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Verdienstausfall / Nettolohnmethode / Einkommensteuer / Steuerberater

Bedingungen für Verdienstausfall?

Oh man, was da alles an Einzelheiten zu beachten ist - würde ich nie drauf kommen.

Darf ich bei der Gelegenheit die Erfahrenen mal nach allgemeinen Bedingungen für einen Verdienstausfallschaden fragen?

Muss in jedem Fall bereits ein Arbeitsvertrag bestehen, oder reichen auch "Anhaltspunkte" aus?

Bei mir würde es um
- einen im Vorjahr beendeten bzw. pausierten Nebenjob
- ein angedachtes duales Studium im Folgejahr (Sicherheitsbehörde) ohne(!) bisher vorliegende Bewerbung
- evtl. ein FSJ im Sport
gehen.

Der einigen bekannte Anwalt "Q. & Partner" hat zu meiner Erstanfrage behauptet, es würden Anhaltspunkte auch für in naher Zukunft versäumte Einkommen ausreichen. Das scheint mir aber sehr optimistisch formuliert zu sein?
 
Hallo an alle,
mir hat mein Anwalt gesagt, daß es dem Gericht egal ist, ob die Schadensersatzsumme als Schmerzensgeld oder aufgesplittet (Schmerzensgeld und Verdienstausfall und Krankheitskosten etc.) ausgezahlt wird. Schmerzensgeld ist bekanntlich nicht steuerpflichtig und kann auch von anderen Sozialversicherungsträgern nicht herangezogen werden.
Gruß Bobb
 
hallo,

das thema ist ja schon etwas älter. trotzdem - ein gedanke zu der feststellung

mir hat mein Anwalt gesagt, daß es dem Gericht egal ist, ob die Schadensersatzsumme als Schmerzensgeld oder aufgesplittet (Schmerzensgeld und Verdienstausfall und Krankheitskosten etc.) ausgezahlt wird

dem gericht mag das egal sein (was sicher auch nicht so ist, es wird den anträgen und feststellungen der parteien gemäss zu entscheiden haben). aber wem es nicht egal ist, sind die jeweiligen anspruchsgegner. erstens muss auch dort rechenschaft abgelegt werden, wofür beiträge und gelder verwendet wurden. zweitens hätten sie bei einer "offenen" deklarierung der summen keine rechtssicherheit über geleisteten schadensersatz. der geschädigte könnte stets mit dem argument kommen, es wäre alles schmerzensgeld, sonstige schadensposten sind noch offen und würden ein weiteres mal eingefordert.

aber wie erwähnt ist es sicher auch dem gericht nicht egal, denn der anspruchsteller muss schliesslich seine schadenspositionen darlegen und/oder beweisen, ein schmerzensgeld kann und muss auch das gericht anhand der schädigung/-sfolgen festlegen anhand bestehender merkmale.


gruss

Sekundant
 
Hallo,

ich möchte meinen Senf aucvh kurz zugeben. Selbst wenn es dem Gericht egal sein sollte, dem Finanzamt ist es keinesfalls egal. Schmerzensgeld dürfen sie nicht berücksichtigen, aber Verdienstausfall fällt voll unter die Steuer. Es ist immer zu empfehlen genau definieren zu lassen, was für was ist.

Gruß von der Seenixe
 
hab ich doch glatt vergessen. so nachlässig bin ich geworden ... :eek:

aber natürlich hast du recht, @seenixe und es hätte daher auch unangenehme nachfragen, deklarierungen und neuen aufwand zur folge. ausserdem wäre auch mit einer überhöhten schätzung zu rechnen.


gruss

Sekundant
 
Cave, hier droht eine Straftat
§ 370 AO
Vorsätzliches Verschleier eines steuerlichen Sachverhalts ist eine Steuerhinterziehung
Bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe
 
wenn man zuvor keinen Steuerberater hatte, müssen die Kosten hierfür auch vom Schädiger ersetzt werden.

Hallo zusammen,
Wo finde ich einen Nachweis, das die Steuerberaterkosten für die Einkommenssteuererklärung, bzw auch evt. weitere Kosten für den Steuerberater, für Berechnung der Steuermehrbelastungen und Schriftverkehr mit der Versicherung und Beratung ersetzt werden müssen?
Zur Zeit zahlt die Versicherung nicht mehr, bzw antwortet nicht mehr auf die Briefe meines Anwalts, weil wir gerade andere Posten vor Gericht klären.
Grüße
Mellum
 
Hallo Mellum,

die Kosten von unserem Steuerberater wurden nicht übernommen!
Argument, hätten wir auch selber machen können!
 
Hallo,

die Steuerberatungskosten können in der Steuererklärung selbst eingesetzt werden und damit steuerlich geltend gemacht werden.
Allerdings ist die Verweigerung der Übernahme der Kosten durch die Versicherung meiner Meinung nach rechtlich nicht zulässig, da gerade solche Berechnungen nicht zum Tageswerk der meisten Menschen gehört. Und die Forderung mußte bei der Versicherung dediziert gestellt werden.
Sie können dies erst einmal ablehnen, aber bei einer eventuellen Klage würde ich dies sofort mitr auf die Rechnung setzen.


Gruß von der Seenixe
 
Die Kosten eines Steuerberaters werden genau dann übernommen, wenn man sich von Finanzamt eine Bestätigung geben läßt, in der bescheinigt wird, das man die ESt-Erklärungen bis zum Zeitpunkt des Unfalls immer selbst gemacht hat. Dann muss die Gegenseite für die Kosten aufkommen.
Was diese auch ohne Widerrede tun wird und auch bei mir gemacht hat.

Zum Thema Aufschlüsselung der Summe:
Da rate ich dringenst und unbedingt dazu. Warum?
Wie schon richtig angemerkt wurde, sind Teile der Summe steuerpflichtig (Verdienstausfallersatz) und andere nicht (Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden z.B.).

Die beiden letzteren Positionen sind auch Hartz-IV sicher!!! Ganz ganz wichtig!
 
Hallo Fahrradunfallopfer,

das mit der Aufgliederung der Summe ist genau der entscheidende Punkt. Hier lauert die große Gefahr für Unfallopfer, welche nicht ausreichend informiert sind. Die Versicherungen reiben sich dann die Hände, wenn im Nachgang wir Opfer noch vom Finanzamt durch die Mangel gedereht werden. Ok, das ist eine böswillige Unterstellung. Den Versicherungen geht es immer nur um das Geld, daher soll mal schön das Unfallopfer die Aufteilung vornehmen und nach eigenem Ermessen das Finanzamt und somit die Gesellschaft beduppen.

Gruss
Scheitholz
 
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