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Verdienstausfall / Nettolohnmethode / Einkommensteuer / Steuerberater

Hallo EES

Geht es darum, dass du eine „Klausel“ im eigenen Urteil ändern willst oder willst du ein bestehendes Urteil angreifen? Ich habe es noch nicht kapiert, entschuldige.

Dass Lohn/Gehaltserhöhungen zu berücksichtigen sind, ist auch hinsichtlich der SV-Beiträge, insb. Rente, wesentlich, niedriges Gehalt bleibt niedrige Rentenzahlung, in einer Arbeitsbiografie wäre eine Steigerung anzunehmen, kein Sinken (inflationsbereinigt betrachtet). Wenn ich dich richtig verstehe, endet die Zahlung mit Eintritt in Altersrentenalter. (Zahlung der SV-Beiträge aber wohl nicht.)

Sorry, ich hoffe, ich verwirre nicht, ich schreibe ins Blaue …

LG

Nachtrag: @KoratCat hat doch auch mal mit dieser Frage zu tun gehabt, dass bei ihm Gehaltssteigerungen ausgeschlossen waren, wenn ich mich richtig erinnere. Vielleicht kann er was dazu schreiben?
 
Moin Moin,

mit 100% kommt man hierbei nie heraus.

Was ich ohne den Unfall geworden, kann man so oder so sehen.
Die geg. Versicherung kann immer Abzüge machen und blockieren.
Ich habe einen ganzen Hasenstall von Urteilen von den letzten 30 J.

Oft kann eine Vergleichsverhandlung mit der geg. Versicherung
auch wenn man Abzüge schlucken muss, aber natürlich
Verkaufen sollten man sich auch nicht lassen.

Ich hatte damals, als ich die EMR etc. bekommen habe, mit der
Versicherung ein Betrag X ausgehandelt und gut.

Natürlich mit Abschlägen, aber ich hatte auch das Geld, konnte damit was anfangen
und hatte-habe mehr Lebensqualität.

Der DRV Regress läuft und das fiktive Bruttogehalt (Vergleichsperson) vom ehem. Arbeitgeber wird alle zwei Jahre
auf mein Rentenkonto eingespielt und gut.

Grüße
 
Der DRV Regress läuft und das fiktive Bruttogehalt (Vergleichsperson) vom ehem. Arbeitgeber wird alle zwei Jahre
auf mein Rentenkonto eingespielt und gut.
Das Problem bei @EES-ES ist doch, dass er in dem Beruf (Diplom-Kaufmann) nie tätig gewesen ist, woher soll man die Vergleichsperson nehmen, mit diesem Abschluss kann man einen Konzern führen oder den Familienbetrieb der Eltern. Es gibt so viele Möglichkeiten.

Es gibt sicherlich Methoden das Einkommen, dass er bekommen hätte zu ermitteln, nur jedem Betroffenen wird man da nicht gerecht. Wenn man z.B. zwei Abteilungsleiter in der gleichen Firma hat, ist dies schon einfacher. Das ist meine Meinung als Laie.

Herzliche Grüße,
KS 1973
 
Hallo KS

Es geht doch aber nicht um die Vergleichsperson bzw das Vergleichsgehalt, sondern um die (nicht oder doch) unterbliebene Gehaltsanpassung. Das sehe ich als zwei verschiedene Dinge an.

LG
 
Hallo, danke nochmal für die schnellen Antworten.




Mein Unfall war im Kindesalter, noch vor der Einschulung, die Sache hatte ich schon mal hier erläutert.




Habe Geschwister, Sie alle haben Studiert usw., bei mir war die Prognose, da ich durch den Unfall Schädelbruch hatte, wäre etwas Hirnmasse/Hirnflüssigkeit ausgetreten, .... Wie gesagt, die Prognose war, Ohne Unfall wäre ich Diplom Kaufmann geworden.




Die Gegenseite ist in Berufung gegangen, nicht ich, dass Verfahren hatte dast 10 Jahre gedauert, deswegen war ich glücklich, dass es 2019 überhaupt zum Urteil kam, hatte kaum noch Kraft, weiter zu kämpfen.




Meine Frage ist, kann ich wegen dem Urteil, nicht mehr auf Gehaltserhöhung Klagen?




Mein damaliger Anwalt, hatte nur immer gesagt, da kein Richter in die Zukunft schauen kann, die Gehaltserhöhung genau prognostizieren kann, müsste ich, immer wieder Klagen.




Nur jetzt wegen dem Urteil von 2019, bin ich etwas durcheinander, weil da die Nettosumme bis 2044 (Rentenalter) steht.




Deswegen auch die Frage, ob ich noch Anspruch

auf Gehaltserhöhung habe. Wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz.







Dass ich Abstriche machen muss, mach ich schon, bin Arbeitsunfähig/nicht Vermittelbar, trotzdem wurde ein fiktives Einkommen Abgezogen von dem Einkommen als Diplom Kaufmann.

Dass ich nie zu 100 % auf eine Summe komme, Abstriche machen muss, dass ist schon klar, wie gesagt, es geht nur um die Frage, ob dass momentane Gehalt auch für die Zukunft gilt, also keine Gehaltserhöhung.

LG ESS
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
Du hast Anspruch auf dieAnpassung des Gehalts auch bei Prognosedaten. Hast Du Dich bereits mal an die Versicherung gewandt und die Forderung gestellt? Immer nur Rückwirkend also erst einmal für die letzten 3 Jahre ? Wenn Du da eine Antwort hast, kannst Du gegen die Aussage der Versicherung vorgehen. Ja, es wird immer wieder eine Forderung gestellt werden muß, allerdings sollte das dann jetzt schneller funktionieren.
Also nichts in die Zukunft sondern immer nur für vergangene Zeiträume einfordern.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo ESS,

wie Deine "berufliche Karriere" mit Gehaltserhöhungen aussehen / ausgesehen hätten, dies kann ich nicht beurteilen.

Aber de facto, würde ich so argumentieren: als Kaufmann arbeitest Du in einer Firma / Konzern, welcher organisiert ist.

Durch die Organisation = Gewerkschaft gibt es natürlich auch immer wieder Tariferhöhungen.

Die Metaller sind ganz oben an der Spitze. Jetzt liegt es bei Dir, diesen anzuführen oder z. B. einen Mittelwert aus Metall, IG Chemie, Verdi etc. zu bilden und diesen einzuklagen.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Seenixe und Kasanda, vielen dank für die Informationen.

Mir ging es eher darum, in der Berufungsverhandlung, hatte die Richterin, erwähnt, dass zukünfig die genannte Summe (Betrag), durch Inflation, immer weniger Wert werden, ich deswegen mich Abfinden lassen sollte.

Vielen dank nochmal, für eure Hilfe.

LG

ESS
 
Hallo ESS,

die Abfindung ist das schlechteste was Du machen kannst.

Somit ist absehbar, dass die Richterin "Deinen Fall" entgültig schließen möchte und auf welcher Seite sie steht :cool:

Bedenke bitte, wenn Du z. B. einen Haushaltsführungsschaden angibst, die Kosten für die Reinigungsdame z. B. von 17 Euro auf 20 Euro steigen, dann kannst Du dies bei der HPV geltend machen.

Lässt Du Dich abfinden, dann zahlst Du dauerhaft von Deiner Abfindung drauf.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

meine Sache ist etwas anders, das Schmerzensgeld, weil der Unfall. im Kindesalter war, wurde Abgefunden, es geht nur noch um den theoretischen Verdiensausfall.

Da ich nicht alle "Schaltjahre" auf eine Gehaltserhöhung Klagen will, da die Versicherung, nie freiwillig, einer Erhöhung zustimmt.
Auf dauer hätte ich auch den nerv nicht dazu.

Laut meinem Anwalt, wäre die Richterin, auf meiner Seite.

Das eine Abfindung eine der schlimmsten Ideen ist, dass weiß ich auch, aber so komm ich kaum ein Schritt weiter, wenn ich immer Klagen muss auf Gehaltserhöhung.

Mir ging es nur um die Gehaltserhöhung, ob ich Anspruch darauf habe, wegen der Leistungsklage.

Ich bedanke mich nochmal herzlich bei Ihnen Kasandra.
 
Hallo, nocheinmal eine blöde Frage,

auf welches Gesetz kann ich mich beziehen, wegen der Gehaltsanpassung ?

Gleichbehandlungsgrundsatz ! oder gibt es noch ein Gesetz ?

Ich bedanke mich schon mal im voraus für eure Antworten.
 
Hallo,
Es gibt kein Recht auf eine Gehaltserhöhung. Arbeitgeber müssen Dir nicht mehr zahlen oder den Verdienst erhöhen. Entscheidend ist die Gehaltsverhandlung. Wer hier überzeugt und gute Argumente liefert, verdient mehr. Das gilt selbst bei Kollegen im selben Job. Das mag unfair erscheinen, doch Anspruch auf Lohngerechtigkeit gibt es nicht.
Trotzdem sollten gerade im gerichtlichen Verfahren Gehaltsanpassungen Bestandteil des Urteils oder Vergleichs werden.
Es ist Dein Verhandlungsgeschick.

Gruß von der Seenixe
 
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