muss hierbei, etwas erwähnen. Ich hatte schon mal ein Urteil, von Dezember 2009, wo gerichtlich Festegestellt wurde, dass ich ohne den Unfall Diplom Kaufmann geworden wäre.

Die erste Klage wurde Mai 2007 eingereicht, Urteil war Dezember 2009.

Die 2 Klage wurde 2011 eingereicht und das Urteil war Mai 2019, mit einem Festestellungsurteil.

In dem Urteil heißt es, wiederum dass ich Ohne den Unfall Dipolm Kaufmann geworden wäre, aber trotzdem beschrenkt Arbeitsfähig wäre, daher haben Sie von meinem Fiktiven Einkommen, als Diplom Kaufmann X Betrag abgezogen.

Der Betrag wurde dann von 2019 bis zum Rentenalter angegeben (Feststellungsurteil), Heißt es jetzt, dass ich keine Ansprüche mehr auf gehalterhöhung habe?

Die Gegenseite (Versicherung), hat das Urteil nur zum Teil akzeptiert, Sie wollen die Sozialversicherungsbeiträge nicht übernehmen, aber dass ist eine andere Sache.

Ich will nur Wissen, ob ich kein Anspruch mehr habe, auf Gehaltserhöhung, die ich natürlich einklagen müsste.

Kann mir Bitte jemand, hierbei Helfen.

Mein Problem ist, Die Gegenseite, hat nach dem Urteil von Dezember 2009, anstandlos bis Sepetember 2014 Bezahlt, nur ab Oktober 2014, hat die Versicherung, die Zahlung um 2/3 gekürzt, deswegen war es mir wichtig, mit der Feststellungsklage.

Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe

Wenn ich kein Anspruch auf Gehaltserhöhung hätte, wegen dem Festestellungsurteil, weil da der gleiche Betrag bis zum Rentenalter steht, ist es nicht dann Gesetzeswidrig, weil es gegen dás GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ wiederstösst.

Wegen der Steuer, es gibt ein neues Urteil, dass nur nebenbei


Wenn der Unfall, als Kind war, wäre das Fiktive Einkommen nicht Steuerbar (Steuerpflichtig), bei arbeitstätigen, wäre es anders.

Wenn ich das Urteil richtig gelesen habe.
 
Hallo,

Um Deine Frage beantworten zu können muß man entschieden mehr wissen. Da kommt es auf jedes Wort an. Auch bei dem Urteil läßt mich die Entschädigung nach Schweizer Recht sofort daran denken, dass in jedem Land das Steuerrecht anders ist und was da dann einbezogen wurde und was nicht, läßt sich sehr schwer verallgemeinern.
Wenn bei Dir festgestellt wurde, dass bis zum Rentenalter die Differenz zwischen ursprünglichem Verdienst und Diplom-Kaufmann auszugleichen ist, dann solltest Du an den durchschnittlichen Gehaltserhöhungen der Branche teilnehmen. Was sagt Dein Anwalt dazu?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe, vielen dank für die schnelle Antwort.

Ich wollte zuerst Informationen Sammeln, bevor ich mit meinem Anwalt darüber rede, vorläufig hat er nur dass gesagt, was im Urteil steht, dass ich immer den gleichen Betrag bekommen werde.

"Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner den Kläger von den steuerlichen Belastungen freizustellen haben, die dieser aufgrund der Zahlungen aufgrund Ziffer 4 und 5 an das Finanzamt abzuführen hat. Es wird weiterhin festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu zahlen haben, die sich aus den Zahlungsverpflichtungen aufgrund Ziffer 4 und 5 ergeben."

Aber wie gesagt, was ist dem Gleichbehandlungsgrundsatz, jeder Arbeitnehmer/in bekommt Gehaltserhöhung!

Ich bin durch das Urteil eh schon schlechter gestellt, da ich Unfallbedingt eh nicht arbeitsfähig bin
 
Hallo, hab hoffentlich den Satz gefunden.

IX. Der ebenfalls auf Feststellung gerichtete Antrag zu 9.) ist unzulässig, da etwaige Gehaltssteigerungen bereits bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente (Antrag zu 7.) zu berücksichtigen waren. Die insofern erhobene Leistungsklage (§ 258 ZPO) ist vorrangig gegenüber der begehrten Feststellung. Insofern fehlt es daher an dem erforderlichen Feststellungsinteresse.

Was bedeutet was, hab ich jetzt Anspruch auf Gehaltserhöhung?

Were euch sehr dankbar, wenn ihr mir hierbei weiter helfen könntet.

Die Berufung ist Mär 2023.


Würde gern vorher mit meinem Anwalt darüber reden, wegen der Klage auf Gehaltserhöhung.

ich bedanke mich schon mal im voraus für eure Hilfe
 
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