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Verdienstausfall / Nettolohnmethode / Einkommensteuer / Steuerberater

Hallo Kasandra,

meine Sache ist etwas anders, das Schmerzensgeld, weil der Unfall. im Kindesalter war, wurde Abgefunden, es geht nur noch um den theoretischen Verdiensausfall.

Da ich nicht alle "Schaltjahre" auf eine Gehaltserhöhung Klagen will, da die Versicherung, nie freiwillig, einer Erhöhung zustimmt.
Auf dauer hätte ich auch den nerv nicht dazu.

Laut meinem Anwalt, wäre die Richterin, auf meiner Seite.

Das eine Abfindung eine der schlimmsten Ideen ist, dass weiß ich auch, aber so komm ich kaum ein Schritt weiter, wenn ich immer Klagen muss auf Gehaltserhöhung.

Mir ging es nur um die Gehaltserhöhung, ob ich Anspruch darauf habe, wegen der Leistungsklage.

Ich bedanke mich nochmal herzlich bei Ihnen Kasandra.
Guten Morgen,

sehe ich das richtig, dass das Berufungsverfahren noch läuft? Wenn nur die Vergangenheit betroffen ist, gehört m. E. unbedingt eine Öffnungsklausel für den Zeitraum danach ins Urteil/Vergleich. Auch wenn Du gegenwärtig verständlicherweise prozesserschöpft bist. Im Übrigen:

Hallo,
Du hast Anspruch auf dieAnpassung des Gehalts auch bei Prognosedaten. Hast Du Dich bereits mal an die Versicherung gewandt und die Forderung gestellt? Immer nur Rückwirkend also erst einmal für die letzten 3 Jahre ? Wenn Du da eine Antwort hast, kannst Du gegen die Aussage der Versicherung vorgehen. Ja, es wird immer wieder eine Forderung gestellt werden muß, allerdings sollte das dann jetzt schneller funktionieren.
Also nichts in die Zukunft sondern immer nur für vergangene Zeiträume einfordern.

Gruß von der Seenixe

Wieso eigentlich NICHT (auch) für die Zukunft? Könnte nicht ein Vergleichswert „eingebaut“ werden? Auf Inflationsrate wird sich gegenwärtig kein Versicherer einlassen. Aber irgendein auszuhandelnder Gehaltsindex...

Wäre natürlich schön, das gleich ins Verfahren mit einfließen zu lassen, dann braucht’s die oben genannte Klausel nicht.

Ansonsten: Öffnungsklausel und weitermachen. Muss ja nicht gleich sein, vielleicht nicht mal gerichtlich (okay, das sollte jetzt ein Mutmacher sein).

Herzliche Grüße @Alle
 
Hallo, vielen dank nochmal für die Infos.

die Gegenseite ist, wegen den Sozialversicherungsbeiträgen, in Berufung gegangen, da die Gegenpartei, die Sozial´versicherungsbeiträge nicht zu 100 % übernehmen will!

Wenn ich recht informiert bin, müssen Sie es nehmen, sonst könnte theoretisch jeder Arbeitgeber, auf die Idee kommen und sagen, "Toll du kannst noch ein Minijob machen, dass ziehe ich von deinen Sozialversicherungsbeiträgen an"

Ich beziehe mich, auf ein Urteil vom 26.07.2011 LG Hamburg, wo 2 % Gehaltserhöhung realistisch sind.

Keine Ahnung, inwiefern, das OLG Frankfurt, das Urteil abändern wird, da ich nicht in Berufung gegangen bin, ob ich da noch Änderungswünsche habe.

Will gegebenfalls, Seperat auf Gehaltsanpassung Klagen.

Die Gegenseite, Bezahlt/Rechnet nur mit dem Minimum, hält sich nicht an diverse Rechtsprechung oder Urteile, erhoft sich, .nach meiner Meinung-, auf einen Richter/in der ihre Position vertritt.

Ich bedanke mich nochmal, für eure Hilfen.

LG

EES

PS:

Nach der B erufung, melde ich mich mal wieder!!!
 
Hallo, nach der Aussage vom Anwalt, habe ich Anspruch auf Gehaltserhöhung, die ich seperat Einklagen muss.

Vielen dank an alle nochmal, für die Hilfestellungen/Informationen.
 
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