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Verdienstausfall nach Umschulung

Dodo

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Nov. 2006
Beiträge
12
hallo alle zusammen,
ist es richtig, dass die verdienstausfallzahlungen der gegnerischen versicherung nach beendigung einer umschulung eingestellt werden können? meiner meinung nach müsste ich immer dann den verdienstausfall bekommen wenn ich keine arbeit habe oder ich weniger verdiene als vor meinem unfall. oder gibt es eine zeitspanne wie lange die versicherung zahlen muß? :eek:
 
Hallo Dodo,

Herzlich Willkommen im Forum. Eigentlich sollte die gegnerische Versicherung diesen Verdienstausfall tragen, aber es wäre schön, wenn Du etwas näher auf Deinen Fall eingehen könntest. Mit den wenigen Angaben, die Du gemacht hast, wird kaum jemand in der Lage sein, vernünftig zu antworten oder zu erahnen, wo Deine Schwierigkeiten liegen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Dodo,

mit der Umschulung bist Du Deiner Schadensminderungspflicht nachgekommen. Die Differenz zwischen dem im alten Beruf heute erzielbaren Einkommen ohne den Unfall und dem Einkommen im neuen Beruf muss Dir der Schädiger ausgleichen. Wenn Du trotz aller Bemühungen im neu erlernten Beruf keine Beschäftigung findest, ist das nicht Deine Schuld. Hier muss der Schädiger weiter Ersatz leisten – bis Du eine Arbeit gefunden hast oder eine weitere Umschulung Dir ermöglicht, ein eigenes Einkommen zu erzielen.

Das wird der Haftpflichtversicherer des Schädigers anders sehen und keine Zahlungen mehr leisten. Ist der Schädiger schon rechtskräftig zum Ersatz aller materiellen und immateriellen Schäden, auch für die Zukunft, verurteilt?

Gruß
Luise
 
Hallo,
ich hatte einen Privaten Autounfall vor 3 Jahren mit einigen Knochenbrüchen. Mach Coma und vielen OPs und Reha

Besuchen bin ich jetzt so gut wies halt ging wieder repariert. Nach meiner Umschulung muß ich aber noch mal unters

Messer, da noch zwei Bleche entfernt werden müssen. Ob dies die letzte OP ist bezweifel ich aber, weil meine

Sprunggelenke ziemlich im Eimer sind.

Die Versicherung des Unfallgegner (Autohaftpflicht VHV ) hat mir Angeboten, dass ich noch für die Umschulzeit plus

einem viertel Jahr meinen Verdienstausfall und eine Pauschale für etweilige Kosten durch Arztbesuche und ähnliches

bekommme.

Da ich aber bezweifel das einen Job finde, bin ich damit nicht gans einverstanden. Mein Anwalt meinte das die sowieso

nicht ewig für mich zahlen. Gerichtsverhandlungen oder dergleichen sind bis her noch nicht gewesen.

Auserdem habe ich mir kurz vor meinem Unfall ein alters Haus gekauft und ich ja handwerklich alles allein gemacht habe,

wurden auch Arbeitsleistungen die ich nicht mehr machen kann von Firmen oder Freunden übernommen. Einen Teil der

Arbeitszeiten wurden mir von der Versicherung schon bezahlt. Aber das soll in Zukunft auch wegfallen.

Am Haus und Grundstück ist aber noch viel zu machen. Und wie sieht es mit späteren reperatuten aus? Wenn ich noch

OK wäre hätte ich ja auch alles allein gemacht.

Ich hoffe das mir einen weiterhelfen kann, ich ja ohne Job und Versicherungsausgleich das Haus nicht halten kann!:mad:

Es Wäre schön wenn jemand mir seine Erfahrungen mitteilen würde, muss am Freitag zum Anwalt und möchte etwas vorbereitet dort erscheinen. Danke! ;) ;) ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
Grundsätzlich ist es so, daß die unfallgegnerische Versicherung den Verdienstausfallschaden zu tragen hat. Auch nach der Umschulung bleibt diese Verpflichtung bestehen. Dann wird die Differenz zwischen dem jetzigen Gehalt und dem Gehalt, das zum Unfallzeitpunkt verdient wurde gezahlt.
Solltest Du keine Stelle gefunden haben oder finden, muss meines Kenntnisstandes nach, weiterhin die Differenz gezahlt werden.
Lass Dich nicht verunsichern. Wenn Du nicht weiterkommst, schalte Deinen Rechtsanwalt ein!
Gruß Angela
 
Hallo Angela, danke für deine Antwort.
Ich werde durch einen Anwalt vertreten, der auch der Meinung ist, dass es richtig ist, nach der Umschulung keinen Anspruch auf Verdienstausfall zu haben. Ich aber verstehe das nicht. :mad: Da man ja immer so gestellt werden soll als wen man keinen Unfall gehabt hätte. :confused:


Also suche ich jemanden der mir bestätigen kann, dass man auch nach einer Beruflichen Neuorientierung weiterhin Anspruch auf Verdienstausfall hat. In meinem Fall handelt es sich um einen privaten unverschuldeten Verkehrsunfall. Und es gelten da wohl andere Richtlinien als bei BG Unfällen.
 
Hallo Dodo,

wenn dein Anwalt der Meinung ist, dass es richtig ist, nach der Umschulung keinen Anspruch auf Verdienstausfall zu haben, dann hat dein Anwalt keine Ahnung oder er vertritt nicht deine Interessen.

Gruß
Luise
 
Hallo,
jaaaaaa Umschulung...........? Trägt die BG wirklich eine erneute Umschulung wenn man so wie bei mir keine Anstellung gefunden hat - schon 4 Jahre vergangen-? Oder wie sieht es bei einem Gesundheitlichen Abbruch aus? Gibt es da einen 2ten anlauf? Interessiert mich SEHR denn ich strebe eine neue Umschulung an! Bin aber schon 44 :-( . Lohnt sich das noch im Denken der BG ? Gruß Uwe 2003
 
Axo Verdienstausfall habe ich auch nie erhalten höre das erstemal davon! Da kümmert sich ja jetzt das SGB X § 116 u. 119 - SGBVII § 110 um mich. Grins, es sollte nicht uwe2003 sondern uwe2007 heissen ;-)
 
Hallo, das ist hier schon alles lange her!
Hätte aber mal gerne gewusst wie die Sache aus gegangen ist.
So mit dem Verdienstausfall, der Umschulung und mit Re intra.
hoffe bekomme noch eine Antwort.
Gruß Tini:rolleyes::rolleyes:
 
Das einzig positive: Ich hab Arbeit

Hallo,
die ganze Sache ist noch immer nicht geklärt. Das heißt ich bin seit 1 1/2 Jahren vor Gericht. Gutachter sind auch nicht die Schnellsten. Nächster Termin Feb. 2014.


Re inta hat sich nicht mehr gemeldet. Auf Anfrage hieß es, dass die Sache abgeschlossen sei. Eine Info darüber hätte ich bekommen. Dies war aber nicht so. Ich glaube die Versicherung, der ja der Auftraggeber ist, hat genug Infos bekommen und den Dienst gekündigt.

Das einzig positive: Ich hab Arbeit :)
 
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