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Verdienstausfall / Nettolohnmethode / Einkommensteuer / Steuerberater

Hallo roll,

woher weist du, dass die VS dir den Verdienstausfall als Netto ausbezahlt?
Eigentlich kann Sie das gar nicht! Weil deine ganzen Finanzen nicht bekannt sind!
Oder du verlangst nach Steuererklärung die zu entrichtenden Steuern von der VS nach!
 
Anhand vom fiktiven Netto
Bescheidigung i. d. R. des oder des früheren Arbeitgebers, dass ist immer noch die Regel (modifizierte Nettolohnmethode)

Bei Selbstständigen wird i.d.R nach der Bruttomethode abgerechnet. Dies liegt u. a. daran, dass im Gegensatz zum Arbeitnehmer der Selbstständige keine Sozialabgaben - Lohnsteuer zahlt. Die Berechnung ist oft in diesen Fällen aufwändig, da ein Vergleich gezogen werden muss, was der Selbstständige hypothetisch verdient hätte und was er konkret verdient hat.


http://www.verkehrslexikon.de/Texte/VerdienstausfallBruttoNetto.php

https://books.google.de/books?id=qo...nepage&q=bruttomethode schadensersatz&f=false

Jetzt kann ggf. je Konstellation ein "Aber" kommen:D:confused:
 
Hallo roll,

woher weist du, dass die VS dir den Verdienstausfall als Netto ausbezahlt?
Eigentlich kann Sie das gar nicht! Weil deine ganzen Finanzen nicht bekannt sind!
Oder du verlangst nach Steuererklärung die zu entrichtenden Steuern von der VS nach!

Naja das weiß ich, weil ich es netto auf mein Konto bekomme... Das war ja meine Frage auch, wie es mit der VS gehandhabt wird. Und das ist ja die Ausgangssituation von diesem Thread, ob ich hier noch was nachfordern müsste von der VS.
 
Hallo Lara L.1981

großen Dank an Dein stetiges Engagement bei dieser Thematik.
Kannst Du mir noch mal bitte texten, ab wieviel Euro man bei dem Verdienstausfall- Steuern abführen muß, bzw. dieses angeben muß?
BITTE nicht 100 Links, sondern nur kurz und schnittig ein paar Zahlen.

Muss ich dieses letztere irgendwo angeben? ab welcher Höhe?

Ja, du musst es immer.... als Schadenersatz oder Lohnersatzleistungen angegeben.
Dein RA oder Versicherung muss dir die Netto-Summe Titulieren und dann kannst du auch ggf. bei der FA- Beratung mal vorsprechen.

1.
Nach § 24 Nr. 1a EStG gehören zu den Einkünften auch Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene steuerpflichtige Einnahmen gewährt worden sind.

2.
BG -Unfallrente- DRV- Verdienstausfall

Der Steuergrundfreibetrag In 2016 beträgt 8.652 € und 17.304 € für Verheiratete!

Die Rente und Verdienstausfall bleiben im Boot, aber:

§ 3 Nr. 1a des Einkommenssteuergesetzes
In Einzelfällen ist es möglich, dass geprüft werden muss, ob Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG unterliegen. In einem solchen Fall bleibt die Leistung steuerfrei, jedoch erhöht sich unter Umständen der Steuersatz für das restliche Einkommen. Welche Einkünfte konkret dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wird im § 32b des EStG geregelt.

Resümee:
Ob du Steuern zahlen musst (die du der geg. Versicherungen in Regress stellen kannst) hängt von vielen Faktoren ab (Verheiratet - höhe der Entschädigung- außergewöhnliche Belastungen usw.) und kann nicht Pauschal beantwortet werden. (Steuerberater-Steuerhilfeverein kann vorab antworten geben)

Grüße
Siegfried21
 
Hallo roll,

nur weil du es netto auf deinem Konto siehst, sagt noch lange nichts über die Verteuerungsart aus!
Beispiel:
Eine Rente bekommst du auch netto aufs Konto!
Spätestens wenn du den Jahreslohnsteuerausgleich machst, wachst du auf!
Die Rente muss noch versteuert werden!

Hallo Siegfried21,

vielen Dank für deinen Post!
Ganz wichtig ist dein letzte Absatz!
 
Bin auch NOCH in einem Endlosen Rechtsstreit, wegen Verdienstausfall.

Habe bis September 2014, auch immer Nettozahlung bekommen plus KV Beiträge.

Ich an Eurer stelle würde da sehr genau Aufpassen, wegen der Einkommenssteuer, viele Richter übersehen es oder wird gar nicht beachtet!

Ach wenn es ein Fiktiver Verdienst ist, ist es Steuerpflichtig.

Wie gesagt, bin wegen der Sache seit 2011 im Rechtsstreit, mal sehen wann es Endet ... und was das Finanzamt später dazu sagen wird, da ich bisher kaum Steuern auf mein Verdienstausfall bezahlt habe, da mir die Versicherung "nur" alles auf Netto Basis überwiesen hat.

Was mich hier stört, die Versicherung, überweist den Unfallopfern alles auf Netto Basis ohne Steuern und wenn es deswegen ärger gibt vom Finanzamt, muss der/die Unfallopfer ALLEINE dafür gerade stehen, obwohl er/sie nichts damit zu tun hat.
 
Habe bis September 2014, auch immer Nettozahlung bekommen plus KV Beiträge.

Ich an Eurer stelle würde da sehr genau Aufpassen, wegen der Einkommenssteuer, viele Richter übersehen es oder wird gar nicht beachtet!

... leider auch viele Anwälte :mad:

Ach wenn es ein Fiktiver Verdienst ist, ist es Steuerpflichtig.

Wie gesagt, bin wegen der Sache seit 2011 im Rechtsstreit, mal sehen wann es Endet ... und was das Finanzamt später dazu sagen wird, da ich bisher kaum Steuern auf mein Verdienstausfall bezahlt habe, da mir die Versicherung "nur" alles auf Netto Basis überwiesen hat.

Oha, dass Du da mal nicht in Schwierigkeiten gerätst.
Das FA verlangt 0,5% Verzugsszinsen pro Monat, das sind 6% im Jahr.
So viele Zinsen hätte ich auch mal wieder gerne mehr.

Such Dir schnellstens einen guten Steuerberater.

Zu dem Thema, auch wer den Steuerberater bezahlt, ob man selbst oder die Versicherung, steht alles hier im Forum bzw hier im Thread.
 
Ich weiß nicht mal, ob die Versicherung die Beiträge an das Finanzamt abführt. Ich bekomme den Verdienstausfall als netto gezahlt. Mein Steuerberater meinte, er gibt dies aber als brutto in der Steuererklärung an.

Also keine Ahnung ob das so korrekt ist was die Versicherung macht. Wenn ich das oben lese, dann müssten die mir doch mehr zahlen?

Ja , Ja und Vielleicht..
Die Versicherung führt da mal gar nichts ab. Die wartet bis Du wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis sitzt. Das ist für die am Billigsten. Da muß jeder selber aktiv werden.
Die Angabe beim FA ist korrekt, und die Versicherung müsste eventuell mehr zahlen. Aber ich kenne Deinen Steuerfall nicht, daher kann man so keine Aussage treffen. Siehe meine Beiträge oben mit Beispielen.

So und nun hab ich den ganzen Vorgang einem Steuerberater übergeben gehabt, der sich darum kümmern soll. Im Endeffekt kommen dabei keine Belastungen für mich raus, sondern vielleicht mal 20! Euro was ich wieder bekommen habe.

Steuern sind für mich ein Buch mit 7 Siegeln :eek::D

Was kann ich jetzt meinem Steuerberater sagen, was zu tun ist? Zudem wäre auch die Frage, wie der Haushaltsführungsschaden bei der Steuer anzugeben ist. Als reines Einkommen?

Der Haushaltsführungsschaden ist kein steuerbares Einkommen.
Ich würde den Steuerberater wechseln, der scheint kein Bock zu haben es korrekt zu berechnen. Druck ihm im Notfall den Thread hier aus und zeige ihm meine Beispiele.

Ich habe das trotz Maulen von der Versicherung so gemacht.
Versicherung hat dann auch immer schön brav nach dem ersten Maulen gezahlt. ;)
Warum? Weil diese wissen, dass diese verlieren würden.
Aber sie versuchen es halt. :mad: Jedes Jahr. :mad:

Soll ich meinen Steuerberater fragen ob er weitere solche Fälle bearbeiten will?

Nochmal, hier ist das wichtige Urteil dazu, siehe meinen ersten Post:

BGH v. 24.09.1985:
Die Ersatzpflicht des Schädigers umfasst bei der Nettolohnberechnung zusätzlich auch die darauf entfallenden Steuern.


Klar?
 
Zuletzt bearbeitet:
...und nicht zu vergessen sind noch Kranken- und Pflegeversicherung. Wer es nicht geschafft hat in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen oder weiterhin Pflichtversichertes Mitlglied ist und "nur noch" als freiwillig versichertes Mitglied geführt wird, darf auf den Verdienstausfall auch noch die Sozialbeiträge in voller Höhe selbst zahlen.

Gruß
tamtam
 
Habe da noch einmal eine Frage zur Berechnung. Es geht demnächst für mich vor Gericht los.

Es wird Netto abgerechnet. Derzeit bin ich noch Steuerklasse 1. Wenn sich mein Familienstand nun ändern würde, könnte ich ja auch die Steuerklasse 3 oder 4 haben, was mich eigentlich besser stellen würde als die 1.

Kann ich das auch geltend machen gegenüber der Versicherung? Mein Anwalt meinte, dass es wohl keine Auswirkungen haben würde, da sich nur die Steuerabgabe ändern würde, jedoch nicht das Nettoeinkommen. Also nur eine Angabe in der Steuererklärung. Das finde ich jedoch nicht richtig.

Das bisherige Netto wird ja auch aus einem Brutto berechnet, in dem ich Steuerklasse 1 bin. Warum sollte ich dann nach Eheschließung nicht auch die 3 z.b. nehmen.. Also das Nettoeinkommen zurück rechnen zum Brutto und dann mit den neuen Daten errechnen...

Wisst ihr wie sich das verhält oder was richtig ist?
 
Meine Meinung als rechtlicher Laie:
Maßgebend sind die Fakten am Unfalltag.

Wenn man sich danach verheiratet, ohne das es vor dem Unfall angekündigt war, kann es nicht zu Lasten der Versicherung gehen.

Aber ich habe einen anderen Ansatzpunkt:
Warum wird nicht die Bruttolohnmethode gewählt? Auch diese ist möglich.
Dann würde die Änderung der Steuerklasse berücksichtigt werden. So hoffe ich wenigstens.

https://www.haufe.de/finance/financ...-verdienstausfall_idesk_PI11525_HI506431.html

https://www.nwzonline.de/entgangene...ersatz-bruttolohnmethode_a_1,0,512255024.html
 
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